Jens Müller: WLAN-Hacker Grund für Mietminderung?

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Moin Moin,

Klingt auf den ersten Blick komisch. Aber es wäre eine Analogie
zu Störungen durch Lärm (beeinträchtigen Schlaf), Baustelle vor
dem Haus (beeinträchtigt Zugang), Schaden am Warm-
wassersystem (beeinträchtigt morgendliche Dusche)... WLAN-
Hacker (beeinträchtigt Arbeit). Auch ein ausgefallenes Kabel-
fernsehen gilt ja schließlich als mietmindernd.

Es heißt ja im Mieterrecht, dass der Vermieter nicht unbedingt
Urheber der Störung sein muss. Könnte man also versuchen,
sowas geltend zu machen?

Definitiv Nein. Fuer die Sicherheit des WLAN's ist der Mieter
selber Zustaending, in etwa wie Christian es andeutete mit
dem offenen Auto.

Was du als Mietmindernd geltent machen koenntest, waehre
wenn du das WLAN fuer die Arbeit brauchst[1], und das Gebaeude
sich stoerend auf die Funkignale des WLAN's auswirkt. Dann liegt
ein Mangel vor.

1. Weil du zum Beispiel Bereitschaftsdienst hast.

Diese Frage ist übrigens halb ernst gemeint. Dass es dafür
vermutlich keine Präzedenzfälle gibt, ist mir klar. Aber kann
man WLAN als elementaren Teil des Wohnens betrachten?

In der Suhfunktion vom Deutschen Mieterbund, tauchen noch
keine Faelle wegen WLAN auf.

gruesse aus'm ruhrpott
  jens mueller

--
As long as a single mind remembers, as long as a single heart
beats with passion, how can a dream die?
\//_ Live long and prosper
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