claus: Was tun bei Grafik-Napping?

Hallo,

habe für die Website eines Betreibers von Ferienwohnungen eine Anfahrtsgrafik erstellt. Um auf der sicheren Seite zu sein, habe ich nicht einfach eine existierenden Stadtplan kopiert, sondern habe mit einem Grafikprogramm (Corel12) die Karte per Hand gezeichnet und als .gif ins Web gestellt.

Nun entdecke ich auf der Website eines Mitbewerbers exakt diese Anfahrtskizze. Er hat sich nicht mal die Mühe gemacht, die Farben zu ändern, selbst der Text ist mit all seinen Hervorhebungen übernommen.

Original= http://www.bestguide.de/augusta-apartment/bg_p1001.html#step_4

Hier wurde geklaut= http://www.booksunshine.com/html/anfahrt.html

Was kann ich dagegen unternehmen?

Danke und Gruss

Claus

  1. Hi,

    Was kann ich dagegen unternehmen?

    einen Anwalt beauftragen.

    Cheatah

    --
    X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
    X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    X-Will-Answer-Email: No
    X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
    1. Hi,

      einen Anwalt beauftragen.

      Gehst du auch sofort mit nem Baseballschläger auf ne Fliege los?
      Ich halte das als ersten Schritt für völlig falsch, da genau dadurch kleinkriege entstehen, die absolut nicht sein müssen. deshalb ein "nicht Hilfreich"

      1. Hi Manuel!

        [...] ein "Nicht Hilfreich"

        Dann muss deine Maus kaputt sein. =)

        MfG H☼psel

        --
        "It's amazing I won. I was running against peace, prosperity, and incumbency."
        George W. Bush speaking to Swedish Prime Minister unaware a live television camera was still rolling, June 14, 2001
        Selfcode: ie:% fl:( br:> va:) ls:& fo:) rl:? n4:& ss:| de:] js:| ch:? sh:( mo:) zu:)
        1. Hi,

          Dann muss deine Maus kaputt sein. =)

          Ich hab mich heuzte schon dreimal verklickt, ich geh jetzt dann ins Bett und steh erst nächste Woche wieder auf. heute ist eh nicht mein Tag :(

      2. Hi,

        einen Anwalt beauftragen.

        Gehst du auch sofort mit nem Baseballschläger auf ne Fliege los?
        Ich halte das als ersten Schritt für völlig falsch, da genau dadurch kleinkriege entstehen, die absolut nicht sein müssen. deshalb ein "nicht Hilfreich"

        Kleinkriege? Das ist immer eine Frage der Sichtweise.
        Stell dir mal vor Dein Nachbar geht einfach zu Dir in Die Wohnung und "borgt" sich deinen Flachbildschirm aus, weil dieser zufällig durch dein Fenster zu sehen war. Erzählen tut er Dir vorsichtshalber mal nichts, sonst könntest Du ja auf die Idee kommmen einen kleinen Obolus zu verlangen.
        Sag nicht der vergleich hinkt!
        So ne Grafik hat einen Wert von 400EUR!
        Du würdest Ihn nicht anzeigen?
        TomIRL

      3. Danke für die zahlreichen Antworten,

        geben Manuel vollkommen Recht,
        werde es erstmal mit einer brieflichen Aufforderung versuchen

        Gruss

        Claus

      4. Hi,

        einen Anwalt beauftragen.
        Gehst du auch sofort mit nem Baseballschläger auf ne Fliege los?

        was bitte hat es mit Gewalt zu tun, sich von einem Fachmann beraten zu lassen?

        Ich halte das als ersten Schritt für völlig falsch,

        Ich nicht, da dadurch falsches Vorgehen vermieden wird.

        da genau dadurch kleinkriege entstehen, die absolut nicht sein müssen.

