Sven: Songs in Flashmovies verwenden?

Hallo zusammen,

weiß jemand, wie die rechtliche Lage ist, wenn man geschützte Songs oder Sounds für eigene - nicht kommerziell eingesetzte - Flash Videos verwenden will? Oder hat jemand da einen hilfreichen Link?

Man sieht bzw. hört es öfter, dass in irgendwelchen Scherz-Videos (Flash) oder ähnlichem geschütztes Tonmaterial verwendet wurde. Ist das legal?

Gibt es vielleicht eine Zeitbeschränkung, bestimmte Vorgaben oder eine Qualitätseinstellung, die nicht überschritten werden darf? Sind Abgaben an die GEMA nötig?

Ich hoffe, dass hier jemand etwas dazu weiß und mir evtl. weiterhelfen könnte :-) Es geht mir um privat erstellte Flashmovies, die nicht kommerziell oder auf kommerziellen Seiten eingesetzt werden.

Danke schonmal!
Sven

  1. Sup!

    Also erstmal darfst Du grundsätzlich kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers verwenden, wenn Du nicht nur zitierst oder nur einen ganz kleinen Teil des Werks nutzt.

    Andererseits kannst Du bei Dir zuhause machen, was Du willst, und wo kein Richter ist, ist auch kein Henker. D.h. wenn Du ein Scherz-Video machst und es verbreitest und nicht dick "(C) Sven 2006" draufschreibst, dann wird Dich wohl auch keiner erwischen (wollen).

    Gruesse,

    Bio

    --
    Never give up, never surrender!!!
    1. Hi,

      Also erstmal darfst Du grundsätzlich kein urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers verwenden, wenn Du nicht nur zitierst oder nur einen ganz kleinen Teil des Werks nutzt.

      Manche "Volksweisheiten" sterben wohl nie aus?! Dabei hat der Satz so gut angefangen.

      Aber: Egal wie groß der Teil des Werkes ist: Geschützt ist geschützt. Punkt.

      Andererseits kannst Du bei Dir zuhause machen, was Du willst, und wo kein Richter ist, ist auch kein Henker. D.h. wenn Du ein Scherz-Video machst und es verbreitest und nicht dick "(C) Sven 2006" draufschreibst, dann wird Dich wohl auch keiner erwischen (wollen).

      Genau, scheiß auf anderer Leute Rechte! Ist ja auch öde, sich vielleicht die Mühe zu machen, in verwertungsfreier Musik was passendes zu suchen.

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Sup!

        Manche "Volksweisheiten" sterben wohl nie aus?! Dabei hat der Satz so gut angefangen.

        Aber: Egal wie groß der Teil des Werkes ist: Geschützt ist geschützt. Punkt.

        Ein kurzes Sample oder ein Bildausschnitt oder ein Zitat sind aber drin, wird erzählt

        Genau, scheiß auf anderer Leute Rechte! Ist ja auch öde, sich vielleicht die Mühe zu machen, in verwertungsfreier Musik was passendes zu suchen.

        Man muss ja nicht päpstlicher sein als der Papst. Wenn der gute Mann natürlich fett seinen Namen auf sein Werk schreiben und damit berühmt werden will, dann wird er wohl zu verwertungsfreier (bzw. verwertungsgebührenfreier) Musik greifen müssen.

        Gruesse,

        Bio

        --
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        1. Hi,

          Aber: Egal wie groß der Teil des Werkes ist: Geschützt ist geschützt. Punkt.
          Ein kurzes Sample oder ein Bildausschnitt oder ein Zitat sind aber drin, wird erzählt

          Erzählt wird viel.

          Ein Zitat ist ein Zitat, wenn es z.B. zur Verdeutlichung benutzt wird, innerhalb eines eigenen Werkes. Einen kleinen Ausschnitt als einfache Ergänzung/Verschönerung/was-auch-immer zu verwenden, ist kein Zitat. Einen Ausschnitt zu verwenden ist dann erlaubt, wenn man den Ursprung nicht mehr erkennen kann. Das dürfte ziemlich schwierig sein, wenn es einem halt dann doch um eine Nutzung fremder Leistung geht.

          Man muss ja nicht päpstlicher sein als der Papst.

          Nein. Man muß aber auch nicht rumposaunen: "Eh, ist doch sch...egal, wenn Du fremder Leute Rechte verletzt!"

          Zumal in einem Forum, deren Nutzer zu einem Gutteil von geistiger Arbeit leben.

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Sup!

