Notar in Berlin gesucht
eddi
- recht
Hallo,
kennt von den Berlinern jemand einen Notar, der Software gerichtsverwertbar speichert?
Gruß aus Danke!
eddi
gudn tach eddi!
kennt von den Berlinern jemand einen Notar
ich nicht
[...] gerichtsverwertbar speichert?
was ist das?
prost
seth
Hallo,
[...] gerichtsverwertbar speichert?
was ist das?
Software läßt sich problemlos verändern. Wird sie zum Gegenstand einer Beweisführung, muß das Beweismittel gegen die Einrede der Veränderung (u. A.) bestehen können. Wird sie hingegen notariell beglaubigt, kann Software vor Gericht als Beweismittel verwertet werden.
Gruß aus Berlin!
eddi
Moin!
[...] gerichtsverwertbar speichert?
was ist das?
Software läßt sich problemlos verändern. Wird sie zum Gegenstand einer Beweisführung, muß das Beweismittel gegen die Einrede der Veränderung (u. A.) bestehen können. Wird sie hingegen notariell beglaubigt, kann Software vor Gericht als Beweismittel verwertet werden.
Software auf CD-R oder DVD(+-)R brennen, und das Datum der Einlieferung notariell festhalten lassen beweist, dass die Software zum Einlieferungsdatum den Zustand, wie er auf dem Datenträger festgehalten ist, besitzt.
- Sven Rautenberg
Hallo,
Software auf CD-R oder DVD(+-)R brennen, und das Datum der Einlieferung notariell festhalten lassen beweist, dass die Software zum Einlieferungsdatum den Zustand, wie er auf dem Datenträger festgehalten ist, besitzt.
ich sehe schon, ich werde etwas weiter ausholen müssen:
Ich bin Nutzer der Software und zahle (im eigentlichen Sinne) eine Pacht dafür. Die Software ist auf einer bereitgestellten Maschine. Ich muß nachweisen, daß die Software vertraglich zugesicherte Kriterien nicht erfüllt. Sie muß also unter notarieller Aufsicht von der Maschine kopiert werden und deswegen muß ich vorallem gegen die Einrede der Veränderung gewappnet sein.
Gruß aus Berlin!
eddi
Hallo Edi,
ich sehe schon, ich werde etwas weiter ausholen müssen:
Ich bin Nutzer der Software und zahle (im eigentlichen Sinne) eine Pacht dafür. Die Software ist auf einer bereitgestellten Maschine. Ich muß nachweisen, daß die Software vertraglich zugesicherte Kriterien nicht erfüllt. Sie muß also unter notarieller Aufsicht von der Maschine kopiert werden und deswegen muß ich vorallem gegen die Einrede der Veränderung gewappnet sein.
Oh Mann..
ich hoffe du weißt auch nur Ansatzweise worauf Du Dich einläßt.
Kennt dein Anwalt keinen guten Notar?
Für diesen Bereich kann ich die Bömert&Böhmert empfehlen.
http://www.boehmert.de/
Die sind Profi in solchen Sachen, aber auch nicht "billig"!
Ansonsten kann ich Dir erfahrungsgemäß nur empfeheln dich mit Deinem Gegner an einen Tisch zu setzen und das ganze zu klären!
TomIRL
Gruß aus Berlin!
eddi
Hallo Tom,
ich hoffe du weißt auch nur Ansatzweise worauf Du Dich einläßt.
auf einen Schlagabtausch der Sachverständigen und mindestens zwei Instanzen
http://www.boehmert.de/
Die sind Profi in solchen Sachen, aber auch nicht "billig"!
Danke!
Ansonsten kann ich Dir erfahrungsgemäß nur empfeheln dich mit Deinem Gegner an einen Tisch zu setzen und das ganze zu klären!
Selbst der Weg nach Canossa ist schon beschritte - ich weiß nicht, irgendwas mache ich falsch ^^
Hallo Edi,
Tippfehler, oder Andeutung ;)
Gruß aus Berlin!
eddi
Hallo Tom,
ich hoffe du weißt auch nur Ansatzweise worauf Du Dich einläßt.
auf einen Schlagabtausch der Sachverständigen und mindestens zwei Instanzen
http://www.boehmert.de/
Die sind Profi in solchen Sachen, aber auch nicht "billig"!Danke!
Ansonsten kann ich Dir erfahrungsgemäß nur empfeheln dich mit Deinem Gegner an einen Tisch zu setzen und das ganze zu klären!
Selbst der Weg nach Canossa ist schon beschritte - ich weiß nicht, irgendwas mache ich falsch ^^
Hm...
Ich sage dir mal ganz ehrlich was ich denke:
Ist der Streitwert größer als 5000 EUR?
Wenn nein... dann spare Dir Deine Nerven und versuche eine Vermittlung über die IHK zu organisieren.
Ist der Streitwert über 5000, investiere 300 EUR für eine Beratung bezüglich der Erfolgsaussichten.
Bedenke, ein RA bekommt immer mehr wenn es eine aussergerichtliche Einigung gibt.
Rechne damit, dass Du je nach Streitwert im Fall des verlieren irgendwas zwischen 2000 und 5000 auf den Tisch packen mußt.
Wenn zwei sich streiten sind eigentlich immer beide Schuld.
Also stellt sich die Frage wie groß ist Dein Anteil, und was könnte der Gegner im Fall einer Verhandlung ins Feld führen.
Recht haben und Recht bekomen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Ich habe mal für einen Verein gearbeitet, da habe ich mit den 2 GF gesprochen, Zeichnungsberechtigt sind aber nur Vorstände.
Die Leistung wurden nicht bezahlt, der Anspruch vor Gericht in erster Instanz abgewiesen.
Ein Anspruch auf Bezahlung hätte ich trotz ordnungsgemässer erbringung der Leistung nicht, weil ich kaufmännisch Vorsichtig den Ausszug aus dem Vereinsregister anfordern hätte müßen.
Woraus hervorgegangen wäre, wer zeichnungsberechtigt gewesen ist.
Auf weitere Klagen gegen den GF etc habe ich lieber verzichtet..
Hallo Edi,
Tippfehler, oder Andeutung ;)
Gruß aus Berlin!
eddi
Hallo Tom,
jedenfalls danke ich Dir für die Einschätzung und die Anekdote.
Gruß aus Berlin!
eddi
Hallo Tom,
jedenfalls danke ich Dir für die Einschätzung und die Anekdote.
Schlichtung über die IHK wäre ein Punkt, den ich ins Auge fassen würde.
Das kostet verhältnismässig wenig, und Ihr könnt beide euer gesicht wahren.
Vielleicht ist dies der letzte gangbare weg.
Viel Grüße
TomIRL