Hallo an alle,
vor einem Dreivierteljahr habe ich ein Praktikum als Webentwickler bei einem schwulen Kontaktportal gemacht. Dort kann man auch Profilbilder und -filme hochladen, die einem explizite Einblicke gewähren. Das ist eigentlich durchaus eine Welt, in der ich mich auch inhaltlich heimisch fühle, bin ja ne alte Bewegungstriene ;-) aber...
...heute ist mir der Admin-Status, der mir im Rahmen dieses Praktikums verliehen wurde und den ich auch nach Beendigung des Praktikums zunächst behielt, wieder entzogen worden.
Grund: Ich habe mich wohl in der Community "Nutzer beraten einander" zu weit vorgewagt.
Dort beschwerte sich ein Nutzer, dass er nach Auslaufen eines bezahlpflichtigen "Status" die "Schweinebilder" nicht mehr sehen kann.
Ich selbst habe mich bei diesem Gayportal angemeldet, als es noch möglich war, seinen Altersnachweis über www.ueber18.de nur durch Eingabe seiner Personalausweisnummer kostenlos zu führen und habe meine Altersverifikation seither auch noch nie erneuern müssen. Diese Möglichkeit wurde aber durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts im Jahre 2004 gekippt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52530
Angeblich müssen nun Altersverifikationen, um den "Jugendschutz" effektiv zu gewährleisten, nun mit einem Bezahlvorgang verbunden sein, auch wenn ich darüber in dem von obigem Heise-Artikel verlinkten Urtei keinen Hinweis finden kann.
Nun meine Frage: Selbst wenn dem so ist, dass es eines Bezahlvorgangs bedarf, muss diese Altersverifikation in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? Wenn ja: aus welchem Urteil geht das hervor?
Ist, wenn ein Betreiber eines Portals mit nicht-jugendfreien Inhalten wiederholte bezahlpflichtige Altersnachweise verlangt, nicht viel eher zu vermuten, dass er einfach nur Kasse machen will und dabei die deutsche Rechtsprechung scheinheiligerweise vorschiebt?
Ich weiß, die meisten von euch sind keine Juristen, aber vielleicht kennt der ein oder die andere ja doch einen Link im Internet, an dem ich mich schlauer machen kann. Das würde ich dann auch nur unter dem Vorbehalt ansehen, dass das selbstvertändlich NIE ( ;-) ) eine ordentliche Rechtsberatung ersetzen kann.
Gruß Gernot