AA-Online in der Praxis
_roro
- recht
1 Jörg Lorenz0 _roro
Hallo,
mal angenommen...
Ernst-Otto (im Folgenden EO), langzeitarbeitslos, wühlt sich durch die Web-Seiten der Stellenangebote der AA. EO hat zwar selbst keinen Behinderten-Ausweis, aber die Seiten des AA sind für EO eine Barriere:
EO ist darüber total verärgert und stellt sich die Frage:
"Kann AA meine Leistungen kürzen, wenn ich aus o.g. Gründen nicht ausreichende Bewerbungen vorweisen kann?"
Darüber hinaus erwägt EO eine Klage gegen die Betreiber "AA-Online" weil deren Seiten aus seiner Sicht nicht barrierefrei sind.
Frage an Euch: Hat das Sinn? und Wie hoch sollte der Streitwert sein, ein geschätztes Jahresgehalt oder mehr (oder weniger)?
--roro
Hi Rolf,
[…]
suchst Du jetzt einen Job, in dem man samstags nicht arbeiten muss? *fg*
Viele Grüße
Jörg
Hi Jörg,
suchst Du jetzt einen Job, in dem man samstags nicht arbeiten muss? *fg*
Im Moment nicht ;-) Btw., Samstag-Arbeit, 3Schicht usw., das hat alles so seine Vor- und Nachteile.
3Schicht hab ich früher gerne gemacht, das war noch zu DDR-Zeiten und das hatte z.B. den Vorteil, freitags am Vormittag in die Kaufhalle gehen zu können und um diese Zeit noch ein frisches Brot zu erhaschen...
Heutzutage samstags arbeiten von 8 bis 13 Uhr und dafür einen kompletten Wochentag dafür freizukriegen, ist auch nicht zu verachten.
Btw., ich hab da auch schon ARAZ, Alters Reduzierte Arbeitszeit, weil ich schon im 50sten bin, ich alter Knacker.
Und überhaupt bin ich gegen Beschäftigungsmaßnahmen, weil: Beschäftigen kann ich mich selber. Ein Job wäre mir lieber, idealerweise einer der mir Spaß macht (Für den Fall, dass...).
Bis dann und viele Grüße, Rolf