        Du scheinst in Pawlow'scher Art auf den Begriff "Anwalt" zu reagieren und sofort irgendwelche Gerichtsverfahren oder ähnliches zu unterstellen.

        deshalb ein "nicht Hilfreich"

        Schade, dass es kein "nicht nachgedacht" gibt. In einer solchen Angelegenheit *keinen* Anwalt zu beauftragen dürfte der schwerwiegendste Fehler sein, der hier begangen werden kann.

        Cheatah

        --
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        X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
        1. Hi,

          Du scheinst in Pawlow'scher Art auf den Begriff "Anwalt" zu reagieren und sofort irgendwelche Gerichtsverfahren oder ähnliches zu unterstellen.

          Nein, aber erstmal unterstell ich ihm, das er zu seinem Schreiben einen Gebührenforderung dazulegt, und die kann man erstmal vermeiden, wenn der "Gegner" auf eine Nette Mail reagiert.

          Schade, dass es kein "nicht nachgedacht" gibt. In einer solchen Angelegenheit *keinen* Anwalt zu beauftragen dürfte der schwerwiegendste Fehler sein, der hier begangen werden kann.

          Nachdedacht hab ich drüber, aber es gehen eben unsere Ansichten in diesem Punkt auseinander. Ich schalte einen Anwalt immer erst ein, wenn keine andere Einigung möglich ist.

          1. Ich schalte einen Anwalt immer erst ein, wenn keine andere Einigung möglich ist.

            Das ist inzw. auch oft der Vorschlag von Anwälten und Richtern, sich aussergerichtlich gütlich zu einigen. Gut der Anwalt hat seine Einnahmen dann schon in der Tasche.

          2. Du scheinst in Pawlow'scher Art auf den Begriff "Anwalt" zu reagieren und sofort irgendwelche Gerichtsverfahren oder ähnliches zu unterstellen.

            Nein, aber erstmal unterstell ich ihm, das er zu seinem Schreiben einen Gebührenforderung dazulegt, und die kann man erstmal vermeiden, wenn der "Gegner" auf eine Nette Mail reagiert.

            Nachdedacht hab ich drüber, aber es gehen eben unsere Ansichten in diesem Punkt auseinander. Ich schalte einen Anwalt immer erst ein, wenn keine andere Einigung möglich ist.

            Die grundsätzliche Frage ist, ob Du hinreichend juristischen Sachverstand hast, die juristische Lage beurteilen können.
            Ein Anwalt kann Dich auch zunächst nur beraten!
            Er muß nicht immer gleich aktiv werden und der Gegenseite ein böses Anschreiben mit einer Forderung senden!
            TomIRL

            1. Die grundsätzliche Frage ist, ob Du hinreichend juristischen Sachverstand hast, die juristische Lage beurteilen können.

              Brauch ich nicht, wenn ich höflich darum bitte, die Grafik vom Netz zu nehmen, da sie meinem Copyright unterliegt.

              Ein Anwalt kann Dich auch zunächst nur beraten!

              Und bereits dafür bin ich schon geriebenes los. Und das bekomme ich von niemanden wieder. Somit ist das immer noch erst der zweite Schritt.

              1. Hi

                Brauch ich nicht, wenn ich höflich darum bitte, die Grafik vom Netz zu nehmen, da sie meinem Copyright unterliegt.

                Urherberrecht, nicht Copyright.

                so long
                Ole
                (8-)>

                --
                Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
                1. Hi,

                  Urherberrecht, nicht Copyright.

                  Wieso denn das? Wenn ich nur das Urheberrecht habe aber kein Copyright, kann ich gar nix machen.
                  Wenn ich das Copyright nicht mehr besitze, hab ich es abgetreten und bin nicht mehr in der Lage, etwas gegen den anderen zu unternehmen.

                  1. Hi,

                    Urherberrecht, nicht Copyright.

                    Wieso denn das? Wenn ich nur das Urheberrecht habe aber kein Copyright, kann ich gar nix machen.
                    Wenn ich das Copyright nicht mehr besitze, hab ich es abgetreten und bin nicht mehr in der Lage, etwas gegen den anderen zu unternehmen.

