Hallo Siechfred,
[...] allerdings möglicherweise im Hinblick auf verschiedenen Zertifizierungsverfahren bestimmte Dinge zu beachten sind (z.B. DIN EN ISO 9001:2000).
ich kenne die ISO 9000:2000 einigermaßen, und das einzige, was du hier vielleicht gemeint haben könntest, ist die "Lenkung von Dokumenten" (heißt offiziell so in der Norm). Da wird gefordert, dass Dokumente immer eindeutig sein müssen, also z.B. muss aus jedem Dokument hervorgehen, wann es erstellt/geändert wurde und von wem; zurückgezogene oder nicht mehr gültige Dokumente müssen eindeutig als solche erkennbar sein; es muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen jederzeit Zugriff auf die aktuelle Fassung eines Dokuments haben, aber nicht auf zurückgezogene; es muss klar geregelt sein, wer zur Änderung oder Neuausgabe eines Dokuments befugt ist ...
Das sind aber alles recht allgemeingültige Forderungen der ISO 9000 bzw. etwas verschärft auch der DIN EN ISO/IEC 17025, die für akkreditierte Prüflabors gilt. Aber konkret bezogen auf Inventarisierung oder sonstige buchhalterische Vorgänge ist keine dieser Anforderungen.
So long,
Martin
Lieber eine Fliege im Porzellanladen
als ein Elefant in der Suppe.