Hi,
Du scheinst in Pawlow'scher Art auf den Begriff "Anwalt" zu reagieren und sofort irgendwelche Gerichtsverfahren oder ähnliches zu unterstellen.
Nein, aber erstmal unterstell ich ihm, das er zu seinem Schreiben einen Gebührenforderung dazulegt, und die kann man erstmal vermeiden, wenn der "Gegner" auf eine Nette Mail reagiert.
Schade, dass es kein "nicht nachgedacht" gibt. In einer solchen Angelegenheit *keinen* Anwalt zu beauftragen dürfte der schwerwiegendste Fehler sein, der hier begangen werden kann.
Nachdedacht hab ich drüber, aber es gehen eben unsere Ansichten in diesem Punkt auseinander. Ich schalte einen Anwalt immer erst ein, wenn keine andere Einigung möglich ist.