josef: Animationen aller Art FSK-pflichtig?

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tach Yadgar,
vorstellbar ist, wie weiter unten schon geschrieben wurde, alles.
Allerdings habe ich die entsprechenden Paragraphen des Jugendschutzgesetzes so verstanden, dass erstmal eine Indizierung beantragt werden muss, bevor ein Bußgeldverfahren überhaupt greifen kann. Außerdem ist imho für Teledienste deine jeweilige Landesregierung zuständig, so dass es schwer ist etwas dazu zu sagen.
Einen generellen Schutz vor einem solchen Verfahren kann es nach meiner Meinung auch nicht geben, da ein solches immer auch vom jeweiligen Inhalt der Animationen abhängig ist. Am besten erkundigst du dich also bei deiner jeweiligen Länderverwaltung, wie die solche Sachverhalte handhaben.

Gruß Josef