                    Moin,
                    Genau das meinte ich mit hinreichendem juristischen Sachverstand.
                    Das Urhberrecht ist nicht übertragbar.
                    Das Cpoyright schon.
                    Und zwar kann das Copyright auch an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden.
                    Das Urhberrecht jedoch nicht, es entsteht durch die Schaffung eines Werkes.
                    Viele Grüße TomIRL

                  2. Hi

                    Wieso denn das? Wenn ich nur das Urheberrecht habe aber kein Copyright, kann ich gar nix machen.
                    Wenn ich das Copyright nicht mehr besitze, hab ich es abgetreten und bin nicht mehr in der Lage, etwas gegen den anderen zu unternehmen.

                    In Deutschland gibt es kein Copyright.

                    Es gibt das Urheberrecht, welches man auch nicht los werden kann und noch das Verwertungsrecht, welches man durchaus auch auf Dritte übertragen kann.

                    so long
                    Ole
                    (8-)>

                    --
                    Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
        2. Hallo,

          was bitte hat es mit Gewalt zu tun, sich von einem Fachmann beraten zu lassen?

          Nichts, da hast Du vollkommen recht.

          Ich halte das als ersten Schritt für völlig falsch,

          Kommt darauf an wie verärgert man selbst ist, wie das Gegenüber reagiert und wie weit man dagegen vorzugehen bereit ist.

          Du scheinst in Pawlow'scher Art auf den Begriff "Anwalt" zu reagieren und sofort irgendwelche Gerichtsverfahren oder ähnliches zu unterstellen.

          Da hast Du recht.

          Schade, dass es kein "nicht nachgedacht" gibt.

          Definitiv.

          In einer solchen Angelegenheit *keinen* Anwalt zu beauftragen dürfte der schwerwiegendste Fehler sein, der hier begangen werden kann.

          Jein, ich denke mit einem freundlichen Schreiben kann man evtl. durchaus auch etwas bewirken.

          Juristisch vieleicht ein Fehler, menschlich aber richtig.

          Und ich kann mir nich tvorstellend as für ein späteres juristisches Vorgehen durch so ein Schreiben die Urheberschaft erlischt.

          Ich persönlich bin würde es erstmal unter Menschen probieren. "Sehr geehrter Herr, blablabla, sie haben bla Grafik kopiert und verwenden diese ohne mein EInverständnis auf ihrer Internetseite. Ich bitte Sie balbla entfernenen, eigene Grafik zu erstellen. (Bitte in Deutschland nicht das Copyright erwähnen sowas gibt es hierzulande in der Form nicht, wir haben das Urheberecht und es ist etwas anders als das US-Copyright). Sind sie nicht bereit blabal sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte, bla."

          Wenn er darauf nicht reagiert hätte ich persönlich schonmal ein besseres Gewissen einen Anwalt zu beauftragen, weil ich mir denke "Ar***loch, ich habe es auf normalem Wege unter Menschen probiert, wenn Du das einfach ignorierst hast Du es nicht anders verdient als mit der Knute..."

          1. Veehrter JB,

            Jein, ich denke mit einem freundlichen Schreiben kann man evtl. durchaus auch etwas bewirken.

            Es geht nicht darum "vielleicht" etwas bewegen zu können!
            Es geht darum, dass Dir juristische Fehler mitunter sehr teuer zu stehen kommen können.
            Es ist vielfach preiswerter zunächst mit einm Anwalt das Problem zu erörtertern

            Juristisch vieleicht ein Fehler, menschlich aber richtig.

            Und ich kann mir nich tvorstellend as für ein späteres juristisches Vorgehen durch so ein Schreiben die Urheberschaft erlischt.

            Nein, die Urheberschaft kann nicht erlöschen.
            Die Frage die im Raum steht, ob Du hinreichend Beweise hast für das was Du behauptest! Und diese Frage kann und darf nur ein ausgebildeter Jurist fachgerecht beantworten!

