ritschmanhard: HILFE, ICH WURDE ABGEZOCKT!!!

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Hi Auge!

Natürlich hast du recht, dass es immer besser ist, sich mehrfach abzusichern. Aber generell ist es vor Gericht schon nicht schlecht, wenn man zunächst eine Sendebescheinigung für ein Fax hat - und wenn man dann nach t=X noch keine Kündigungsbestätigung (zu der man IMMER auffordert) hat, kann man ja mit einem Einschreiben nachfassen.
Obwohl die deutsche Justiz oft genug betriebsblind ist: Es geht ja hier um Aussage gegen Aussage.
Und welcher Richter glaubt dann wohl, dass das FAX ein weisses Blatt enthielt und dass ein bewiesenermaßen versendetes Einschreiben keinen Inhalt hatte, wenn es von Anfang an ja nur Kosten für den Kündigenden verursacht wurden und er nun wegen des unangenehmen Verlaufs auch noch klagen musste - das wissen auch die Beschißbrüder und suchen sich meist ein weniger gut aufgestelltes Opfer (siehe Threadersteller)...

Aber ich hatte (war glaub ich hier im Forum) ja auch schon gelesen, dass trotz Einschreiben & Rückschein anschließend behauptet wurde, dass der Inhalt des Schreibens Werbung gewesen wäre und das Gericht folgte dem - GENAU, Werbung per Einschreiben mit Rückschein - LOGO.

Hingegen alles vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, ist halt auch teuer...

Grüsse,
Richard