Wann ist eine Unternehmensgründung notwendig?
Andi
- recht
0 grusel0 J. Be0 Zeromancer0 at
1 Sven Rautenberg0 J. Be1 dedlfix2 Siechfred0 at
Hi,
also mein Problem ist folgendes:
Ich erstelle ab und an ein paar Websites, für die ich teilweise Geld bekomme.
Außerdem verkaufe ich ab und an ein wenig Neuware (max. 5 Artikel/Monat) bei Ebay (wenn ich mal wieder von irgend was zu viel gekauft habe). Gebrauchtes verkaufe ich dort übrigens nicht (macht nur Ärger).
Hinzu kommt, dass ich ein wenig 1&1-Profiseller-Einnahmen und Affiliate-Marketing-Einnahmen mit manchen Websites erwirtschafte.
Alles in allem bleibt es jeden Monat unter 300 Euro (was auch neben Taschengeld etc. mein einzigstes Einkommen ist, da ich Student bin).
So weit so gut.
Nun Frage ich mich nur, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss?
Krankenkassenbeiträge und Steuer würden doch eh nicht fällig?
Und wenn ich nun ein Gewerbe anmelden würde - was würde mich das dann kosten?
Schließlich habe ich keine Lust, diese Einnahmen zu je einem Drittel der IHK, dem Finanzamt und der GEZ zu schenken...
Wäre super, wenn ihr mir da ein wenig helfen könnten - so wie ich dieses Forum kenne gibt es ja hier einige, die sich damit sicher schon auseinander gesetzt haben (ich habe das natürlich auch - aber irgend wie gibt es im Netz zu viele widersprüchliche Aussagen, als das ich daraus schlau würde).
Danke,
Andi
frach siechfred
frach siechfred
Und Du rede mal mit Dieter Nuhr.
SCNR
Hallo J.,
frach siechfred
Und Du rede mal mit Dieter Nuhr.
aber zumindest fachlich kein Fehler. :-)
Mit freundlichen Grüßen,
André
Hallo.
frach siechfred
Und Du rede mal mit Dieter Nuhr.
SCNR
Manchmal ist Selbstbeherrschung durchaus sinnvoll.
MfG, at
Moin!
Ich erstelle ab und an ein paar Websites, für die ich teilweise Geld bekomme.
Das dürfte man vermutlich als gewerbliche Tätigkeit einstufen.
Außerdem verkaufe ich ab und an ein wenig Neuware (max. 5 Artikel/Monat) bei Ebay (wenn ich mal wieder von irgend was zu viel gekauft habe). Gebrauchtes verkaufe ich dort übrigens nicht (macht nur Ärger).
Auch das dürfte eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sein, denn ich kann mir eigentlich keinen Artikel vorstellen, den man "aus Versehen" zuviel einkauft und dann bei eBay weiterveräußern muß.
Hinzu kommt, dass ich ein wenig 1&1-Profiseller-Einnahmen und Affiliate-Marketing-Einnahmen mit manchen Websites erwirtschafte.
Auch das dürfte recht klar eine Gewinnerzielungsabsicht sein.
Alles in allem bleibt es jeden Monat unter 300 Euro (was auch neben Taschengeld etc. mein einzigstes Einkommen ist, da ich Student bin).
Es gibt vom Wort "einzig" keine Steigerungsform "einzigstes". :)
Und die Einkommenshöhe ist auch unerheblich für die Bewertung der Tätigkeit hinsichtlich Gewerbe oder nicht.
Nun Frage ich mich nur, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss?
Ich würde sagen: Ja. Was hinsichtlich eBay natürlich erhebliche Nachteile mit sich bringt, denn gewerbliche Händler (und so einer bist du - auch schon jetzt) müssen Gewährleistung bringen. Du gehst also (auch schon jetzt) das Risiko ein, dass dein Handelsgut mit Mängeln behaftet ist, und du den defekten Gegenstand zurück kriegst und den Kaufpreis erstatten mußt. Abgesehen von der sowieso erlaubten zweiwöchigen Rückgabefrist im Fernabsatz ohne Angabe von Gründen.