            Ich persönlich bin würde es erstmal unter Menschen probieren. "Sehr geehrter Herr, blablabla, sie haben bla Grafik kopiert und verwenden diese ohne mein EInverständnis auf ihrer Internetseite. Ich bitte Sie balbla entfernenen, eigene Grafik zu erstellen. (Bitte in Deutschland nicht das Copyright erwähnen sowas gibt es hierzulande in der Form nicht, wir haben das Urheberecht und es ist etwas anders als das US-Copyright). Sind sie nicht bereit blabal sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte, bla."

            Wenn Du mit einem Rechtsanwalt drohst, solltest Du auch wissen an wen Du Dich im Zweifel wendest, und wie Deine juristischen Erfolgsaussichten überhaupt sind!
            Alles andere ist blabla Sülz, übrigens rechtschutzversicherungen kommen für solche Verfahren in der Regel nicht auf.
            D.h. deine Kosten und die Kosten deines Verfahrensgegners trägst im Fall des Scheiterns Deiner Bemühungen im Zweifel Du selbst.
            Auf das Risiko, dass die Gegenseite den Spieß einfach rumdreht, hatte ich weiter unten schon hingewiesen.
            Das ganze könnte einhergehen mit einer Unterlassungserklärunge solche Behauptungen wie die hier im Forum getätigten zukünftig zu unterlassen.
            Kostenpunkt schätzungsweise so irgendwas zwischen 400 und 800 EUR ohne die Kosten für den eigenen Anwalt.

            Wenn er darauf nicht reagiert hätte ich persönlich schonmal ein besseres Gewissen einen Anwalt zu beauftragen, weil ich mir denke "Ar***loch, ich habe es auf normalem Wege unter Menschen probiert, wenn Du das einfach ignorierst hast Du es nicht anders verdient als mit der Knute..."

            Den Freiherrn würde ich aus verschiedenen Gründen vermutlich eher nicht damit beauftragen.
            Es gibt hinreichend andere kompetente Anwälte die die Vertretung gern und sicher auch fachgerecht übernehmen.

            Mit freundlichen Grüßen

            TomIRL

        3. Hi,

          was bitte hat es mit Gewalt zu tun, sich von einem Fachmann beraten zu lassen?

          Ich halte das als ersten Schritt für völlig falsch,
          Ich nicht, da dadurch falsches Vorgehen vermieden wird.

          Vorausgesetzt, man erwischt den richtigen Anwalt.

          Es soll ja auch Anwälte geben, die für Raubkopierer gearbeitet haben, weil sie, so sagen sie, deren Treiben nicht durchschauen konnten.

          OK, hier besteht natürlich nicht die Gefahr, daß jemand in Handschellen in der Tagesschau vor^Wabgeführt wird. Ich meine bloß: rein prinzipiell! >;->

          Und eine Abmahnung muß nicht unbedingt ein Rechtsanwalt machen, da kann man formlos auch gerade mal selbst zur Tat schreiten. Der Anwalt kann dann ja immer noch eingeschaltet werden ...

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. Moin!

    Was kann ich dagegen unternehmen?

    Schick eine Rechnung mit der Lizensierung der Straßenkarte.

    Adresse dürfte bekannt sein, selbst direktes Einwerfen in den Briefkarten geht mit der Skizze ja. ;)

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Adresse dürfte bekannt sein, selbst direktes Einwerfen in den Briefkarten geht mit der Skizze ja. ;)

      Unter Zeugen, da sonst im Zweifel kein ausreichender Nachweis existiert dass das Schreiben zugestellt wurde.

      :)

  3. Hi,

    Was kann ich dagegen unternehmen?

    Ich würde als erstes per Mail darum bitten, die Grafik vom Netz zu nehmen, da sie deinem Copyright unterliegt.
    Sollte das nicht fruchten, kann eine Mail mit bestimmteren Ton folgen, Wenn das immer noch nicht erfolgerich ist, bleibt der gang zum Anwalt, der dann ein entsprechendes Schreiben verfasst und vermutlich auch Gebühren dafür verlangt.

