Thomas J.S.: Private Homepage + Recht???

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Hallo,

Ich versteh das nicht :( Wie ist das nun bei einer Seite, die auf Englisch ist und bei einem amerikanischen Freewebspaceanbieter liegt?

Es kommt nicht darauf an, sondern darauf wo du niedergelassen bist, das nennt sich "Herkunftslandprinzip".

Anzugeben sind:
1. Name und Anschrift des Anbieters
Zunächst ist der komplette Name [...] Weiterhin müssen Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die Angabe einer Postfachs genügt nicht.
2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Dies sind ausweislich der Gesetzesbegründung Telefonnummer(, Fax) und Email-Adresse.

Es ist alles sehr umstritten, vor allem die Frage ob auch ein private HP geschäftsmäßig gilt und wann sie so gilt.

Wenn de auf deine Frage eine juristisch korrekte Antwort haben möchtest, muss du einen Rechtanwalt dazu befragen.

Ob du jetzt dich mit 15 dazu verpflichtet fühlen sollst, diese Angaben zu machen - vor allem unter den genannten Umständen? Keine Ahnung. Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt.

Grüße
Thomas