Hallo yoeto,
nachdem der Rechner einer Bekannten heute per WLAN gehackt und vollkommen lahmgelegt wurde (wie auch immer, trotz Firewall, WEP-Verschlüsselung, neuester Version von AntiVir etc.), kam mir ein nachdenkenswerter Gedanke.
Wenn Du WEP-Verschlüsselung einsetzt, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn Dein WLAN geknackt wird. Wenn Du Dein Auto nicht abschließt, brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn es geklaut wird. Setze WPA oder noch besser WPA2 ein. Oder verzichte auf WLAN.
Und wenn jemand die WLAN-Verschlüsselung bricht, dann kann er im allgemeinen höchstens ins Internet oder den Datenverkehr _mitlesen_ - ohne weiteres kann er einen angeschlossenen PC allerdings nicht knacken - d.h. der PC war definitiv nicht ausreichend sicher konfiguriert.
In dem Haus bzw. der Umgebung werden, wenn man Nachbarn Glauben schenken darf, öfters WLANs lahmgelegt.
Dann haben die alle keine ausreichende Verschlüsselung eingesetzt.
Also muss eine "Störung" lokal vorliegen.
Ich bin mir absolut sicher, dass Dir das so gut wie überall passieren wird, wenn Du WEP einsetzt und den Rechner nicht sicher genug konfigurierst.
Da ja die Arbeit mit dem Rechner zur normalen Nutzung des Wohnraums gehört, die damit beeinträchtigt wird, wäre es naheliegend, dem Vermieter die Miete zu kürzen...!
Hallo? Geht's noch? Ich finde diese Mitnahmementalität absolut zum kotzen. Was kann denn bitteschön der Vermieter dafür, dass innerhalb von 300 Metern jemand wohnt, der zu viele Script-Kiddie-Tools ausprobieren will? Richtig, gar nichts. Versetze Dich doch bitte mal in die Lage des Vermieters. Würdest Du dann in so einem Fall etwas zahlen wollen? Nein.
Klingt auf den ersten Blick komisch. Aber es wäre eine Analogie zu Störungen durch Lärm (beeinträchtigen Schlaf), Baustelle vor dem Haus (beeinträchtigt Zugang), Schaden am Warmwassersystem (beeinträchtigt morgendliche Dusche)... WLAN-Hacker (beeinträchtigt Arbeit). Auch ein ausgefallenes Kabelfernsehen gilt ja schließlich als mietmindernd.
Ausgefallenes Kabelfernsehen kannst Du nur dann zur Minderung der Miete einsetzen, wenn Du das Kabelfernsehen über die Warmmiete mitbezahlst - d.h. wenn der Vermieter auch dafür verantwortlich ist. Hat der Vermieter den Access Point konfiguriert? Ich vermute mal stark nicht (sowas gibt's eigentlich fast nur in Studentenwohnheimen, dass APs schon vom Vermieter vorkonfiguriert sind). Also ist er auch nicht dafür verantwortlich.
Es heißt ja im Mieterrecht, dass der Vermieter nicht unbedingt Urheber der Störung sein muss. Könnte man also versuchen, sowas geltend zu machen?
Versuchen kannst Du sowas immer. Allerdings würde ich Dir keine Chance geben.
Aber kann man WLAN als elementaren Teil des Wohnens betrachten?
Definitiv: Nein. PCs ja schließlich auch nicht.
Viele Grüße,
Christian
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"I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup