Hello,
Die Rechnungsnummer muß ja nur eindeutig sein, sie muß keine weiteren Informationen tragen.
Da bin ich aber eines anderen belehrt worden :-(
Ich hatte früher immer "Jahr-Monat-lfdNr" und die lfdNr wurde zum Monatswechsel zurückgestzt.
Das ist aber seit 01.01.2004 nicht mehr zulässig, da dadurch Nachbuchungen möglich wären. Man könnte die "vergessene Rechnung" einfach noch schnell im vergangenen Monat hinten anhängen. Solange keine Monatsabschlüsse gemacht werden, würde das nicht auffallen.
Die Rechnungsnummer muss einen nicht umgehbaren ordinalen Anteil haben und (innerhalb des Geschäftsjahres) auch fortlaufend vergeben werden, so die Aussage des Finanzamtes. _Zusätzlich_ darf sie einen (reduntanten) Anteil haben, der Betriebsteil, Datum oder sonstwas signiert. Das ist freigestellt.
Bei größeren Betrieben war es früher auch üblich, die verfügbaren Rechnungsnummern in Nummernkreise für die unterschidlichen Betriebsteile aufzuteilen. Das ist angeblich nun auch nicht mehr zulässig.
Ich hätte gerne mal bei der Telekom oder einem ähnlich großen Betrieb gespickt, wie die das machen.
Ohne EDV-Einsatz und Netze ist die Forderung mMn gar nicht mehr umsetzbar. Es darf dann ja nur noch eine zentrale Vergabestelle in einem Betrieb geben, denn sonst könnte man ja trotzdem Rechnungen nachbuchen, indem man die einfach durch die andere Abteilung schreiben ließe.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
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Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)