Krankenkassenbeiträge und Steuer würden doch eh nicht fällig?
Die Steuer errechnet sich aus deinem Gesamteinkommen. Deine gewerblich erwirtschafteten Einkünfte zählen als Teilbetrag da natürlich dazu, sind aber für die Steuerpflicht nicht allein relevant. Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn ab 24.500 Euro an (bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften).
Und wenn ich nun ein Gewerbe anmelden würde - was würde mich das dann kosten?
Die Gebühr für den Gewerbeschein beim Amt. Irgendwas um 20 Euro.
Schließlich habe ich keine Lust, diese Einnahmen zu je einem Drittel der IHK, dem Finanzamt und der GEZ zu schenken...
Die Handelskammer verlangt Beiträge IIRC nach Jahresumsatz, ebenfalls mit Freibetrag. Und die GEZ kriegt Geld für Rundfunkempfangsgeräte der Firma. Hast du doch aber nicht, oder? Ab nächstem Jahr ist da natürlich der Firmen-PC mit zu berücksichtigen, aber das entwickelt sich derzeit erst.
- Sven Rautenberg
Ich erstelle ab und an ein paar Websites, für die ich teilweise Geld bekomme.
Das dürfte man vermutlich als gewerbliche Tätigkeit einstufen.
Nein. Ist Dienstleistung und bei dem geringen Umfang nicht gewerbesteuerplichtig.
Ich bin seit 1998 als Designer tätig (auch Web) und habe kein Gewerbe.
Nachtrag: Aber seine anderen Tätigkeiten (vorallem der verkauf von Gütern) erfordern ein Gewerbe. Es sei denn es Handelt sich um Privatherkäufe bei eBay. Wobei es sich danach ganz und gar nicht anhört. Wie das Hosting- / Resellerdasein gewertet wird seitens des Finanzamts weiß ich nicht. Sowas anzubieten vermeide ich. Zuviel Haftung und andere Klimbim (Support wenn was klemmt wendet sich der Kunde an Dich dabei ist alles auf dem Mist von 1&1 gewachsen, usw...) und bringt nichts ein. Das selbe wie im Print: Dort vergibt der Kunde den Auftrag an die Druckerei. Nicht ich. Ich mache nur das Design/Layout. Wenn der Kunde den Druckauftrag nicht zahlen kann sitzt man dann am Ende mit ner Rechnung der Druckerei da udn nem Keller voller Bücher. Alles zuviel Risiko ohne nutzen.
Ähnlich beim Hosting. Kunde schließt den vertrag selbst mit dem Hoster ab. Ich berate nur bei der Wahl des Providers und schlage Alternativen vor. Weiter geht mich das nichts an.
Hi,
ok - ich kann die Ebay-Verkäufe sein lassen, wenn die mir eine Menge Arbeit und Kosten verursachen - mache eh nicht viel Gewinn damit (insgesamt unter 100 € - dafür zahle ich keine hunderte Euro an die GEZ (für meinen Internetfähigen Laptop)).
Was ist eigentlich, wenn ich eine DVB-T Karte privat in meinem Laptop nutze und das gleiche Laptop auch "gewerblich" nutze (ich zahle doch keine zwei Laptops, die beide veralten, mache Backups doppelt und was weiß ich was nur damit die GEZ kapiert, das das nicht das gleiche ist)?
Danke,
Andi
Moin!
Was ist eigentlich, wenn ich eine DVB-T Karte privat in meinem Laptop nutze und das gleiche Laptop auch "gewerblich" nutze (ich zahle doch keine zwei Laptops, die beide veralten, mache Backups doppelt und was weiß ich was nur damit die GEZ kapiert, das das nicht das gleiche ist)?
Die DVB-T-Karte ist jetzt schon GEZ-gebührenpflichtig. Aber spätestens ab nächstem Jahr ist das auch uninteressant, weil dann jeder internetfähige Computer gebührenpflichtig sein soll.
Und du wirst ja wohl kaum in Abrede stellen wollen, dass dein geschäftlicher Laptop ins Internet kann, oder?