            Nein. Man muß aber auch nicht rumposaunen: "Eh, ist doch sch...egal, wenn Du fremder Leute Rechte verletzt!"

            Fakt ist aber, dass 99.999% aller Menschen, mich eingeschlossen, nicht die Polizei und die Gema anrufen, wenn sie per eMail z.B. einen Uli-Stein-Cartoon geschickt bekommen, sondern diesen, wenn er denn lustig ist, möglicherweise noch weiterleiten - obwohl das natürlich eine Urheberrechtsverletzung ist.

            Fakt ist auch, dass es eine Grenze der Durchsetzbarkeit von Recht gibt, BWLer-mässig könnte man auch von "abnehmendem Grenznutzen" sprechen. Was nützt es uns, wenn hin und wieder ein paar blöde 15-jährige beim DVD-Kopieren erwischt werden und dann erstmal für ihr Leben ruiniert sind?

            Ich persönlich bin der Überzeugung, dass lieber die Urheber ihre Geschäftsmodelle ändern sollten als der Staat die Rahmenbedingungen; denn ich habe keine Lust auf DRM und Überwachung; lieber verzichte ich auf 95% des professionell produzierten Musik- und Unterhaltungs-Junks.

            Gruesse,

            Bio

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            1. Hi,

              Fakt ist aber, dass 99.999% aller Menschen, mich eingeschlossen, nicht die Polizei und die Gema anrufen, wenn sie per eMail z.B. einen Uli-Stein-Cartoon geschickt bekommen, sondern diesen, wenn er denn lustig ist, möglicherweise noch weiterleiten - obwohl das natürlich eine Urheberrechtsverletzung ist.

              Du irrst. Es ist absolut erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material im privaten Rahmen für/an Verwandte, Freunde und pers. Bekannte zu kopieren/schicken. Die wenigen Ausnahmen (u.a. bei Software oder wirksam kopiergeschütztem Material) bestätigen nur diese Regel. Ulli-Stein-Comics sind IIRC weder Software, noch sind sie kopiergeschützt.

              Fakt ist auch, dass es eine Grenze der Durchsetzbarkeit von Recht gibt, BWLer-mässig könnte man auch von "abnehmendem Grenznutzen" sprechen. Was nützt es uns, wenn hin und wieder ein paar blöde 15-jährige beim DVD-Kopieren erwischt werden und dann erstmal für ihr Leben ruiniert sind?

              Das Kopieren einer Audio/Video-DVD ist im privaten Rahmen erlaubt. Ist sie "wirksam" kopiergeschützt, ist es verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot innerhalb eines privaten Rahmens ist *ausdrücklich nicht* strafbewehrt! Von "fürs Leben ruiniert" kann also keine Rede sein.

              Ich persönlich bin der Überzeugung, dass lieber die Urheber ihre Geschäftsmodelle ändern sollten als der Staat die Rahmenbedingungen; denn ich habe keine Lust auf DRM und Überwachung; lieber verzichte ich auf 95% des professionell produzierten Musik- und Unterhaltungs-Junks.

              Ich auch, aber deswegen poste ich trotzdem keinen rechtlichen Unsinn.

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Sup!

                Du irrst. Es ist absolut erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material im privaten Rahmen für/an Verwandte, Freunde und pers. Bekannte zu kopieren/schicken. Die wenigen Ausnahmen (u.a. bei Software oder wirksam kopiergeschütztem Material) bestätigen nur diese Regel. Ulli-Stein-Comics sind IIRC weder Software, noch sind sie kopiergeschützt.

                Also darf ich auch MP3 an meine Freunde und Bekannten schicken?
                Also darf ich auch auf einer LAN-Party Filme an meine neuen Bekannten schicken?
                Also darf ich auch im Internet einen FTP-Server mit Filmen für meine Bekannten vorhalten?

                Ich denke doch, die Grenzen sind fließend.

                Das Kopieren einer Audio/Video-DVD ist im privaten Rahmen erlaubt. Ist sie "wirksam" kopiergeschützt, ist es verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot innerhalb eines privaten Rahmens ist *ausdrücklich nicht* strafbewehrt! Von "fürs Leben ruiniert" kann also keine Rede sein.

                Da gab's doch aber mal neulich diese 15-jährigen, die wie wild aus dem Netz gezogen und DVDs für ihre Freunde gebrannt haben (gegen Unkostenerstattung), für die ist das teuer geworden.

