Klar, verklag' ihn.
Mündlicher Vertrag ist gültig, Urheberrecht liegt bei Dir, Du kannst Quellcode vorweisen - dürfte ihm schwerfallen zu beweisen, dass er das Skript nicht von Dir hat, denke ich mal so, es sei denn, das Skript ist arg trivial. Geh' zum Anwalt.
Rechnet sich nicht wegen 290 Mäuse, zudem ist anzunehmen, dass der "nette" GF tendentiell wenig zahlungsfreudig ist, d.h. selbst nach gewonnenem Prozess gibts nichts.
Prozesse dieser Art führt man ausschliesslich aus Genussgründen, um den dummen Sack mal ein wenig zu quälen und blosszustellen.
Anscheinend muss man sogar in solche doofe Javascripts Logik einbauen, die das Script bspw. nach einem bestimmten Zeitraum unbrauchbar macht. Und erst wenn gezahlt worden ist, gibts in einer Nachbesserung (von der der Kunde wenig mitbekommt, denn es gab ja keine Störung, nur die Bitte durch den SWEntwickler mal ein Update einzuspielen) wirklich lauffähige SW.