Selfforum kopieren?
Paul
- recht
Hallo,
die meissten Portale-, Foren-, Nachrichtenseiten, usw.
verbieten in deren Agbs ausdrücklich ein Speichern/veröffentlichen
von Content/News.
Jetzt habe ich mal eine Frage.
Wenn ich sowas wie den bekannten Bild Blog aufsetzen möchte.
Also aktuelle öffentliche Meldungen kommentieren
und zum Original verweisen möchte, darf ich das in Form
von Textpassagen/Screenshots/Zeitungsausschnitten?
Bild Blog zb. (nicht gerade ein freund der Bildzeitung)
macht das und ich denke mir wenn der Axel Springer Verlag
damit ein Mittel zum Handeln gegen diesen "Feind" hätte
würden sie doch nutzen oder?
Beispiel:
[img:http://www.bildblog.de/wp-content/kerkeling.jpg]
http://www.bildblog.de/wp-content/kerkeling.jpg
Falls Ihr dazu nichts sagen könnt, ein anderes Beispiel:
Ich würde Textpassagen(ja vielleicht ganze Threads)
hier aus diesem Forum kopieren um diese zu kommentieren,
könntet Ihr mir rechtlich etwas, denn das müsste ja zu
beantworten sein.
Gruss
Paul
Also aktuelle öffentliche Meldungen kommentieren
und zum Original verweisen möchte, darf ich das in Form
von Textpassagen/Screenshots/Zeitungsausschnitten?
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, §51, Zitate
Hallo,
die meissten Portale-, Foren-, Nachrichtenseiten, usw.
verbieten in deren Agbs ausdrücklich ein Speichern/veröffentlichen
von Content/News.
Was aber nur pro Forma ist - das Urheberrecht ist ja so gestrickt, dass man ohne explizite Erlaubnis des Rechteinhabers sehr wenig tun darf (gut, bei Foren ist wohl der Autor der Urheber, allerdings tritt er bestimmte Rechte an die Forenbetreiber ab - wenn auch nicht exklusiv, d.h. der Autor selbst darf seinen eigenen Content, sofern nicht explizit anders mit den Forenbetreibern vereinbart, auch gerne anderswo veröffentlichen).
Das heißt: Wenn diese Portale sowas in den AGBs oder so verbieten, dann erinnern sie einen nur an die Gesetzeslage / stellen höchstens explizit klar, dass sie keine Erlaubnis, die nach dem Urheberrechtsgesetz notwendig wäre, erteilen wollen (soweit es ihnen überhaupt möglich wäre, die Erlaubnis zu geben, denn wie viele Rechte der Urheber der jeweiligen Beiträge an die Betreiber abtritt, hängt vom Einzelfall ab).
Ich würde Textpassagen(ja vielleicht ganze Threads)
hier aus diesem Forum kopieren um diese zu kommentieren,
könntet Ihr mir rechtlich etwas, denn das müsste ja zu
beantworten sein.
Kommt darauf an. Eine Einschränkung des Urheberrechts ist das Zitatrechts. Ein Urheber oder ein Inhaber von Verwertungsrechten kann mir nicht verbieten, den Urheber zu zitieren, sofern ich mich an bestimmte Grenzen halte. Ein Zitat wäre z.B. *nicht*, wenn ich ein Buch komplett veröffentliche und darunter eine kurze Rezension schreibe. Aber einzelne Absätze aus einem Buch sind definitiv vom Zitatrecht abgedeckt. Beim Zitatrecht gibt's aber auch andere Grenzen: Du darfst nicht sinnentstellend zitiern und Du musst die Quelle angeben. Ferner hat (unabhängig vom Urheberrecht) die Person, die Du zitierst, Möglichkeiten, wegen Vermleumdung oder Beleidigung gegen Dich vorzugehen, falls Du das Zitat in einem Kontext verwendet, der die Person eben vermleumdet oder beleidigt.
Wenn Du also Teile aus Beiträgen hier im Forum zitieren und diese kommentieren willst, dann steht dem erst einmal grundsätzlich nichts entgegen. Überlege mal: Was anderes macht denn jemand hier im Forum, wenn er auf ein Posting antwortet?
Viele Grüße,
Christian
echo $begrüßung;
die meissten Portale-, Foren-, Nachrichtenseiten, usw.
verbieten in deren Agbs ausdrücklich ein Speichern/veröffentlichen
von Content/News.