                Ich persönlich bin der Überzeugung, dass lieber die Urheber ihre Geschäftsmodelle ändern sollten als der Staat die Rahmenbedingungen; denn ich habe keine Lust auf DRM und Überwachung; lieber verzichte ich auf 95% des professionell produzierten Musik- und Unterhaltungs-Junks.

                Ich auch, aber deswegen poste ich trotzdem keinen rechtlichen Unsinn.

                Ehm... okay.

                Gruesse,

                Bio

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                1. Hi,

                  Also darf ich auch MP3 an meine Freunde und Bekannten schicken?

                  Sofern diese nicht aus offensichtlich illegalen Quellen stammen: Ja

                  Also auch, wenn Du deine Sammlung mit selbstgebrannten (aber legalen) Audio-CDs kodierst & verschickst.

                  Also darf ich auch auf einer LAN-Party Filme an meine neuen Bekannten schicken?

                  "Neue Bekannte" und "engeres, persönliches Umfeld"? Fällt dir was auf?

                  Also darf ich auch im Internet einen FTP-Server mit Filmen für meine Bekannten vorhalten?

                  Sofern deine Bekannten zu deinem engeren, persönlichen Umfeld zählen und die Daten nicht öffentlich zugänglich sind: Ja.

                  Ich denke doch, die Grenzen sind fließend.

                  Nicht sonderlich. Das BGH hat entschieden, daß z.B. reine Internet-Bekanntschaften nicht zu dem erlaubten Personenkreis zählen.

                  Solltest Du eine der Meinung sein, einen deiner Meinung nach "fließenden Übergang" ausnutzen zu wollen, wird sich ja vielleicht auch ein Richter finden, der abschließend feststellt, zu welcher Seite der Grenze dies zählt.

                  Das Kopieren einer Audio/Video-DVD ist im privaten Rahmen erlaubt. Ist sie "wirksam" kopiergeschützt, ist es verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot innerhalb eines privaten Rahmens ist *ausdrücklich nicht* strafbewehrt! Von "fürs Leben ruiniert" kann also keine Rede sein.
                  Da gab's doch aber mal neulich diese 15-jährigen, die wie wild aus dem Netz gezogen und DVDs für ihre Freunde gebrannt haben (gegen Unkostenerstattung), für die ist das teuer geworden.

                  Bereits das Heruntersaugen ist ja eine offensichtlich illegale Handlung. Nun gut, daß wäre (möglicherweise) strafrechtlich folgenlos geblieben. Aber das Verbreiten von illegalen Kopien ebenfalls (und separat ausdrücklich!) verboten. AN illegalem Material kannst Du keinerlei Rechte haben - und also auch nicht ein Recht auf Privatkopie.

                  Und "wie wild" sagt wohl auch schon alles, oder? Bei "wilder" Privatkopiererei wirst Du auch innerhalb der Aktionen ggf. Schwierigkeiten bekommen können, die im kleineren Maßstab legal sind. Die Gerichte beachten auch die Menge.

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. Hallo zusammen,

    weiß jemand, wie die rechtliche Lage ist, wenn man geschützte Songs oder Sounds für eigene - nicht kommerziell eingesetzte - Flash Videos verwenden will? Oder hat jemand da einen hilfreichen Link?

    http://www.gema.de
    http://www.gvl.de

    Man sieht bzw. hört es öfter, dass in irgendwelchen Scherz-Videos (Flash) oder ähnlichem geschütztes Tonmaterial verwendet wurde. Ist das legal?

    Wenn die entsprechenden Gebühren abgeführt werden, dann ja.

    Gibt es vielleicht eine Zeitbeschränkung, bestimmte Vorgaben oder eine Qualitätseinstellung, die nicht überschritten werden darf? Sind Abgaben an die GEMA nötig?

    Das Thema wurde vor einigen Wochen erst hier im Forum diskutiert. Es kam ein klares "Nein" heraus auf die Frage, ob kurze Passagen verwendet werden dürfen.

    Ich hoffe, dass hier jemand etwas dazu weiß und mir evtl. weiterhelfen könnte :-) Es geht mir um privat erstellte Flashmovies, die nicht kommerziell oder auf kommerziellen Seiten eingesetzt werden.

    Das Archiv hätte dir ausreichend helfen können

    @Bio
    Ich frag mich, ob dir klar ist, das du jemanden zu einer Straftat aufgefordert hast. Im letzten Thread, wo es um genau das Thema ging, hast du deinen Senf dazugegeben, nur um jetzt wieder das gegenteil von den zu erzählen, was dort mit div. Schriftstücken belegt wurde. Machst du das gern oder brauchst du nur die Aufmerksamkeit?