<yoeto>
Hallo Welt,
nachdem der Rechner einer Bekannten heute per WLAN gehackt und vollkommen lahmgelegt wurde (wie auch immer, trotz Firewall, WEP-Verschlüsselung, neuester Version von AntiVir etc.), kam mir ein nachdenkenswerter Gedanke.
In dem Haus bzw. der Umgebung werden, wenn man Nachbarn Glauben schenken darf, öfters WLANs lahmgelegt. Also muss eine "Störung" lokal vorliegen. Da ja die Arbeit mit dem Rechner zur normalen Nutzung des Wohnraums gehört, die damit beeinträchtigt wird, wäre es naheliegend, dem Vermieter die Miete zu kürzen...!
Klingt auf den ersten Blick komisch. Aber es wäre eine Analogie zu Störungen durch Lärm (beeinträchtigen Schlaf), Baustelle vor dem Haus (beeinträchtigt Zugang), Schaden am Warmwassersystem (beeinträchtigt morgendliche Dusche)... WLAN-Hacker (beeinträchtigt Arbeit). Auch ein ausgefallenes Kabelfernsehen gilt ja schließlich als mietmindernd.
Es heißt ja im Mieterrecht, dass der Vermieter nicht unbedingt Urheber der Störung sein muss. Könnte man also versuchen, sowas geltend zu machen?
Diese Frage ist übrigens halb ernst gemeint. Dass es dafür vermutlich keine Präzedenzfälle gibt, ist mir klar. Aber kann man WLAN als elementaren Teil des Wohnens betrachten?
</yoeto>
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