Hellihello Nikola,
damals hat mir das Forum von abmahnwelle.de geholfen. pass auf, dass du die abmahnung nicht ignorierst. dann kommt nämlich die einstweilige verfügung. wenn du der abmahnung entsprichst (dass du das nicht wieder tust - ohne anerkennung einer rechtspflicht: u.u. eigenes schreiben verfassen!) bleibt dann das risiko einer zivilklage. vermutlich solltest du einen anwalt zu rate ziehen, denn das abmahnwelle-forum gibt es in der form nicht mehr. eine argumentation auf deiner seite könnte sein, dass es sich dabei um eine serienabmahung handelt und du zb. die anwaltskosten in frage stellst.
mir hat seinerzeit die argumentation geholfen, dass a) das ding nicht veröffentlicht war und b) ich belegt habe, dass bei mir zu dem zeitpunkt nichts zu holen war. ich entsprach ohne anerkennung einer rechtspflicht der abmahnung und habe dann nichts mehr gehört. ich hatte aber auch rechtsberatung!
frankx