hallo,
Programme, die zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes dienen, sind in diesem Land ja wohl leider verboten. Also würde ich das Risiko eines eventullen Rechtsstreites nicht eingehen wollen, auch wenn ich das sicher nicht als wirksam bezeichnen würde, aber vor Gericht und auf hoher See ...
der sinn der software an sich besteht darin, dass der mp3 player als externe festplatte mit 30GB genutzt werden kann, was in allerdings auch schon gewissermaßen seines zwecks entfremdet.
ist es denn wenigstens erlaubt, die deutsche übersetzung der anleitung für registry-änderungen, zu veröffentlichen?
schönen abend noch