hallo,
Nein. Ist Dienstleistung und bei dem geringen Umfang nicht gewerbesteuerplichtig.
stimmt:
lies mal im hgb:
§1
1,
kaufmann im sinne des hgb ist, wer ein handelsgewerbe betreibt
2,
handelsgewerbe ist jeder gewerbebetrieb, es sei denn, dass das unternehmen nach art oder umfang einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht erfordert.
auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb, denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...
das ist nicht gegeben also würde ich nein sagen!
grüße
cr