inventarisierungs-richtlinien
stefnet
- recht
1 Sven Rautenberg1 Der Martin1 Siechfred0 stefnet0 Der Martin0 at
moin moin zusammen,
wir möchten in unserem betrieb die elektronischen geräte (pcs, monitore, drucker, modems...) inventarisieren. da stellt sich mir jetzt nur dir frage, ob es da nicht irgendwelche gesetzlichen richtlinien gibt, wie die nummer aufgebaut sein muss.
habt ihr da ne ahnung?
hab bisher gedacht, man könnte da einfach eine dreistellige (fortlaufende) nummer nehmen und die mit nem einfachen aufkleber auf die geräte kleben.
jetzt hab ich aber gehört, dass es wohl doch nicht so einfach sein soll...
gruß
stefen
Moin!
hab bisher gedacht, man könnte da einfach eine dreistellige (fortlaufende) nummer nehmen und die mit nem einfachen aufkleber auf die geräte kleben.
jetzt hab ich aber gehört, dass es wohl doch nicht so einfach sein soll...
Wer interessiert sich denn für euer Inventar? Den einfach mal fragen, ob's Vorschriften gibt. Und wenn nicht: Einfach so machen, wie man selbst meint.
- Sven Rautenberg
Hallo,
hab bisher gedacht, man könnte da einfach eine dreistellige (fortlaufende) nummer nehmen und die mit nem einfachen aufkleber auf die geräte kleben.
soweit ich weiß, ist das einzig wichtige eine eindeutige Identifizierung jedes Geräts (oder auch Geräteverbunds, falls z.B. PC, Monitor und Software als Einheit angeschafft wurden). Ich bin kein Buchhalter, das walte Hugo, aber entscheidend ist doch, dass du auf Anfrage dem Finanzamt gegenüber den buchhalterischen Lebenslauf jedes Investitionsguts nachweisen kannst - also wann angeschafft, für welchen Preis, wo eingesetzt, wann verschrottet.
Ob du diese Verbindung zwischen Anlage und Buchführung mit fortlaufenden Nummern oder alphanumerischen Codes herstellst, bleibt dir überlassen. Du könntest ebensogut jedem Gerät bei der Anschaffung einen Eigennamen geben (Jens, Sergej, Udo, Balduin) und den für die Identifizierung nehmen.
Bei uns in der Firma wird übrigens eine Kombination aus Abteilungskürzel (zwei Buchstaben) und fortlaufender Nummer (6 Stellen) verwendet.
Schönen Abend noch,
Martin
Hallo Martin,
Bei uns in der Firma wird übrigens eine Kombination aus Abteilungskürzel (zwei Buchstaben) und fortlaufender Nummer (6 Stellen) verwendet.
Geräte brauchen also eine neue Nummer, wenn sie von einer anderen Abteilung verwendet werden? Kommt sowas nicht vor oder ist das einfach mal wieder der typische Fehler, sich ändernde Information mit in eindeutige Bezeichner zu packen?
Grüße
Daniel
Hallo,
Bei uns in der Firma wird übrigens eine Kombination aus Abteilungskürzel (zwei Buchstaben) und fortlaufender Nummer (6 Stellen) verwendet.
Geräte brauchen also eine neue Nummer, wenn sie von einer anderen Abteilung verwendet werden?
ja, das ist richtig. Aber da sie bei dieser Aktion sowieso auf eine andere Kostenstelle umgebucht werden, kommt es auf diesen Schritt auch nicht mehr an. Aber solche abteilungsübergreifenden Transfers sind sehr selten.
Wenn sie bloß mal ein paar Tage oder auch Wochen an eine andere Abteilung ausgeliehen werden, ist das natürlich egal.
So long,
Martin
Hell-O!
wir möchten in unserem betrieb die elektronischen geräte (pcs, monitore, drucker, modems...) inventarisieren [...]
Ergänzend zu Sven und Martin noch der Hinweis, dass es zwar keine gesetzlichen Regelungen gibt, allerdings möglicherweise im Hinblick auf verschiedenen Zertifizierungsverfahren bestimmte Dinge zu beachten sind (z.B. DIN EN ISO 9001:2000).
Siechfred
Hell-O!
wir möchten in unserem betrieb die elektronischen geräte (pcs, monitore, drucker, modems...) inventarisieren [...]
Ergänzend zu Sven und Martin noch der Hinweis, dass es zwar keine gesetzlichen Regelungen gibt, allerdings möglicherweise im Hinblick auf verschiedenen Zertifizierungsverfahren bestimmte Dinge zu beachten sind (z.B. DIN EN ISO 9001:2000).
Siechfred
ok, danke für eure antworten, waren mir sehr hilfreich.
gruß
stefan
Hallo Siechfred,
[...] allerdings möglicherweise im Hinblick auf verschiedenen Zertifizierungsverfahren bestimmte Dinge zu beachten sind (z.B. DIN EN ISO 9001:2000).
ich kenne die ISO 9000:2000 einigermaßen, und das einzige, was du hier vielleicht gemeint haben könntest, ist die "Lenkung von Dokumenten" (heißt offiziell so in der Norm). Da wird gefordert, dass Dokumente immer eindeutig sein müssen, also z.B. muss aus jedem Dokument hervorgehen, wann es erstellt/geändert wurde und von wem; zurückgezogene oder nicht mehr gültige Dokumente müssen eindeutig als solche erkennbar sein; es muss sichergestellt sein, dass die Betroffenen jederzeit Zugriff auf die aktuelle Fassung eines Dokuments haben, aber nicht auf zurückgezogene; es muss klar geregelt sein, wer zur Änderung oder Neuausgabe eines Dokuments befugt ist ...
Das sind aber alles recht allgemeingültige Forderungen der ISO 9000 bzw. etwas verschärft auch der DIN EN ISO/IEC 17025, die für akkreditierte Prüflabors gilt. Aber konkret bezogen auf Inventarisierung oder sonstige buchhalterische Vorgänge ist keine dieser Anforderungen.
So long,
Martin
Hallo.
Das sind aber alles recht allgemeingültige Forderungen der ISO 9000
Die DIN/ISO 9000 ff. kennt ja nur "recht allgemeingültige Forderungen", was in der Natur ihres Ansatzes liegt. Aber du kannst dir sicher vorstellen, dass die Inventarisierung in einer ISO-9000-zertifizierten Montagehalle für Flugzeuge oder in einem ISO-9000-zertifizierten Operationssaal sich deutlich von dem eines ISO-9000-zertifizierten Dachdeckerbetriebs unterscheidet. Es soll ja schließlich die vorhandene Qualität gesichert werden, und nicht alles auf einen gemeinsames Niveau gehoben oder gar gesenkt werden.
MfG, at