Hi,
Inwieweit fällt sowas unter "Darstellung von Gewalt"?
Das hat ja noch nicht mal "Tom & Jerry"-Niveau ...
Ansonsten: Pornographische Darstellungen sowie Darstellungen von Gewalt sind *nicht* per se verboten oder von jugendlichen Augen fernzuhalten. Das liefe diversen anderen Rechten zuwider (insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäußerung). Es ist im Einzelfall zu beachten, was der Autor damit aussagen will.
Der Streit darüber kann ggf. durch alle Instanzen gehen (exemplarisch zu verfolgen an der letztinstanzlichen *Ablehnung* der Indizierung, inkl. Freigabe für Jugendliche, des Films "Im Reich der Sinne" - obwohl unzweifelhaft (bewußt) gespickt mit pornographischen Szenen).
Gruß, Cybaer
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