Hallo,
mal angenommen...
Ernst-Otto (im Folgenden EO), langzeitarbeitslos, wühlt sich durch die Web-Seiten der Stellenangebote der AA. EO hat zwar selbst keinen Behinderten-Ausweis, aber die Seiten des AA sind für EO eine Barriere:
- die Navigation ist unübersichtlich und daher schwer zu bedienen,
- oft erscheint die Meldung "Not found" oder "Seite nicht verfügbar", insbesondere in den Suchergebnissen der Stellenangebotsuche,
- Beim Drucken wird der Text abgeschnitten, die Ausdrucke sind nicht zu gebrauchen,
- lange Antwortzeiten.
EO ist darüber total verärgert und stellt sich die Frage:
"Kann AA meine Leistungen kürzen, wenn ich aus o.g. Gründen nicht ausreichende Bewerbungen vorweisen kann?"
Darüber hinaus erwägt EO eine Klage gegen die Betreiber "AA-Online" weil deren Seiten aus seiner Sicht nicht barrierefrei sind.
Frage an Euch: Hat das Sinn? und Wie hoch sollte der Streitwert sein, ein geschätztes Jahresgehalt oder mehr (oder weniger)?
--roro