Tobias: Quittung richtig ausstellen

Hallo,
ich hab da mal eine Frage zum Quittungausstellen.

Es gibt ja dort die Zeilen "von" und "für". Kommt bei "von" der Geldempfänger hin oder der der das Geld bezahlt hat?

Vielen Dank für eure Antwort

Tschau

Tobias

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  1. Hallo,

    ich hab da mal eine Frage zum Quittungausstellen.

    Es gibt ja dort die Zeilen "von" und "für". Kommt bei "von" der Geldempfänger hin oder der der das Geld bezahlt hat?

    Beispiel: Ich krieg ne Q. vom Arzt weil ich dem was gezahlt habe. In der Zeile "Von" steht mein Name.

    Von und Für bezieht sich also auf den Fluss des Geldes _von_ wo nach wohin (_für_).

    --roro

    1. Hallo,

      Beispiel: Ich krieg ne Q. vom Arzt weil ich dem was gezahlt habe. In der Zeile "Von" steht mein Name.

      Danke! So hatte ich mir das auch gedacht. Ich hab hier bloß grad ne Quittung vor mir liegen bei der das genau falschrum ist. Jetzt darf ich erstmal nach der richtiggestellten Quittung rennen um das bei meinem Verein abrechnen zu können *mpf*

      Tschau

      Tobias

      --
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      1. Moin!

        Danke! So hatte ich mir das auch gedacht. Ich hab hier bloß grad ne Quittung vor mir liegen bei der das genau falschrum ist. Jetzt darf ich erstmal nach der richtiggestellten Quittung rennen um das bei meinem Verein abrechnen zu können *mpf*

        Das mit der Quittung kriegen viele nicht richtig hin. Gern wird insbesondere die Eintragung im Betrags-Feld falsch gemacht (ein Bruttobetrag ins Nettofeld oder umgekehrt - was im Prinzip falsche Ausweisung der Mehrwertsteuer ist).

        "Von" benennt den Zahlenden (also dich) und "für" benennt den Grund der Zahlung  - der Empfänger steht (ggf. mit Stempel, in jedem Fall aber mit Unterschrift) unten auf der Quittung bei "Empfang bestätigt".

        Verwechslungen in den Feldeintragungen hielte ich allerdings nicht für tragisch, solange der Sinn erkennbar ist. Eine Quittung dokumentiert, dass derjenige, der das Original in die Hand kriegt (mit Unterschrift des Zahlungsempfängers), die Zahlung tatsächlich geleistet hat - und zwar gegenüber dem Zahlungsempfänger, damit der die Zahlung nicht zweimal fordern kann.

        Gegenüber Dritten (also z.B. dem Vereinsschatzmeister) ist die Quittung eigentlich erst einmal irrelevant - denn so ein Quittungsblock ist im Papierwarenladen leicht erhältlich, und wenn irgendjemand (z.B. du selbst) da beliebige Beträge und Zahlungsgründe aufschreibt und irgendeine Unterschrift druntermalt, ist das ja kein Grund, dass der Schatzmeister dir das Geld erstattet.

        Es sei denn, du hast im Auftrag gehandelt und kannst sowohl Quittung als auch erworbene Gegenleistung vorzeigen. Dann wärst du nur der Bote für die Quittung. Und der Schatzmeister müßte dann mit der falschen Feldzuordnung leben - und könnte es sicherlich auch.

        - Sven Rautenberg

        --
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