Gargamel: Vertragserfüllungsprobleme - Schadenersatz - Gutachter?

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Hallo Martin,

klingt ja nach ner echten Erfolgsstory. Sorry, aber ich male mir nur gerade das Bild aus, wie den Verantwortlichen im Laufe des Projekts der Arsch immer mehr auf Grundeis gelaufen ist. ;-)))

Welche Optionen hat man auf Agenturseite? Was ist der worst case? (Konventionalstrafen sind nicht vereinbart, aber man ist ja wohl verpflichtet zu erfüllen oder der Kunde läßt anderswo erfüllen und die Agentur zahlt?)

Anderswo erfüllen und die Agentur zahlen lassen leuchtet mir nicht ein. Das kann im Einzelfall rechtlich natürlich sehr kniffelig werden, aber grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass der Kunde die Agentur wechselt und die alte Agentur in die Röhre guckt und leer ausgeht. Damit hat es sich dann auch. Denn wer könnte klagen? Die Agentur, weil sie Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen fordert? Wohl kaum. Der Kunde, weil er eine andere Agentur beauftragt? Auch unwahrscheinlich, wenn keine Konventionalstrafen vereinbar wurden.

Der Vertrag sieht ja vor: Anwendung im Tausch gegen Kohle.
Ergo: Keine Anwendung, keine Kohle.

Würde es etwas bringen, einen Gutachter zu engagieren, der prüft, ob die Kundenanforderungen unter den gegebenen Bedingungen überhaupt erfüllbar sind? Wo bekäme man in diesem Fall so einen Gutachter her? Was sind die Pflichten des Freelancers, der einen Pauschalvertrag zur Ablieferung der Leistung hat (natürlich ähnlich schwammig wie das Pflichtenheft)?

Wozu einen Gutachter? Was soll der denn begutachten? Der kann doch auch nur feststellen, dass sich die Angentur gnadenlos übernommen hat - und das wissen wir ja schon. Selbst wenn die gegebenen Bedingungen per se nicht zu erfüllen sind (weil sie z.B. der weltlichen Physik widersprechen oder Techniken voraussetzen, die erst im nächsten Jahrtausend erfunden werden), ändert das auch nichts. Die Angentur hätte das IM VORFELD korrekt beurteilen müssen.

Was nun den Freelancer angeht, gilt eigentlich das Gleiche. Das Verhältnis Kunde-->Agentur und Agentur-->Freelancer ist ja in vielen Belangen identisch. Auch hier gilt meines Erachtens: Keine Anwendung, keine Kohle. Auch der Freelancer konnte ja offensichtlich seine Vertragspflichten nicht erfüllen, und somit braucht das auch die Agentur nicht zu tun. Konventionalstrafen düften in diesem Vertragsverhältnis ja wohl auch nicht bedacht worden sein.

Der einzig Dumme in diesem heillosen Dilemma ist eigentlich der Kunde, weil er auf seine niegelnageneue Anwendung nun noch etwas warten muss. Agentur und Freelancer sind jedenfalls selbst schuld und haben keinerlei Ansprüche zu stellen. So stellt sich der Sachverhalt mir zumindest dar.

Ich würds mal mit gesundem Menschenverstand versuchen: geht nach Hause, schämt Euch und hofft, dass bald Gras über die Sache wächst. ;-)

MfG
Gargamel