- Sven Rautenberg
echo $begrüßung;
Die DVB-T-Karte ist jetzt schon GEZ-gebührenpflichtig. Aber spätestens ab nächstem Jahr ist das auch uninteressant, weil dann jeder internetfähige Computer gebührenpflichtig sein soll.
Die Frage ist momentan noch in welcher Höhe. Während für die Fernseh-Karte ganz klar die Fernsehgebühr fällig wird, bzw. schon ist, ist in der Diskussion, für den Internet-Anschluss nur die Grundgebühr (landläufig als Radiogebühr bezeichnet) zu erheben.
echo "$verabschiedung $name";
Hi,
du meinst also allen ernstes, dass ich diese dämliche Gebühr zwei mal (ein mal privat und ein mal "für meine paar Websites") bezahlen soll, nur weil ich mir keinen zweiten Laptop kaufe sondern beides an einem mache (aktuell - das das nächstes Jahr vielleicht sowieso egal ist ist schon klar)?
Danke,
Andi
Moin!
du meinst also allen ernstes, dass ich diese dämliche Gebühr zwei mal (ein mal privat und ein mal "für meine paar Websites") bezahlen soll, nur weil ich mir keinen zweiten Laptop kaufe sondern beides an einem mache (aktuell - das das nächstes Jahr vielleicht sowieso egal ist ist schon klar)?
Du kannst die Karte ja immer rausziehen, bevor du geschäftlich aktiv wirst am Computer.
"Kofferradios" kosten auch nur dann extra, wenn man sie zum Arbeitsplatz mitbringt. Wenn man sie zuhause läßt, sind sie in der gezahlten Gebühr enthalten.
- Sven Rautenberg
Hi,
muss ich doof sein, dass ich da nicht selber drauf gekommen bin.
Da bin ich ja mal froh, dass ich keinen so nen alten PC habe wo ich dann jedes mal mit dem Schraubenzieher anrücken müsste...
Aber insgesamt zeigt das nur ein mal mehr, wie absurd die Gesetzgebung in .de ist - ich finde sowieso, die öffentlich-rechtlichen sollten ihr Programm verschlüsseln und ihre Online-Angebote passwortschützen, wenn sie Geld wollen - alles andere ist ziemlich miese "Wegelagerei".
(Ich schaue mir sowieso nichts auf ZDF/Das Erste etc. an - gehöre nicht zur Zielgruppe (älter 70) :-) .)
TV-Karte brauche ich ja auch nur, wenn auf VOX/RTL/Sat.1/ProSieben mal ein guter Film kommt (weil ich zu geizig bin, ins Kino zu gehen, auch wenn das vermutlich auch nicht mehr teurer wäre).
Grüße,
Andi
Hallo.
Ich schaue mir sowieso nichts auf ZDF/Das Erste etc. an
Das hätte auch nicht ins Bild gepasst.
gehöre nicht zur Zielgruppe (älter 70) :-)
Für so alt hätte ich dich gar nicht gehalten.
MfG, at
Hi,
gehöre nicht zur Zielgruppe (älter 70) :-)
Für so alt hätte ich dich gar nicht gehalten.
Bin ich auch nicht - ich meinte, die Zielgruppe der öffentlich-rechtlichen Sender sei (das schließe ich aus ein paar Blicken in die Fernsehzeitung und einigen Stichproben vor ein paar Jahren) anscheinend mindestens 70 Jahre alt!
Grüße,
Andi
Hallo.
ich meinte, die Zielgruppe der öffentlich-rechtlichen Sender sei (das schließe ich aus ein paar Blicken in die Fernsehzeitung und einigen Stichproben vor ein paar Jahren) anscheinend mindestens 70 Jahre alt!
Schade, dass auf den Privatsendern offenbar noch nicht der Unterschied zwischen "anscheinend" und "scheinbar" erläutert worden ist.
MfG, at
hi,
Du kannst die Karte ja immer rausziehen, bevor du geschäftlich aktiv wirst am Computer.
Wie war das mit "ein Gerät zum Empfang bereithalten" ...?
gruß,
wahsaga
Hi,
Wie war das mit "ein Gerät zum Empfang bereithalten" ...?
und wenn ich ein Ein-Mann-Unternehmen hätte und neben meinem Büro gleich mein Wohnzimmer (mit TV-Gerät oder Radio) wäre - würde ich so ein Gerät dann auch bereithalten?
