Gernot Back: Altersnachweis für nicht-jugendfreien Inhalt auf Webseiten

Hallo an alle,

vor einem Dreivierteljahr habe ich ein Praktikum als Webentwickler bei einem schwulen Kontaktportal gemacht. Dort kann man auch Profilbilder und -filme hochladen, die einem explizite Einblicke gewähren. Das ist eigentlich durchaus eine Welt, in der ich mich auch inhaltlich heimisch fühle, bin ja ne alte Bewegungstriene ;-) aber...

...heute ist mir der Admin-Status, der mir im Rahmen dieses Praktikums verliehen wurde und den ich auch nach Beendigung des Praktikums zunächst behielt, wieder entzogen worden.

Grund: Ich habe mich wohl in der Community "Nutzer beraten einander" zu weit vorgewagt.

Dort beschwerte sich ein Nutzer, dass er nach Auslaufen eines bezahlpflichtigen "Status" die "Schweinebilder" nicht mehr sehen kann.

Ich selbst habe mich bei diesem Gayportal angemeldet, als es noch möglich war, seinen Altersnachweis über www.ueber18.de nur durch Eingabe seiner Personalausweisnummer kostenlos zu führen und habe meine Altersverifikation seither auch noch nie erneuern müssen. Diese Möglichkeit wurde aber durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts im Jahre 2004 gekippt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52530

Angeblich müssen nun Altersverifikationen, um den "Jugendschutz" effektiv zu gewährleisten, nun mit einem Bezahlvorgang verbunden sein, auch wenn ich darüber in dem von obigem Heise-Artikel verlinkten Urtei keinen Hinweis finden kann.

Nun meine Frage: Selbst wenn dem so ist, dass es eines Bezahlvorgangs bedarf, muss diese Altersverifikation in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? Wenn ja: aus welchem Urteil geht das hervor?

Ist, wenn ein Betreiber eines Portals mit nicht-jugendfreien Inhalten wiederholte bezahlpflichtige Altersnachweise verlangt, nicht viel eher zu vermuten, dass er einfach nur Kasse machen will und dabei die deutsche Rechtsprechung scheinheiligerweise vorschiebt?

Ich weiß, die meisten von euch sind keine Juristen, aber vielleicht kennt der ein oder die andere ja doch einen Link im Internet, an dem ich mich schlauer machen kann. Das würde ich dann auch nur unter dem Vorbehalt ansehen, dass das selbstvertändlich NIE ( ;-) ) eine ordentliche Rechtsberatung ersetzen kann.

Gruß Gernot

  1. Moin!

    Ich selbst habe mich bei diesem Gayportal angemeldet, als es noch möglich war, seinen Altersnachweis über www.ueber18.de nur durch Eingabe seiner Personalausweisnummer kostenlos zu führen und habe meine Altersverifikation seither auch noch nie erneuern müssen. Diese Möglichkeit wurde aber durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts im Jahre 2004 gekippt.

    Zu recht, weil Personalausweisnummern keine Geheimnisse enthalten, die nur ein Volljähriger kennen kann wie ein Passwort. Im Zweifel schreibt der Jugendliche die Nummer von Mutti oder Papi da rein, oder nimmt seine eigene Nummer, modifiziert Geburtsdatum und Kontrollziffern, und schon ist er passend alt.

    Angeblich müssen nun Altersverifikationen, um den "Jugendschutz" effektiv zu gewährleisten, nun mit einem Bezahlvorgang verbunden sein, auch wenn ich darüber in dem von obigem Heise-Artikel verlinkten Urtei keinen Hinweis finden kann.

    Das kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen. Bezahlvorgänge laufen typischerweise unbar per Überweisung oder Kreditkarte - beides ist Jugendlichen im Grundsatz zugänglich und bietet deshalb keinen anderen Sicherheitslevel, als die Personummer.

    Eine Altersverifikation kann nur durch zwei Methoden sichergestellt werden: Im Versandhandel durch eigenhändige Übergabepakete, und für die Identifizierung der Person durch das Postident-Verfahren.

    Das ist dann aber logischerweise ein Vorgang, der nur einmal durchgeführt werden muß - danach weiß der Betreiber ja das Alter der Person und kann den Zugang entsprechend gewähren.

    Nun meine Frage: Selbst wenn dem so ist, dass es eines Bezahlvorgangs bedarf, muss diese Altersverifikation in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? Wenn ja: aus welchem Urteil geht das hervor?

    Da ein Bezahlvorgang das Alter nicht beweist, dürfte er sich als untauglich erweisen. Auch regelmäßige Wiederholung hilft da nichts.

    Ist, wenn ein Betreiber eines Portals mit nicht-jugendfreien Inhalten wiederholte bezahlpflichtige Altersnachweise verlangt, nicht viel eher zu vermuten, dass er einfach nur Kasse machen will und dabei die deutsche Rechtsprechung scheinheiligerweise vorschiebt?