    Wie es dann weitergeht, wird dir dann der Anwalt auch sagen können, wenn es schon soweit gekommen ist.

  4. Servus Claus,

    Ich würde sagen, das hängt mit Deinem Gemütszustand zusammen.
    Zunächst könntest Du dem vermeintlichem Dieb eine Mahnung schicken. Dabei soll er entweder die Grafik entfernen, oder eben den Autor und den Ursprung angeben. Wenn Du jedoch drastischer, aber auch kostenintensiver vorgehen möchtest, kannst Du ein Bußgeldschreiben senden. Ein Anwalt jedoch sollte nicht mit einer solchen Angelegenheit ersucht werden.

    Freundliche Grüße
    Stefano Albrecht

    --
    Sancta Simplicitas!
    1. Servus Claus,

      Ich würde sagen, das hängt mit Deinem Gemütszustand zusammen.
      Zunächst könntest Du dem vermeintlichem Dieb eine Mahnung schicken. Dabei soll er entweder die Grafik entfernen, oder eben den Autor und den Ursprung angeben. Wenn Du jedoch drastischer, aber auch kostenintensiver vorgehen möchtest, kannst Du ein Bußgeldschreiben senden. Ein Anwalt jedoch sollte nicht mit einer solchen Angelegenheit ersucht werden.

      Sorry aber Dein posting ist mir ein "nicht hilfreich" wert!
      weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.
      Mit freundlichen grüßen
      TomIRL

      1. Servus,

        Sorry aber Dein posting ist mir ein "nicht hilfreich" wert!

        Ist Dein gutes "Recht".

        weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst...

        Wie äußert sich das? Hört sich ja sehr absolut an...

        und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.

        Du scheinst ein Menschenkenner zu sein. In den wenigen Sätzen meinerseits konntest Du das alles heraus lesen. Vielleicht eine Begabung, die Du noch kommerziell einsetzen kannst ;~)

        Freundliche Grüße
        Stefano Albrecht

        --
        Sancta Simplicitas!
        1. Moin,

          Sorry aber Dein posting ist mir ein "nicht hilfreich" wert!

          Ist Dein gutes "Recht".

          weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst...

          Wie äußert sich das? Hört sich ja sehr absolut an...

          Genau.. Bußgeld.. dürfen Behörden verhängen allerdings keine Privatpersonen zum Beispiel.

          und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.

          Du scheinst ein Menschenkenner zu sein. In den wenigen Sätzen meinerseits konntest Du das alles heraus lesen. Vielleicht eine Begabung, die Du noch kommerziell einsetzen kannst ;~)

          Was Du geschrieben hast reicht zu dieser beurteilung völlig aus.
          weil, es könnte ja auch der umgedrehte Fall eintreten, die Gegenseite behauptet auf einmal, dass Claus die grafik geklaut hat.
          Deshalb ist es erforderlich zunächst eine Beweissicherung vorzunehmen und auf jeden Fall den ersten Schritt zu machen und seine Ansprüche in welcher Form auch immer anzumelden.
          TomIRL

      2. Hallo Tom,

        weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.

        Leider ist Deine Antwort noch weit weniger hilfreich da Du uns nicht mitteilst in welchen Punkten er konkret falsch liegt und wie die Lage richtiger einzuschätzen wäre.

        Fasse Dir doch bitte kurz mal an die eigene Nase bevor Du hier klugsch**ßt. Danke.

        1. Hallo Tom,

          weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.

          Leider ist Deine Antwort noch weit weniger hilfreich da Du uns nicht mitteilst in welchen Punkten er konkret falsch liegt und wie die Lage richtiger einzuschätzen wäre.

          Ich ziehe es vor dem OP direkt zu antworten..
          Überhaupt wer ist JB?

          1. Überhaupt wer ist JB?