Dinge, von denen einer der Vertragspartner nichts weiß sind kein Bestandteil eines Vertrages. Wenn also einer von beiden möchte, dass seine AGB zu einem Vertragsbestandteil werden, so muss er auch dafür sorgen, dass diese, notfalls nachweisbar, zur Kenntnis genommen wurden:
[ ] AGB gelesen und akzeptiert.
AGB und andere Nutzungsbedingungen irgendwo auf der Seite unterzubringen, und darauf hoffen, dass sie jeder Besucher findet und sich durchliest, ist also nicht sehr sinnvoll.
echo "$verabschiedung $name";
Hallo,
danke für die Antworten, jedoch sind diese leider sehr
allgemein gültig. So ging es mir auch im Netz auf der Suche
nach Antwort.
Was ich aber gerne wüsste, wären explizite Fälle, ohne
"ja vielleicht, aber..." usw.
zb.
Darf ich Zeitschriftenausschnitte scannen, ins Web stellen
und kommentieren?
Darf ich Threads aus Foren(nein wieder zu allgemein), also
ganze Threads hier aus diesem Forum kopieren, in meine
Seite einbauen und kommentieren?
Darf ich Bilder aus TV Aufzeichnungen oder vielleicht
sogar kurze VideoAufnahmen ins Netz stellen und kommentieren?
Speziell mal ein Beispiel, ein Paparazzi macht ein Photo
eines Prominenten, wird in einer Zeitung gedruckt oder in
der Onlineausgabe veröffentlicht, darf ich dann einen Screenshot
oder eine gescannte Version veröffentlichen?
Gruss
Paul
Hallo,
danke für die Antworten, jedoch sind diese leider sehr
allgemein gültig. So ging es mir auch im Netz auf der Suche
nach Antwort.
Darf ich [...]
ganze Threads hier aus diesem Forum kopieren, in meine
Seite einbauen und kommentieren?
Nein.
Grüße
Thomas
PS: auf deine andere Fragen habe ich keine Antwort, bzw. keine Lust mich durch die Gesetze zu wühlen bzw. sie kann dir nur ein Anwalt beantworten (und das auch nicht mit 100%-iger Sicherheit).
Hallo Paul,
Darf ich Threads aus Foren(nein wieder zu allgemein), also
ganze Threads hier aus diesem Forum kopieren, in meine
Seite einbauen und kommentieren?
Nein, Du darfst noch nicht mal ganze Postings kopieren (mal abgesehen von irgendwelchen Dreizeilern vielleicht.)
Du darfst einzelne Aussagen unter Verweis auf das entsprechende Posting zitieren/kommentieren.
Ich persönlich wäre auch nicht besonders erfreut, wenn ich meine Postings in irgend einem komischen Blog wiederfinden müsste.
Darf ich Bilder aus TV Aufzeichnungen oder vielleicht
sogar kurze VideoAufnahmen ins Netz stellen und kommentieren?
§ 51.2 erlaubt das zitieren von Stellen eines Werkes in einem eigenständigen Sprachwerk, wenn das "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" geschieht.
Kurze Aussschnitte/Bilder sollten also meiner Meinung nach gehen, wenn Du damit in einem Bericht irgendwas belegen willst.
Wenn Du sie in einen eigenen Film einbaust, als Layoutelemente verwendest o.ä. geht es aber wohl nicht mehr.
Filme und Musik werden aber vom Urheberrecht teilweise anders behandelt, ich weiß also nicht, ob es da noch irgendwo genauere Bestimmungen gibt.
Speziell mal ein Beispiel, ein Paparazzi macht ein Photo
eines Prominenten, wird in einer Zeitung gedruckt oder in
der Onlineausgabe veröffentlicht, darf ich dann einen Screenshot
oder eine gescannte Version veröffentlichen?
In diesem Bereich wird ohnehin regelmäßig gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Es ist also schon fragwürdig, ob das Bild an sich überhaupt veröffentlicht werden darf...
Dann ist die Qualität einer Veröffentlichung sicher nicht entscheidend. Du veröffentlichst das Werk (Bild) komplett. Du müsstest, vermute ich, mindestens einen sehr guten Grund haben, das zu tun, damit Du es darfst.
"Ich will auch ein Foto von dem Promi haben" ist kein solcher Grund.
Wenn Du irgendwie über die Methoden oder der Berichterstattung einer Zeitung berichtest, könnte das wahrscheinlich ein Grund sein, wenn das Bild da irgendwie besonders wichtig ist. Ist es das?
Grüße
Daniel