Hallo Johannes,
Außerdem hab ich nichts gegen Threaddrift. Aber es ist IMHO müßig darüber zu diskutieren, ob jemand mit mehreren Staatsbürgerschaften mehrfach wählen darf. Bei den gegebenen Voraussetzungen impliziert die Zulassung des ersteren nun mal letzteres.
Unter den Umständen sehe ich nur die Möglichkeit, mehrfache
Staatsbürgerschaften grundsätzlich zu unterbinden, wenn eine
eingeschränkte Form nicht möglich ist.
Grüsse
Cyx23