Guma: Private Flohmarktartikel-Seite erlaubt

Hallo zusammen, ich habe ziemlich viele Dinge rumliegen, die ich zwar nicht dringend verkaufen muss aber doch gerne zum Verkauf anbieten will. E-Bay will ich dafür nicht nutzen, da die Dringlichkeit nicht drückt.

So jetzt meine Frage, darf ich auf eine private Webseite z.B. 100 Artikel stellen, die ich privat verkaufe. Ich will keine Steuern abführen und auch irgendwelche Abmahnungen dafür bekommen. Worauf muss ich denn achten, es ist zwar kein shop aber ein privat-kleinshop.

Übder Infos oder Erfahrungen würde ich mich freuen.

Grüße Guma

  1. Hallo Guma,

    [link=http://www.e-recht24.de/forum/146-einnahmen-homepage.html@title:Hier] hatte jemand ein ähnliches Problem und in der zweiten Antwort meint
    der Verfasser:
    (Zitat)
    (..)Soweit ich weiß, muß man alle Einnahmen, die man verdient, versteuern. Das gilt zumindest für Sachen, die man direkt (also selber) verkauft. Wenn ich nun eine HP mit Online-Shop erstelle, und in den beispielsweise von mir erstellte Dinge verkaufe, z.B. gebasteltes, muß ich hierfür auch ein Gewerbe angemeldet haben. Ob man hierfür nun auch Steuern zahlen muß, ist eine andere Sache, da sich das soweit ich weiß nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns richtet. Es fallen bei einer Gewerbeanmeldung auf alle Fälle aber Beiträge zur IHK und Steuerberaterkosten an.(..)
    (Zitat Ende)

    Vielleicht hilft dir das.

    Grüße, Matze

    1. (..)Soweit ich weiß, muß man alle Einnahmen, die man verdient, versteuern. Das gilt zumindest für Sachen, die man direkt (also selber) verkauft. Wenn ich nun eine HP mit Online-Shop erstelle, und in den beispielsweise von mir erstellte Dinge verkaufe, z.B. gebasteltes, muß ich hierfür auch ein Gewerbe angemeldet haben. Ob man hierfür nun auch Steuern zahlen muß, ist eine andere Sache, da sich das soweit ich weiß nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns richtet. Es fallen bei einer Gewerbeanmeldung auf alle Fälle aber Beiträge zur IHK und Steuerberaterkosten an.(..)
      (Zitat Ende)

      Wenn ich schon Antworten lese "soweit ich weiß...": Ja wie weit weiß er/sie es dann?
      Wenn man eigene, i.a. nicht neuwertige Sachen verkauft, ist dies weder anmelde- noch steuerpflichtig. Das ändert sich natürlich, wenn Du Sachen einkaufst, um sie dann weiterzuverkaufen.
      Oder hast Du schon mal die Steuerfahndung oder die Gewerbeaufsicht auf dem Flohmarkt gesehen? Letztere nur um gewerbliche Verkäufer unter die Lupe zu nehmen.

    2. Hallo

      (..)Soweit ich weiß, ... Es fallen bei einer Gewerbeanmeldung auf alle Fälle aber Beiträge zur IHK und Steuerberaterkosten an.(..)

      Wer keinen Steuerberater beauftragt, um seine steuerlichen Angelegenheiten zu reglen, der muss auch keinen bezahlen. Und eine Pflichtmitgliedschaft in IHK bzw. Handwerkskammer ist auch nicht in jedem Fall gegeben.

      Davon abgesehen muss niemand ein Gewerbe anmelden, um sein 'Gerümpel' zu versilbern. Es meldet ja auch niemand ein Gewerbe an, um seinen altes Auto zu verkaufen.

      Tschö, Auge

      --
      Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
      (Victor Hugo)
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