Private Homepage + Recht???
Ich :)
- recht
0 Thomas J.S.0 Ich :)0 Ich :)1 Thomas J.S.0 Cybaer0 Thomas J.S.0 Cybaer
Hi,
ich (15 jahre alt) habe eine private Homepage (in Englisch, ohne Werbebanner) bei einem Freewebspaceanbieter (http://atspace.com/). Auf dieser biete ich Programme, welche ich selbst programmiert habe, zum kostenlosen Download an.
Nun habe ich einige Fragen zum Thema Recht:
Die Programme habe ich alle unter einem Synonym veröffentlicht, und so steht auf der Website auch nur das Synonym. Ist dies zulässig? Muss ich (obwohl ich nichts dabei verdiene, mein Domain bei einem Freewebspace Anbieter regestriert ist und ich explizit geschrieben habe, dass die Benutzung meiner Programme auf eigene Gefahr ist) jetzt noch meinen realen Namen + meine reale Adresse angeben?
Wie ist die rechtliche Grundlage bei solchen Websites?
Danke,
Ich :)
PS: Ich habe die Boardsuche verwendet, aber leider nichts vernünftiges herausgefunden
Hallo,
PS: Ich habe die Boardsuche verwendet, aber leider nichts vernünftiges herausgefunden
Das wundert mich angesichts der Tatsache, dass dies hier ein Forum und kein Board ist, nicht im geringsten.
http://www.google.de/search?hl=de&q=impressumspflicht&spell=1
Grüße
Thomas
Ich versteh das nicht :( Wie ist das nun bei einer Seite, die auf Englisch ist und bei einem amerikanischen Freewebspaceanbieter liegt?
Hallo,
Ich versteh das nicht :( Wie ist das nun bei einer Seite, die auf Englisch ist und bei einem amerikanischen Freewebspaceanbieter liegt?
Es kommt nicht darauf an, sondern darauf wo du niedergelassen bist, das nennt sich "Herkunftslandprinzip".
Anzugeben sind:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name [...] Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer(, Fax) und Email-Adresse.
Es ist alles sehr umstritten, vor allem die Frage ob auch ein private HP geschäftsmäßig gilt und wann sie so gilt.
Wenn de auf deine Frage eine juristisch korrekte Antwort haben möchtest, muss du einen Rechtanwalt dazu befragen.
Ob du jetzt dich mit 15 dazu verpflichtet fühlen sollst, diese Angaben zu machen - vor allem unter den genannten Umständen? Keine Ahnung. Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Grüße
Thomas
Hi,
Es ist alles sehr umstritten, vor allem die Frage ob auch ein private HP geschäftsmäßig gilt und wann sie so gilt.
Ist es das? Nach absolut(?!) vorherrschender Meinung bedeutet "geschäftsmäßig" nach "Nicht-Juristen-Deutsch" "dauerhaft". Wenn "ich :)" also seine Software nicht nur mal eben 1 Woche zum Download anbieten möchte, ist ein Impressum wohl angesagt.
Gruß, Cybaer
Hallo,
Es ist alles sehr umstritten, vor allem die Frage ob auch ein private HP geschäftsmäßig gilt und wann sie so gilt.
Ist es das? Nach absolut(?!) vorherrschender Meinung bedeutet "geschäftsmäßig" nach "Nicht-Juristen-Deutsch" "dauerhaft".
Das wissen offensichtlich aber nicht alle Rechtanwälte.
Geschäftsmäßig und gewerebsmäßig wird noch immer nich wirklich auseinandergehalten:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=341
Grüße
Thomas
Hi,
Das wissen offensichtlich aber nicht alle Rechtanwälte.
Advocatus locuta, causa finita: Juristen erklären das Internet
'nough said! >:->
Gruß, Cybaer
Hallo,
Das wissen offensichtlich aber nicht alle Rechtanwälte.
Advocatus locuta, causa finita: Juristen erklären das Internet
'nough said! >:->
sic!
;-)
Grüße
Thomas