Und wenn nein - kann ich meine TV-Karte dann dort hin schleppen um sie nicht mehr "bereit zu halten"?
Was meint ihr (außer GEZ-Leute immer gleich rausschmeißen, wenn einer kommt)?
Alex
hi,
und wenn ich ein Ein-Mann-Unternehmen hätte und neben meinem Büro gleich mein Wohnzimmer (mit TV-Gerät oder Radio) wäre - würde ich so ein Gerät dann auch bereithalten?
Das dürfte im Zweifelsfalle darauf ankommen, was genau du als "Wohnraum" und was als "Arbeitszimmer" deklarierst.
Und wenn nein - kann ich meine TV-Karte dann dort hin schleppen um sie nicht mehr "bereit zu halten"?
Nein.
Auch der Fernseher im Keller gilt als zum Empfang bereitgehaltenes Gerät.
Was meint ihr (außer GEZ-Leute immer gleich rausschmeißen, wenn einer kommt)?
Mehr braucht's doch auch nicht, oder?
gruß,
wahsaga
Hi,
Das dürfte im Zweifelsfalle darauf ankommen, was genau du als "Wohnraum" und was als "Arbeitszimmer" deklarierst.
sagen wir mal so: Ich habe einen Schreibtisch in einem Zimmer.
Wenn ich gerade privat surfen will dann tue ich das dort.
Wenn ich dabei merke, dass eine Website (von mir) einen Bug hat/veraltet ist oder was weiß ich dann ändere ich das (meistens) oder schreibe eine Notiz um das später am gleichen Ort zu tun. Und wenn ich einen Auftrag bekomme dann erledige ich den auch dort.
Und Abends nehme ich den Stuhl, trage ihn zur Seite, stelle dort ein transportables Sofa hin, klappe das Laptopdisplay ein wenig nach vorne und schaue fern.
Möge jetzt noch einer klar definieren, was das Zimmer ist - Wohnraum oder Arbeitszimmer?
Was meint ihr (außer GEZ-Leute immer gleich rausschmeißen, wenn einer kommt)?
Mehr braucht's doch auch nicht, oder?
Theorie und Praxis - ich wollte jetzt mal die Theorie kennen lernen :-) .
Grüße,
Alex
echo $begrüßung;
[teilweise privat genutztes Arbeitszimmer]
Möge jetzt noch einer klar definieren, was das Zimmer ist - Wohnraum oder Arbeitszimmer?
Das solltest du nicht so laut sagen, dass du dieses Zimmer auch für private Zwecke verwendest. Sonst könnte der Fiskus auf die Idee kommen, dieses Zimmer nicht mehr als Arbeitszimmer anzuerkennen. Vermutlich kommt es dabei auf den Umfang der Privatnutzung an.
Da aber GEZ und Fiskus zwei unterschiedliche Organisationen sind, und diese selbst keinen Datenabgleich vornehmen dürfen, kommt es sicher nur darauf an, ob die GEZ Anhaltspunkte hat, dieses Zimmer als Arbeitszimmer anzusehen.
Vermutlich gilt es aber eher Parallelen zum Ausleihen eines Empfangsgerätes zu ziehen. Wenn man es sich nur für einen bestimmten Zeitraum ausleiht, zahlt der Verleiher. Bei längerem Gebrauch muss man es dann selbst anmelden.
echo "$verabschiedung $name";
Hi,
Da aber GEZ und Fiskus zwei unterschiedliche Organisationen sind, und diese selbst keinen Datenabgleich vornehmen dürfen, kommt es sicher nur darauf an, ob die GEZ Anhaltspunkte hat, dieses Zimmer als Arbeitszimmer anzusehen.
Vermutlich gilt es aber eher Parallelen zum Ausleihen eines Empfangsgerätes zu ziehen. Wenn man es sich nur für einen bestimmten Zeitraum ausleiht, zahlt der Verleiher. Bei längerem Gebrauch muss man es dann selbst anmelden.
