Moin!
Nö, auch und gerade dann würde das UnterWasserGesetz gelten. ;-)
Da fällt mir ein, nach dem bin ich sogar schon mal bestraft worden. Ich war ungefähr 9 Jahre alt und in Bulgarien am Schwarzen Meer. Hatte die Luftmatratze an der Begrenzungsboje des Schwimmerbereiches festgemacht und tauchte in so 3, höchstens 4 Meter Tiefe (Also an den Ohren tat es am Grund schon ganz schön weh... aber dort waren Krabben und so Kroppzeug) herum. Irgendwann kam ein "Rettungsschwimmer" gekrault, den ich dann noch fast an das Ufer zerren musste, was meine Eltern 20 Märker gekostet hat. Ist jetzt 33 Jahre her und ich hätte mein Geld gerne (verzinzt) wieder: Die haben mir das vom Taschengeld abgezogen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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