rabby: Patch: was ist erlaubt

Hallo,

habe für ein Gerät einen kleinen Patch geschrieben, der in der Registry das ein oder andere ändert, sodass das Gerät auch als externe Festplatte zu verwenden ist.
Nun frage ich mich, ob es erlaubt ist, dieses Programm zu veröffentlichen und weiterzugeben?
Ein kleiner Nebeneffekt, den das Tool hat ist nömlich, dass damit der DRM Schutz durch umbennen der Datei leicht ausgehebelt wird...

Danke für Tipps

  1. Ich grüsse den Cosmos,

    Nun frage ich mich, ob es erlaubt ist, dieses Programm zu veröffentlichen und weiterzugeben?

    Wenn du damit keinen Schaden anrichtest und keinen fremden Programmcode nutzt, darfst du das. Allerdings wäre ein Haftungsausschluss sinnvoll.

    Ein kleiner Nebeneffekt, den das Tool hat ist nömlich, dass damit der DRM Schutz durch umbennen der Datei leicht ausgehebelt wird...

    Das sollte nicht dein Problem sein. Du hast keinen Einfluss drauf, ob der Anwender irgendwas verbotenes damit anstellt. Allerdings würde ich das nicht dokumentieren, um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen.

    Möge das "Self" mit euch sein

    --
    Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
  2. Tach,

    habe für ein Gerät einen kleinen Patch geschrieben, der in der Registry das ein oder andere ändert, sodass das Gerät auch als externe Festplatte zu verwenden ist.

    ich vermute mal es geht um den Zune-Hack, den auch Heise gestern verlinkt hat?

    Nun frage ich mich, ob es erlaubt ist, dieses Programm zu veröffentlichen und weiterzugeben?
    Ein kleiner Nebeneffekt, den das Tool hat ist nömlich, dass damit der DRM Schutz durch umbennen der Datei leicht ausgehebelt wird...

    Programme, die zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dienen, sind in diesem Land ja wohl leider verboten. Also würde ich das Risiko eines eventullen Rechtsstreites nicht eingehen wollen, auch wenn ich das sicher nicht als wirksam bezeichnen würde, aber vor Gericht und auf hoher See ...

    mfg
    Woodfighter

    1. hallo,

      Programme, die zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dienen, sind in diesem Land ja wohl leider verboten. Also würde ich das Risiko eines eventullen Rechtsstreites nicht eingehen wollen, auch wenn ich das sicher nicht als wirksam bezeichnen würde, aber vor Gericht und auf hoher See ...

      der sinn der software an sich besteht darin, dass der mp3 player als externe festplatte mit 30GB genutzt werden kann, was in allerdings auch schon gewissermaßen seines zwecks entfremdet.

      ist es denn wenigstens erlaubt, die deutsche übersetzung der anleitung für registry-änderungen, zu veröffentlichen?

      schönen abend noch

      1. Tach,

        der sinn der software an sich besteht darin, dass der mp3 player als externe festplatte mit 30GB genutzt werden kann, was in allerdings auch schon gewissermaßen seines zwecks entfremdet.

        ich würde ja sagen, dann kauf doch einfach einen Player, der das sowieso kann und nicht so einen Müll.

        ist es denn wenigstens erlaubt, die deutsche übersetzung der anleitung für registry-änderungen, zu veröffentlichen?

        Ich vermute mal nein oder vielleicht oder so.

        mfg
        Woodfighter

    2. Ich grüsse den Cosmos,

      Programme, die zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dienen,

      Ein Kopierschutz, der durch ändern einer Datei und ein paar Registry-Einträge auszuhelben ist, kann nicht als wirksam bezeichnet werden.
      Das wäre er maximal, wenn das Patchen der Software selbst nötig wäre.
      Die Registry darf jederzeit geändert werden und Dateien darf man auch umbenennen. Das kann mir (noch) keiner verbieten, auch wenn es die Musik- und Filmindustrie gerne tun würde.

      Möge das "Self" mit euch sein

      --
      Neulich dachte ich mir, einmal S/M ausprobieren wäre eine tolle Erfahrung. Also hab ich Windows gebootet ...
      1. Tach,

        Ein Kopierschutz, der durch ändern einer Datei und ein paar Registry-Einträge auszuhelben ist, kann nicht als wirksam bezeichnet werden.

        so würde ich auch argumentieren, ob man damit vor Gericht gewinnt, steht leider trotzdem nicht fest. Aus meiner Sicht ist die Formulierung im Gesetz sowieso paradox, denn wäre der Kopierschutz wirksam, würde er nicht umgangen.

        mfg
        Woodfighter