Hello,
Des weiteren gibt es ja die Postenauszüge der Bank, aus dem glasklar hervorgeht, wer was,wie hoch einbezahlt hat. Da ist normalerweise kein Platz für illegale Dinge.
Das sieht das Finanzamt (zumindest in Deutschland) anders.
Da denkt man so: Das Geld, dass man vom Kunden auf eine nicht im Rechnungsausgangsbuch eingetragene Rechnung bekommt, wird man wahrscheinlich nicht auf einem dem FA bekannten Konto eingehen lassen. Und auf Kundenseite ist das nicht unbedingt zu erkennen, ob die Rechnung eine ordinale Rechnungsnummer trägt, oder eine frei erfundene, bei der bei späterem Auffinden nicht klar ist, ob sie unterschlagen wurde oder nicht.
Das _ganze_ System greift natürlich erst mit der rechtlichen Möglichkeit der totalen Überwachung, aber die haben wir ja nun kurzfristig.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)