Dann leihe ich mir mein Laptop doch als Privatperson an den gewerblichen Mich aus :-) (oder ich leihe mir einfach den Internetanschluss von mir aus...).
Grüße,
Alex
Hell-O!
Dann leihe ich mir mein Laptop doch als Privatperson an den gewerblichen Mich aus :-) (oder ich leihe mir einfach den Internetanschluss von mir aus...).
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__181.html
*SCNR*
Siechfred
Hi,
Dann leihe ich mir mein Laptop doch als Privatperson an den gewerblichen Mich aus :-) (oder ich leihe mir einfach den Internetanschluss von mir aus...).
Sch... na egal - das böse Sch-Wort halt.
Die haben aber auch echt an jede Gemeinheit gedacht, damit ihre "Wegelagerei" (Geld für definitiv nichts (ich will das Zeugs eh nicht sehen/hören)) erfolgreich gleich zwei mal auf einer Straße funktioniert gedacht.
Hallo
Was meint ihr (außer GEZ-Leute immer gleich rausschmeißen, wenn einer kommt)?
Wie wär's mit garnicht erst reinlassen?
Tschö, Auge
hallo,
Nein. Ist Dienstleistung und bei dem geringen Umfang nicht gewerbesteuerplichtig.
stimmt:
lies mal im hgb:
§1
1,
kaufmann im sinne des hgb ist, wer ein handelsgewerbe betreibt
2,
handelsgewerbe ist jeder gewerbebetrieb, es sei denn, dass das unternehmen nach art oder umfang einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht erfordert.
auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb, denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...
das ist nicht gegeben also würde ich nein sagen!
grüße
cr
echo $begrüßung;
handelsgewerbe ist jeder gewerbebetrieb, es sei denn, dass das unternehmen nach art oder umfang einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht erfordert.
auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb, denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...
Das ist die falsche Interpretation des Obigen. Wenn es keinen "kaufmännisch einggerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert hat man nur kein _Handels_Gewerbe. Einen (normalen) Gewerbebetrieb hat man gegebenenfalls trotzdem.
Es ist auch ein Unterschied, ob man "Handel mit Dingen" im Gewerbeschein eintragen lässt, oder nur Verkauf von Dingen im Zuge der Abrundung seiner hauptsächlichen Dienstleistung (Programmierung beispielsweise).
echo "$verabschiedung $name";
Hallo cr,
auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst
Es gibt kein Studium "zum" Steuerberater!
oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb,
Unsinn. Schau dir mal die entsprechenden Paragrafen im EStG an. Lies dazu noch Kommentare, EStR etc. Pauschalisiere hier nicht in Bezug auf zeitlichen Umfang! Schau dir Abgrenzung zwischen gewerblichen Tätigkeiten und Freiberufler genau an!
denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...
Ich finde, du solltest mal deine Quellen offenlegen. So ein Unsinn ist ja kaum zu ertragen. Warum muss ein StB Personal haben? Warum muss er 8 Stunden arbeiten?
das ist nicht gegeben also würde ich nein sagen!
Sage es bitte nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
André
hallo,
Nein. Ist Dienstleistung und bei dem geringen Umfang nicht gewerbesteuerplichtig.
stimmt:
lies mal im hgb:
§1
1,
kaufmann im sinne des hgb ist, wer ein handelsgewerbe betreibt
2,
handelsgewerbe ist jeder gewerbebetrieb, es sei denn, dass das unternehmen nach art oder umfang einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht erfordert.auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb, denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...
das ist nicht gegeben also würde ich nein sagen!
Da vermischst Du viele Dinge die damit nicht in der Form damit zusammen hängen:
Wikipedia:
"Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und nicht „freier Beruf“ ist (vgl. § 18 EStG und § 1 PartGG)"
und
"Steuerpflichtig sind Gewerbebetriebe
Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer
"
Wo und wie oft man es macht ist unerheblich. Auch die Höhe der Einnahmen. Diese sind erst dann wieder interessant wenn es um die Bemessungsgrundlage geht.
Grundsätzlich ist jede selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt zu melden und die entsprechende Steuererklärung abzugeben.
