Ausgetrickst?
Rainer
- recht
Hallo,
ich habe für einen Kunden ein Script erstellt für das er 290,00€ incl. MwSt zu zahlen hat. Rechnung wurde ordnungsgemäß erstellt und das Script fehlerfrei geliefert. Es ist auch seitdem im Einsatz.
Jetzt kommt er mir ziemlich dumm: "Habe keinen schriftl. Auftrag erteilt..." usw.
Das stimmt leider. Demzufolge kann ich wohl nichts machen. - ABER!!!
- Wie ist das mit den Urheberrechten? Die liegen doch, und das könnte ich zweifelsfrei nachweisen, bei mir.
Kann ich jetzt auf Verletzung der Urheberrechte klagen und das Geld auf diesemk Weg holen?
Gruß Rainer
Hallo Rainer,
also ein Vertrag bedarf nicht einer schriftlichen Form, das sollte der wehrte Kunde wissen. Das mit dem urheberrecht weiß ich nciht so genau, aber da kann ich mich mal für Dich schlau machen. Ich denke schon, das sich da prinzipiell etwas machen läßt.
ich habe für einen Kunden ein Script erstellt für das er 290,00€ incl. MwSt zu zahlen hat. Rechnung wurde ordnungsgemäß erstellt und das Script fehlerfrei geliefert. Es ist auch seitdem im Einsatz.
Jetzt kommt er mir ziemlich dumm: "Habe keinen schriftl. Auftrag erteilt..." usw.
Das stimmt leider. Demzufolge kann ich wohl nichts machen. - ABER!!!
- Wie ist das mit den Urheberrechten? Die liegen doch, und das könnte ich zweifelsfrei nachweisen, bei mir.
Kann ich jetzt auf Verletzung der Urheberrechte klagen und das Geld auf diesemk Weg holen?Gruß Rainer
Hallo Rainer,
- Wie ist das mit den Urheberrechten? Die liegen doch, und das könnte ich zweifelsfrei nachweisen, bei mir.
Kann ich jetzt auf Verletzung der Urheberrechte klagen und das Geld auf diesemk Weg holen?
Programmcode ist Schriftliches Gut.
Somit sollte das Urheberrecht auf deiner Seite sein.
#Aber frage lieber deinen Anwalt, ich habe diese Information aus diversen Dokus deshalb kann ich nicht für die Richtigkeit Garantieren#
Schönen Abend noch.
Sup!
Klar, verklag' ihn.
Mündlicher Vertrag ist gültig, Urheberrecht liegt bei Dir, Du kannst Quellcode vorweisen - dürfte ihm schwerfallen zu beweisen, dass er das Skript nicht von Dir hat, denke ich mal so, es sei denn, das Skript ist arg trivial. Geh' zum Anwalt.
Gruesse,
Bio
Klar, verklag' ihn.
Mündlicher Vertrag ist gültig, Urheberrecht liegt bei Dir, Du kannst Quellcode vorweisen - dürfte ihm schwerfallen zu beweisen, dass er das Skript nicht von Dir hat, denke ich mal so, es sei denn, das Skript ist arg trivial. Geh' zum Anwalt.
Rechnet sich nicht wegen 290 Mäuse, zudem ist anzunehmen, dass der "nette" GF tendentiell wenig zahlungsfreudig ist, d.h. selbst nach gewonnenem Prozess gibts nichts.
Prozesse dieser Art führt man ausschliesslich aus Genussgründen, um den dummen Sack mal ein wenig zu quälen und blosszustellen.
Anscheinend muss man sogar in solche doofe Javascripts Logik einbauen, die das Script bspw. nach einem bestimmten Zeitraum unbrauchbar macht. Und erst wenn gezahlt worden ist, gibts in einer Nachbesserung (von der der Kunde wenig mitbekommt, denn es gab ja keine Störung, nur die Bitte durch den SWEntwickler mal ein Update einzuspielen) wirklich lauffähige SW.
Hallo liebe SELFHTMLer,
wenn es so einfach wäre, dann würde das sicher ganz schnell die Runde machen.
Fragen bei einem Anwalt kann in diesem Fall sicher nicht schaden.
Generell gehört solchen Leuten die Hände gebunden.
Große Schweinerei ist das.
LG
kev1n
Hallo Kevin,
wenn es so einfach wäre, dann würde das sicher ganz schnell die Runde machen.
Du wirst lachen: So einfach ist es. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform - und ein Vertrag ist ganz offensichtlich zustande gekommen.
Bedauerlicherweise wird die Zahl derer, die meinen, dass ein gegebenes Wort nur dann zählt, wenn man es schriftlich niederlegt, nicht geringer. Und in so einem Fall muss man den Anwalt einschalten, da geht kein Weg dran vorbei.
Auf das Urheberrecht braucht sich Rainer aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einmal zu berufen. Es reicht, wenn er seinen "Geschäftspartner" (der mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr lange ein solcher ist) darauf hinweist, dass er seinen Teil des Vertrags zu erfüllen hat - egal, ob dieser Vertrag nun in Schriftform vorliegt oder nur mündlich geschlossen wurde.
Große Schweinerei ist das.
Full ACK.
File Griese,
Stonie
Ich grüsse den Cosmos,
Das stimmt leider. Demzufolge kann ich wohl nichts machen. - ABER!!!
Kannst du schon. Durch die verwendung des Scriptes erkennt der Auftraggeber die Rechnung an. Wenn er deine Arbeit nicht einsetzen würde, dann hättest du schlechte Karten, da du die Absprache nicht beweisen könntest.
Möge das "Self" mit euch sein