Hallo Cyx23,
Sorry, aber das ist doch Unfug. Wenn mehrfache Staatsbürgerschaft mit
dem Recht verbunden ist, in den jeweiligen Ländern wählen zu gehen,
verstösst das gegen die Grundsätze unserer "aufgeklärten" Demokratie.
Gegen welchen Grundsatz bitte?
Außerdem richtete sich die Kritik meines Wissens damals nicht dagegen, dass Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gewählt haben, sondern dass Personen, die durch die Aufnahme einer anderen Staatsbürgerschaft ihre deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren hatten, weiterhin gewählt haben.
Deswegen ist die ganze Diskussion im Prinzip überflüssig, bzw. nicht aufs Ausgangsthema bezogen.
Schöne Grüße,
Johannes