Tach,
Soweit ich weiss, besitzt Ratzinger immer noch beide Staatsbürgerschaften.
durch Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft geht die deutsche automatisch verloren, wenn man nicht zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt und hat genehmigen lassen. Wenn der Herr Ratzinger das im Jahre 1981 (Berufung als Kardinal nach Rom) nicht gemacht hat, hätte ich Recht; ich dachte aber er wäre erst letztes Jahr vatikanischer Staatsbürger geworden, und da hätte er definitiv nicht die Zeit gehabt zuvor einen Antrag zu stellen. Laut Wikipedia hat er weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit.
mfg
Woodfighter