            Wer ist TomIRL?
            Das ist genauso nichtssagend.
            Manche Menschen surfen eben lieber inkognito.
            Fasse dir wieder an die eigene Nase...

            Gruß
            Stefano

            1. Überhaupt wer ist JB?

              Wer ist TomIRL?
              Das ist genauso nichtssagend.
              Manche Menschen surfen eben lieber inkognito.
              Fasse dir wieder an die eigene Nase...

              Oh..
              JB ist im Forum jedenfalls noch nicht nennenswert in Erscheinung getreten..
              Du klugsch... jedenfalls schon öfter!

              1. Hallo TomIRL,

                JB ist im Forum jedenfalls noch nicht nennenswert in Erscheinung getreten..
                Du klugsch... jedenfalls schon öfter!

                Das klingt nach einer ambitionierten Aufholjagd.

                Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                Grüße
                 Roland

                1. Hallo.

                  Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                  Dann muss er aber eine ziemliche Kante sein. Oder meintest du "geschleift"?
                  MfG, at

                  1. Hallo at,

                    Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                    Dann muss er aber eine ziemliche Kante sein.

                    Wie scharfsinnlich, mein Zwiebelfisch.

                    Oder meintest du "geschleift"?

                    Ob dieser Schande fühle ich mich glatt planiert.

                    Grüße
                     Roland

                    1. Hallo.

                      Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                      Dann muss er aber eine ziemliche Kante sein.

                      Wie scharfsinnlich, mein Zwiebelfisch.

                      Du kitzeltest meine errogene Zone.

                      Oder meintest du "geschleift"?

                      Ob dieser Schande fühle ich mich glatt planiert.

                      Oh, das war so flach gar nicht geplant.
                      MfG, at

                      1. Hallo at,

                        Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                        Dann muss er aber eine ziemliche Kante sein.

                        Wie scharfsinnlich, mein Zwiebelfisch.

                        Du kitzeltest meine errogene Zone.

                        Ein Kitzler zwischendurch erhält das Gemüt in höchster Potenz.

                        Oder meintest du "geschleift"?

                        Ob dieser Schande fühle ich mich glatt planiert.

                        Oh, das war so flach gar nicht geplant.

                        Du machst Witze.

                        Grüße
                         Roland

                        1. Hallo.

                          Fühle dich am Ohr ins Eck geschliffen.

                          Dann muss er aber eine ziemliche Kante sein.

                          Wie scharfsinnlich, mein Zwiebelfisch.

                          Du kitzeltest meine errogene Zone.

                          Ein Kitzler zwischendurch erhält das Gemüt in höchster Potenz.

                          Auch ein klitzkleiner? Das stände mir sicher gut.

                          Oder meintest du "geschleift"?

                          Ob dieser Schande fühle ich mich glatt planiert.

                          Oh, das war so flach gar nicht geplant.

                          Du machst Witze.

                          Die entstehen doch im Trichter des Betrachters.
                          MfG, at

              2. Lieber TomIRL,

                Du klugsch... jedenfalls schon öfter!

                beruhige Dich. Dies hier soll nicht in E-Mobbing ausarten. Nehme die Kommentare der anderen nicht so persönlich, nehme sie jedoch zur Kenntniss, und werfe schon gar nicht mit solchen Wörtern ungezielt wild um Dich.

                JB ist im Forum jedenfalls noch nicht nennenswert in Erscheinung getreten..

                Nachdem ich das Forum soeben nach "JB" und "TomIRL" durchsucht habe, ist zu sagen, dass er um ein Vielfaches mehr in Erscheinung tritt, als Du es tust. Und damit soll diese "Auseinandersetzung" beendet werden.

                Freundliche Grüße
                Stefano Albrecht

                --
                Sancta Simplicitas!
      3. Hallo

        Sorry aber Dein posting ist mir ein "nicht hilfreich" wert!

