J. Be: Wann ist eine Unternehmensgründung notwendig?

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hallo,

Nein. Ist Dienstleistung und bei dem geringen Umfang nicht gewerbesteuerplichtig.

stimmt:

lies mal im hgb:

§1
1,
kaufmann im sinne des hgb ist, wer ein handelsgewerbe betreibt
2,
handelsgewerbe ist jeder gewerbebetrieb, es sei denn, dass das unternehmen nach art oder umfang einen in kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb nicht erfordert.

auf deutsch, wenn du z.b. ein studium zum steuerberater machst oder sowas und nebenher so 4 stunden am tag in einem forum tipps dazu bereitstellt und fragen (auch gegen geld) beantwortest ist das kein gewerbebetrieb, denn dir fehlr (wie bei ejdem steuerberater üblich) ein büro, die absicht der gewinnerzeilung, evtl. personal, den normalen zeitlichen aufwand von mehr als 8 stunden usw...

das ist nicht gegeben also würde ich nein sagen!

Da vermischst Du viele Dinge die damit nicht in der Form damit zusammen hängen:

Wikipedia:
"Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und nicht „freier Beruf“ ist (vgl. § 18 EStG und § 1 PartGG)"

und

"Steuerpflichtig sind Gewerbebetriebe
Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer
"

Wo und wie oft man es macht ist unerheblich. Auch die Höhe der Einnahmen. Diese sind erst dann wieder interessant wenn es um die Bemessungsgrundlage geht.

Grundsätzlich ist jede selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt zu melden und die entsprechende Steuererklärung abzugeben.

Welche das sind hängt von der tätigkeit ab. Und ob man dann dafür Steuern zahlen muss von der Höhe der Einnahmen.

Soweit mein Wissensstand.

Das einzige wozu ich raten kann: sich entweder die Mühe machen sich durch (nicht leicht verstehbare) Bücher arbeitewn (ich habe mir das ganze durch 2 vom haufeverlag nach und nach angeeignet) oder zu einem Steuerberater gehen.