Welche das sind hängt von der tätigkeit ab. Und ob man dann dafür Steuern zahlen muss von der Höhe der Einnahmen.
Soweit mein Wissensstand.
Das einzige wozu ich raten kann: sich entweder die Mühe machen sich durch (nicht leicht verstehbare) Bücher arbeitewn (ich habe mir das ganze durch 2 vom haufeverlag nach und nach angeeignet) oder zu einem Steuerberater gehen.
Hallo.
Auch das dürfte eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sein, denn ich kann mir eigentlich keinen Artikel vorstellen, den man "aus Versehen" zuviel einkauft und dann bei eBay weiterveräußern muß.
Dir fehlt Phantasie.
MfG, at
Hi,
Auch das dürfte eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sein, denn ich kann mir eigentlich keinen Artikel vorstellen, den man "aus Versehen" zuviel einkauft und dann bei eBay weiterveräußern muß.
noch nie irgend welches Zeugs zusätzlich gekauft um die Versandkosten zu sparen und nach Monaten gemerkt, dass es noch ungenutzt im Schrank rumliegt?
Grüße,
Alex
Ich erstelle ab und an ein paar Websites, für die ich teilweise Geld bekomme.
Ab hier bist Du Einkommensteuerplichtig soweit ich weiß.
Außerdem verkaufe ich ab und an ein wenig Neuware (max. 5 Artikel/Monat) bei Ebay (wenn ich mal wieder von irgend was zu viel gekauft habe). Gebrauchtes verkaufe ich dort übrigens nicht (macht nur Ärger).
Bin mir nicht sicher, aber das klingt nach gewerblichen Handel.
Hinzu kommt, dass ich ein wenig 1&1-Profiseller-Einnahmen und Affiliate-Marketing-Einnahmen mit manchen Websites erwirtschafte.
Davon hab ich keien Ahnung wie das gewertet wird.
Alles in allem bleibt es jeden Monat unter 300 Euro (was auch neben Taschengeld etc. mein einzigstes Einkommen ist, da ich Student bin).
Was ich nun sage GILT NUR für die Webseitenmacherei(!), beim Rest habe ich keine Ahnung.
Sobald Du selbstständig/freiberuflich Einnahmen hast ist Einkommensteuererklärung und Meldung beim Finanzamt notwengig.
Höhe des einkommens ist dabei nicht relevant. Mit solche geringen Beträgen musst Du die Erklärung machen, musst aber am Ende dafr keine Steuern bezahlen.
Dabei ist es Dir überlassen ob Du Ust (Mwst) auf deine Rechnungen schlägst oder nicht. Stellst Du Deine Rechnungen ohne ersparst Du dir die USt-Erklärung. Kannst aber auch selbst keine Vortsuer abziehen (aus Rechnungen bei denen Du Mwst. bezahlst).
Solltest Du Dich entscheiden Mwst. einzuziehen musst Du beachten das dann alle Rechnungen in dem Jahr die Du gestellt hast mit Mehrwertsteuer sind. Rückwirkend. Egal ob die vom Kunden eingezogen hast oder nicht. Deswegen nicht mittem im Jahr anfangen Rechnungen mit Mwst zu stellen.
Für Dienstleistungen wie Design oder HTML/webseite basteln kannst Du den Satz mit 7% verwenden oder 16%. Deine Entscheidung.
So weit so gut.
Nun Frage ich mich nur, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss?
Für das reine Webseiten machen: Nein! Da ist das nicht nötig auch wenn das finanzamt das gerne vorschlägt. Man muss nicht. Bei den anderen beiden Sachen bei Dir bin ich mir nicht sicher. Wenn man Waren verkauft (sofern das keien Privatverkäufe sind) ist man gewerbesteuerpflichtig.
Krankenkassenbeiträge und Steuer würden doch eh nicht fällig?
Kraka musst Du als Student so oder so zahlen.
Und wenn ich nun ein Gewerbe anmelden würde - was würde mich das dann kosten?
Zuviel. :) Deswegen kein Gewerbe anmelden wenn dies nicht wirklich erforderlich ist. Wann das erforderlich ist sagt Dir z. B. ein Steuerberater oder diverse Bücher.