        Das "nicht hilfreich" ist in diesem Forum so viel wert, wie der allmorgentliche Furz der saarländischen Metzlers-Kuh. Hier hat doch jeder Rechthaber mehrere Accounts, um seine "Meinung" zu vervielfachen. Sorry, aber dein "nicht hilfreich" war mir ein "nicht hilfreich" wert.

        weil Du erstens Sachen vollkommen falsch darstellst und zweitens offensichtlich keine Ahnung von rechtlichen Zusamenhängen hast.

        Klugscheiße*

        Simon

        1. Hier hat doch jeder Rechthaber mehrere Accounts, um seine "Meinung" zu vervielfachen.

          Schön, das du offen dazu stehst. Ich persönlich kann mit meiner Zeit besseres anfangen, als mit mehreren Accounts durch die Gegend zu klicken, aber ich hab ja auch ein Leben :D

  5. Hallo,
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
    1. Du befolgst den rat vom Sven irgendetwas werden die dann schon machen.
    2. du schreibst sie höfflich und bestimmt an und bittest darum das Problem von der Webseite zu entfernen
    3. Du bemühst einen Rechtsanwalt, der wird eine Abmahnung schicken, eine Kostennote anhängen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung abfordern.

    Lieber Kandidat willkomme im WWW  nun haben sie die Qual der Wahl.
    TomIRL

  6. Hi

    Bedarf ein "Kunstwerk" nicht einer bestimmten Schöpfungshöhe um rechtlichen Schutz zu genießen?

    Ich meine mich da dunkel an ein Urteil erinnern zu können, bei dem der "Diebstahl" eines ganzen Webseiten-Layouts durch zu geringe Schöpfungshöhe nicht geahndet wurde.

    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

    so long
    Ole
    (8-)>

    --
    Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
    1. Hi

      Bedarf ein "Kunstwerk" nicht einer bestimmten Schöpfungshöhe um rechtlichen Schutz zu genießen?

      Ich meine mich da dunkel an ein Urteil erinnern zu können, bei dem der "Diebstahl" eines ganzen Webseiten-Layouts durch zu geringe Schöpfungshöhe nicht geahndet wurde.

      Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

      Falsch liegen tust du da nicht..
      Schöpfungshöhe ist immer eine Einzelfallbetrachtung.
      Die Anfahrtsskizze sollte IMHO eine ausreichende Schöpfungshöhe haben..
      TomIRL

      1. Hi

        Falsch liegen tust du da nicht..

        *puh*..gut zu wissen :)

        Die Anfahrtsskizze sollte IMHO eine ausreichende Schöpfungshöhe haben..

        Ich habe mir die Anfahrtskizze angeschaut und erinnere mich auch noch grob an die Webseite um die es damals ging...ich würde der Webseite durchaus mehr Schöpfungshöhe zugestehen als der Anfahrtsskizze.

        Schöpfungshöhe ist immer eine Einzelfallbetrachtung.

        Und eine sehr subjektive Sache.

        so long
        Ole
        (8-)>

        --
        Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
    2. Hi

      Bedarf ein "Kunstwerk" nicht einer bestimmten Schöpfungshöhe um rechtlichen Schutz zu genießen?

      Ja. "Kunstwerk" hast Du zum Glück in "" da es ja nicht nur die Bildende Kunst betrifft, sondern auch Gebrauchgrafik, Porgramme und Datenbanken.

      Die Schöpfungshöhe sollte hier gegeben sein und der Urheberrechtsverstoß ist bei einer nahezu identischen Grafik unstrittig.

      Da würde ich mir keine sorgen machen.

      Und da Kartenmaterialanbieter gegen "claus" vorgehen würden wenn er sich bei Ma24 und Co. bedient hätte sollte er auch die Möglichkeit haben gegen diesen Verstoß vorzugehen.

  7. Freundlich daraufhinweisen dass es so nicht geht udn darum bitten die Grafik zu entfernen und durch eine selbst angefertigte zu ersetzen.

    Sollte nichts passieren und die Verärgerung darüber anhalten ist wohl ein Anwalt nötig.