Animationen aller Art FSK-pflichtig?
Yadgar
- recht
High!
Ich habe vor einigen Tag auf de.soc.recht.datennetze mal eine Frage gepostet, ob auf Webseiten veröffentlichte Animationen als Filme im Sinne des Jugendschutzgesetzes gelten und folglich einer FSK-Pflicht unterliegen... ich bin dahingehend aufgeklärt worden, dass anders als für Computerspiele für Filme eine solche Pflicht nicht existiert (schließlich gibt es ja auch jede Menge Fernsehfilmproduktionen ohne FSK-Label), Animationen aber als "Infoprogramm" gekennzeichnet werden müssten, sofern es sich nicht um potenziell jugendgefährdende oder -beeinträchtigende Inhalte handelt... andernfalls ist ein Bußgeld fällig.
Könnt Ihr das bestätigen? Muss ich jedes noch so kleine animierte Javascript-Navigationselement mit einem dicken Vermerk "INFOPROGRAMM" versehen?
Bis bald im Khyberspace!
Yadgar
Now playing: Citizen (Simple Minds)... wer weiß, vielleicht braucht mein MP3-Player demnächst auch eine digitale Anti-Porno-Sicherung!
Hallo,
[...] und folglich einer FSK-Pflicht unterliegen...
das kommt mir doch recht eigenartig vor - schließlich steht FSK doch für die *FREIWILLIGE* Selbstkontrolle der Filmbranche.
Animationen aber als "Infoprogramm" gekennzeichnet werden müssten, sofern es sich nicht um potenziell jugendgefährdende oder -beeinträchtigende Inhalte handelt... andernfalls ist ein Bußgeld fällig.
Bei unserer deutschen Bürokratenwillkür will ich das nicht einmal ausschließen.
Könnt Ihr das bestätigen? Muss ich jedes noch so kleine animierte Javascript-Navigationselement mit einem dicken Vermerk "INFOPROGRAMM" versehen?
Sicher nicht. Es stehen schon so viele animierte GIFs und Flash-Filmchen im Netz rum, so dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass die alle illegal oder ordnungswidrig sind. Aber wer weiß ...
So long,
Martin
High!
Bei unserer deutschen Bürokratenwillkür will ich das nicht einmal ausschließen.
Hoffentlich habe ich jetzt keine schlafenden Hunde geweckt!
Bis bald im Khyberspace!
Yadgar
Hi,
[...] und folglich einer FSK-Pflicht unterliegen...
das kommt mir doch recht eigenartig vor - schließlich steht FSK doch für die *FREIWILLIGE* Selbstkontrolle der Filmbranche.
Wenn Filme nicht "freiwillig" zur Kontrolle eingereicht werden, sind sie *automatisch* so zu behandeln, als wären sie FSK-18 eingestuft! :) Da dies enige Beschränkungen nach sich zieht, ist schon dafür gesorgt, daß die Filmfirmen dies auch wirkich tun ...
... ganz freiwilig. :))
TV hat seine eigenen Kontrollgremien (die auch schon mal versagen - aber das steht auf einem anderen Blatt).
Sicher nicht. Es stehen schon so viele animierte GIFs und Flash-Filmchen im Netz rum, so dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass die alle illegal oder ordnungswidrig sind.
So viele Unfälle wie es auf dt. Straßen gibt, müssen die erlaubt sein. ;->
Gruß, Cybaer
Hab ich nie von gehört. Solange du keine sexuellen oder gewaltdarstellenden Animationen machst dürfte es auch niemanden interessieren.
Denkbar ist alles, so wie es derzeit zugeht. Aber von so einer Regelung habe ich nie gehört.
Hab ich nie von gehört. Solange du keine sexuellen oder gewaltdarstellenden Animationen machst dürfte es auch niemanden interessieren.
Dann wäre aber die Grenze interessant. Denn es gibt die poppenden Smilies oder ein Smilie schlägt den anderen mit dem Hammer platt.
Inwieweit fällt sowas unter "Darstellung von Gewalt"? Immerhin findet man diese SMilies in praktisch jedem Chat und vielen Foren/Boards.
Hi,
Inwieweit fällt sowas unter "Darstellung von Gewalt"?
Das hat ja noch nicht mal "Tom & Jerry"-Niveau ...
Ansonsten: Pornographische Darstellungen sowie Darstellungen von Gewalt sind *nicht* per se verboten oder von jugendlichen Augen fernzuhalten. Das liefe diversen anderen Rechten zuwider (insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäußerung). Es ist im Einzelfall zu beachten, was der Autor damit aussagen will.
Der Streit darüber kann ggf. durch alle Instanzen gehen (exemplarisch zu verfolgen an der letztinstanzlichen *Ablehnung* der Indizierung, inkl. Freigabe für Jugendliche, des Films "Im Reich der Sinne" - obwohl unzweifelhaft (bewußt) gespickt mit pornographischen Szenen).
Gruß, Cybaer
tach Yadgar,
vorstellbar ist, wie weiter unten schon geschrieben wurde, alles.
Allerdings habe ich die entsprechenden Paragraphen des Jugendschutzgesetzes so verstanden, dass erstmal eine Indizierung beantragt werden muss, bevor ein Bußgeldverfahren überhaupt greifen kann. Außerdem ist imho für Teledienste deine jeweilige Landesregierung zuständig, so dass es schwer ist etwas dazu zu sagen.
Einen generellen Schutz vor einem solchen Verfahren kann es nach meiner Meinung auch nicht geben, da ein solches immer auch vom jeweiligen Inhalt der Animationen abhängig ist. Am besten erkundigst du dich also bei deiner jeweiligen Länderverwaltung, wie die solche Sachverhalte handhaben.
Gruß Josef
High!
Einen generellen Schutz vor einem solchen Verfahren kann es nach meiner Meinung auch nicht geben, da ein solches immer auch vom jeweiligen Inhalt der Animationen abhängig ist.
...also, poppende Smilies gibt es bei mir nicht, stattdessen handelte es sich um einfache Flugsequenzen über mit PoV-Ray aus NASA-Höhendaten generierte Geländereliefs... allerdings handelt es sich bei diesen Reliefs um Gegenden in Afghanistan, wer weiß, vielleicht ist die Topographie Afghanistans ja inzwischen Staatsgeheimnis, von wegen "Krieg gegen den Terror" und so!
Bis bald im Khyberspace!
Yadgar