Hell-O!
die Gesetzeslage bezüglich des Impressums ist ja ziemlich "wischi-waschi"
In der Tat, ja.
desshlab bin ich mir jetzt nicht ganz sicher wie und wo ich den Link, der aufs Impressum führt setzten muss.
Zur allgemeinen Rechtslage siehe Wo muss die Anbieterkennung stehen?.
Würd mich freuen, wenn mir jemand gewissheit verschafft
Da bist du nicht der Einzige :-(
Etwas allgemeiner hat es in 2003 das LG München formuliert:
"Eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nicht (...). Bei dem Bereithalten von Tele- bzw. Mediendiensten haben sich im Verkehr die Bezeichnungen "Kontakt" oder "Impressum" durchgesetzt, um den Nutzer auf die Angaben zur Person des Anbieters hinzuweisen (...); dies wird durch die vom Beklagten ... vorgelegten Internetausdrucke prominenter Internetanbieter ... belegt. Die Bezeichnungen "Kontakt" und "Impressum" werden vom situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Nutzer des Internets ... als Hinweis auf die Informationen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Satz 1 TDG, § 10 Abs. 2 Satz 1 MDStV verstanden (...). Dem steht nicht entgegen, dass mit "Kontakt" mitunter auch ein mailto-Link bezeichnet wird."
Es gibt aber noch jede Menge weitere Rechtsprechung dazu, siehe Urteilssammlung bei Dr. Stephan Ott. Welcher Auffassung du dich anschließt, ist dir bzw. einem Rechtsberater deiner Wahl überlassen.
Siechfred