King^Lully: Online durchsuchungen

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Wir müssen lernen zu differenzieren. De jure gilt für
jeden zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Bei einem
Verbrechen muss der Staat beweisen, dass der Verdächtige
tatsächlich des Verbrechens schuldig ist dessen er angeklagt
wird.

Die Unschuldsvermutung gilt natürlich nicht in der Gefahrenabwehr, sondern nur in der Rechtspflege. Die Forderungen der Innenpolitiker zielen also tatsächlich auf riesige Datenmengen, auf die nicht in einem Verdachtkontext zugegriffen werden und einer Analyse zugeführt werden sollen.

Die Forderungen der Innenpolitiker wären eigentlich eine Unverschämtheit, wenn es eben nicht eine massive terroristische Bedrohung geben würde.

Diese gibt es aber in der Tat, wie hier richtigerweise festgestellt worden ist.

An anderer Stelle in diesem Beitragsstrang und in der öffentlichen Diskussion wird oft das Argument geäussert, das darauf zielt die Terrorgefahr zu relativieren. Es wird mit Zahlenangaben hantiert, wie bspw. der Terrorgefahr stehen jährlich 10 Tote in Polizeigewahrsam und 2.700 Morde gegenüber, von den Verkehrstoten ganz zu schweigen.

Dieses Argument ist strikt zurückzuweisen, denn Terrorismus zielt auf politische Wirkung und ein Anschlag ist nicht bspw. mit einem Busunfall zu vergleichen.

Man stelle sich einfach mal vor, ein wichtiger Politiker wird entführt und die Exekution desselben wird im Internet publiziert. Oder auch Geiselnahmen können - wie u.a. die RAF bewiesen hat - sehr wirkungsvoll sein.