Cybaer: Bilder & Copyright

Beitrag lesen

Hi,

Da du in dieser Hinsicht besser informiert bist, geb ich dir einfach mal recht.

Ich denke trotzdem, daß auch Du die durchschnittliche Verteilung des Normalfalls eines hier postenden Laien im Vergleich zur Ausnahme einer Firma mit Justitiar durchaus einigermaßen treffend einzuschätzen vermagst! ;)

Keineswegs sollte man IMHO aber eine *Ausnahme* (die zudem wg. der eingelegten Berufung noch gar nicht rechtskräftig ist) als *allgemeingültig* postulieren. Die Schilderung des (absoluten) Normalfalls mit dem Hinweis, *daß* es auch Ausnahmen geben kann, halte ich (auch unter diesem Gesichtspunkt) für absolut hinreichend ...

Gruß, Cy-"Ich kann auch ironisch sein ;)"-baer

--
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!