Servus Nikola,
kann mir jemand Tipps bzgl. der Rechtslage von Kartenmaterial von Strassen auf meiner Homepage geben. hatt vor ca einem Jhar kurzzeitig eine Karte online - jetzte werde ich vom Hersteller angemahnt. Die Karten waren auf einer Entwufsseite, die gar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.
vorweg: Ich kenne mich nur ungenügend in der Gesetzesszene aus, mir fallen jedoch einige Schlagwörter ein, die ich nicht ungenannt lassen möchte.
Zunächst gibt es das Argument der Urheberrechtes. Sofern klar erkennbar, dass das Material nicht von Dir stammt, also einem Urheberrecht unterliegt, dessen Du keine Kontrolle hast, sieht es schierig aus. Du kannst leider auch keine Erlaubnis vom Eigentümer vorweisen, die besagt, dass Du dieses Material benutzen darfst. Du sagst jedoch, dass es mittlerweile in Jahr her ist. Mir fällt hier speziell das Argument ein, einen Antrag fristgerecht zu stellen. Ich weiß jedoch nicht, auf welche Zeiten sich die Fristen belaufen. Und möglicherweise kannst Du dich darauf auch gar nicht berufen, Rechtsanwälte mögen mir verzeihen.
Weiterhin sagst Du, die Internetseiten seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Wie wurden Sie dann entdeckt?
Muss ich dass jetzt zwingend bezahlen?
Auf welche Summe beläuft sich die Mahnung?
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Sancta Simplicitas!