Schließlich habe ich keine Lust, diese Einnahmen zu je einem Drittel der IHK, dem Finanzamt und der GEZ zu schenken...
Unter 10-12.000 EUR (Nagel mich nicht genau fest) zahlst Du 0 EUR Eink.St, 0 EUR Kirchensteuer und 0 EUR Solibeitrag.
Hi,
... soweit ich weiß.
Bin mir nicht sicher ...
Davon hab ich keien Ahnung wie das gewertet wird.
... beim Rest habe ich keine Ahnung.
... Bei den anderen beiden Sachen bei Dir bin ich mir nicht sicher.
Sehr hilfreich. :-(
DeepBlue
Ich grüsse den Cosmos,
Sehr hilfreich. :-(
Aber immer noch hilfreicher, als _dein_ Post.
Möge das "Self" mit euch sein
Hallo.
Solltest Du Dich entscheiden Mwst. einzuziehen musst Du beachten das dann alle Rechnungen in dem Jahr die Du gestellt hast mit Mehrwertsteuer sind. Rückwirkend.
Wenn du als Kleinunternehmer, also mit einem Umsatz von höchstens 17.500 Euro im letzten und voraussichtlich höchstens 50.000 Euro im aktuellen Jahr, auf die ohnehin nur dann gegebene Möglichkeit verzichtest, die Umsatzsteuer auszuweisen, ist dies für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.
Für Dienstleistungen wie Design oder HTML/webseite basteln kannst Du den Satz mit 7% verwenden oder 16%. Deine Entscheidung.
Nein. Wenn du die Ergebnisse verkaufst, fällt der volle Satz an. Wenn du nur Nutzungsrechte einräumst, gilt der verminderte.
MfG, at
Hell-O!
Wenn du als Kleinunternehmer, also mit einem Umsatz von höchstens 17.500 Euro im letzten und voraussichtlich höchstens 50.000 Euro im aktuellen Jahr, auf die ohnehin nur dann gegebene Möglichkeit verzichtest, die Umsatzsteuer auszuweisen, ist dies für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.
Ähm, 5 Jahre bindend ist die Verzichtserklärung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, also genau umgedreht. Übrigens ist der Steuerausweis allein kein Verzicht auf § 19 UStG.
Siechfred
Hallo.
Hell-O!
Wenn du als Kleinunternehmer, also mit einem Umsatz von höchstens 17.500 Euro im letzten und voraussichtlich höchstens 50.000 Euro im aktuellen Jahr, auf die ohnehin nur dann gegebene Möglichkeit verzichtest, die Umsatzsteuer auszuweisen, ist dies für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.
Ähm, 5 Jahre bindend ist die Verzichtserklärung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, also genau umgedreht.
Was so ein fehlendes "nicht" doch ausmacht. Danke.
Übrigens ist der Steuerausweis allein kein Verzicht auf § 19 UStG.
Yep.
MfG, at
echo $begrüßung;
Neben der Empfehlung Steuerberater, Finanzamt, Gewerbeamt und/oder IHK zu befragen, denn Fehler und nicht richtige Ratschläge bei diesem Thema kosten nur unnötig Geld und Zeit, habe ich hier noch einen Link-Tipp: Ratgeber E-Lancer.
echo "$verabschiedung $name";
Hell-O!
Ergänzend zu dedlfix noch ein bisschen Eigenwerbung: FAQ für Existenzgründer
(nicht so ausführlich wie E-Lancer NRW, aber allemal ausreichend, um die meisten deiner Fragen zu beantworten).
Siechfred
Hallo.
Schließlich habe ich keine Lust, diese Einnahmen zu je einem Drittel der IHK, dem Finanzamt und der GEZ zu schenken...
Die Einführung der Rundfunkgebühr für Rechner mit Internet-Zugang könnte tatsächlich das Ziel erreichen, das tausendundeine Steuer nebst elektronischer Steuererklärung, Meisterzwang und Kammer-Pflichtmitgliedschaft nicht vermochten: Arglose Kunden vor einfältigen Pseudo-Unternehmern zu schützen.
MfG, at