    Das sehe ich auch so.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
  2. Moin Gernot,

    Nun meine Frage: Selbst wenn dem so ist, dass es eines Bezahlvorgangs bedarf, muss diese Altersverifikation in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? Wenn ja: aus welchem Urteil geht das hervor?

    dieser Bezahlvorgang (Überweisung) muß nur einmalig gemacht werden, obwohl das genauso schwachsinnig ist, wie das Angeben der Personalausweisnummer.

    Sollte diese Page mal dem Jugendschutz in die Hände fallen, werden sie (garantiert) dagegen vorgehen.

    Mit dem von Sven erwähnten "Postident-Verfahren" bist Du auf der sicheren Seite.

    regds
    Mike©

    --
    Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
    1. Hallo Mike© und die anderen,

      erst einmal Dank an alle für die Antworten.

      dieser Bezahlvorgang (Überweisung) muß nur einmalig gemacht werden, obwohl das genauso schwachsinnig ist, wie das Angeben der Personalausweisnummer.

      Sollte diese Page mal dem Jugendschutz in die Hände fallen, werden sie (garantiert) dagegen vorgehen.

      Die Argumentation, die von seiten dieses Gayportals gefahren wird, ist die, dass mehrmalige Bezahlvorgänge sicherer seien, denn falls diese unberechtigt vorgenommen würden, sei die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Abbuchungen dann bei demjenigen, bei dem unberechtigt abgebucht wird, irgendwann auffallen.

      Allerdings geht die Firma, bei der ich im letzten Herbst das Praktikum gemacht habe, sogar so weit, neben dem eigenen Premiumstatus auch ein amerikanisches Verifikationssystem als Zugangsmöglichkeit für "nicht-jugendfreien" Inhalt anzubieten. Das amerikanische Partnerunternehmen gewährt dabei gegen eine Gebühr von über $60 auch lebenslang gültige Altersidentifikationspasswörter.

      Dabei verschweigt man aber auf seiten meiner ehemaligen Praktikumsfirma gegenüber den Kunden, dass man diese "lebenslangen Passwörter" im eigenen Portal dann doch nur ein Jahr lang gelten lässt - höchstwahrscheinlich unter Bruch des Vertrages, den man mit dem amerikanischen AVS-Anbieter hat.

      Ich habe zunächst im Adminforum und -nachdem dort vergeblich- auch öffentlich im Forum "Nutzer beraten einander" auf diesen Misstand aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde ich meines Adminstatus enthoben und auch für das Nutzer-Forum gesperrt. Mein kritischer Beitrag dort wurde gelöscht, wie ich über einen Freund erfahren habe.

      Ich bin menschlich ziemlich enttäuscht über die Chefs und einige meiner ehemaligen Kollegen dort. Ich habe schon an mir selbst gezweifelt, aber nach diesen Infos hier fühle ich mich bestärkt, dass nicht ich derjenige bin, der auf dem falschen Dampfer ist.

      Gruß Gernot

      1. Moin Gernot,

        Ich habe zunächst im Adminforum und -nachdem dort vergeblich- auch öffentlich im Forum "Nutzer beraten einander" auf diesen Misstand aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde ich meines Adminstatus enthoben und auch für das Nutzer-Forum gesperrt. Mein kritischer Beitrag dort wurde gelöscht, wie ich über einen Freund erfahren habe.

        was sagt uns das? Reine Abzocke! Hier geht es gar nicht mehr um die Alterskontrolle.

        regds
        Mike©

        --
        Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
  3. Hallo,

    bin ja ne alte Bewegungstriene

    ;-) schön, das kannte ich noch nicht ;-)

    Zu Deiner Frage: wenn ich mich recht erinnere, hatte ueber18 die Umstellung zum Bezahlservice damals begründet, man wolle eben nun noch mehr Service anbeieten. Anlaß der Umstellung zum Bezahldienst war zwar der Umstand, das eine Personalausweissnummer nicht mehr ausreicht (ich meine die benutzten zumindest damals dann auch PostIdent) - aber es hieß damals nie (zumindest hatte ich das in den unzähligen Mails nie so gelesen) das die Bezahlung einer Identifizierung als volljährigen dienen sollte. Beides kam einfach nur gleichzeitig: bezahlen UND PostIdent.

    Gebe aber zu, das ich nicht weiß, wie sie es heute machen und formlieren.

    Grüße,

    Chräcker

    --
    Erinnerungen?
    zu:]
    1. Moin Chräcker,

      • aber es hieß damals nie (zumindest hatte ich das in den unzähligen Mails nie so gelesen) das die Bezahlung einer Identifizierung als volljährigen dienen sollte. Beides kam einfach nur gleichzeitig: bezahlen UND PostIdent.

      aber doch. Zur Zeit der Einführung der "einmaligen Transaktion" gab es viel Wirbel, seitens des Jugendschutzes. Unzählige Urteile hin und her. Mit der Einführung der Transaktion wollte man dem Jugenschutz genüge tun. Und schon gab's wieder neue Gerichtsverhandlungen und diverse Urteile.

      regds
      Mike©

      --
      Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
  4. Hallo Gernot,

    Die (in D) aus Sicht des Jugendschutzes zugelassenen AVS findest du unter:
    jugendschutz.net

    Viele Grüße,

    Jochen

    --
    Heute schon gescribbelt?
    Scribbleboard