teddy86: HILFE, ICH WURDE ABGEZOCKT!!!

Hi, brauche dringend Hilfe!

Ich habe am 28.2.2006 einen absolut überteuerten Handyvertrag bei Talkline abgeschlossen. Dies auch nur, weil ich von der ersten Minute von dem Verkaufenden Berater falsch informiert wurde und der Vertrag unter anderen als den mir genannten Konditionen lief.

Nun endlich nach 24 Monaten Mindestvertragslaufzeite wollte ich den Vertrag kündigen kündigen und habe Anfang November die Kündigung per Post (normaler Brief) verschickt.

Da ich keine Antwort seitens Talkline erhielt habe ich heute im Kundenbereich unter www.talkline.de nachgeschaut und siehe da: Der Vertrag wurde automatisch bis zum 28.2.2009 verlängert.

Eine Recherche unter Google ergab, dass dies eine alt bekannte Abzocke seitens Talkline ist. Was kann ich tun? Lässt es sich irgendwie beweisen, dass ein Brief verschickt wurde? Beweislast liegt bei mir oder???

HILLFE!!! Ich will endlich aus diesem scheiß Vertrag raus...

Gruß
Teddy

PS: Mal bei Google nach talkline und kündigung suchen, dann wisst ihr was los ist!!! oder hier klicken:http://www.google.de/search?q=talkline+k%C3%BCndigung&sourceid=navclient-ff&ie=UTF-8&rlz=1B3GGGL_deDE251DE252

  1. Hello,

    das kommt auf Deinen Mut an.
    Eine Strafanzeige wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges einzureichen, kann, wenn das stimmt, was Du schreibst, 1000den von Betroffenen helfen. Aber sie kann Dich auch in den Ruin treiben.

    Außerdem würde ich eine solche Strafanzeige nach meinem heutigen Kenntnisstand immer mindestens in allen Bundeländern, in denen es Betroffene geben könnte, gelichzeitig einreichen.

    Wer würde z.B. schon freiwillig gegen ein Automobilunternehmen ermitteln, wenn er selber schöne Tage in Brasilien erlebt hätte?

    klicken:http://www.google.de/search?q=talkline+k%C3%BCndigung&sourceid=navclient-ff&ie=UTF-8&rlz=1B3GGGL_deDE251DE252
    Harzliche Grüße vom Berg
    http://bergpost.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

    1. Im Weiteren habe ich meine Rechnungen kontrolliert und musste feststellen, dass regelmäßig 18-30 Euro abgebucht wurden, ohne dass ich aber großartig telefoniert habe (diesen Monat 2sms erklärt diesen rechnungsbetrag trotz 14€ grundgebühr für null leistung wohl eher nicht)

      Gibts da ne möglichkeit der außerordentlichen kündigung? oder einfach abbuchungen von der bank stornieren lassen und anwalt einschalten? ich hab keine ahnung... hab auch keinen rechtsschutz *grummel*

      Habt ihr mal bei google geschaut was dort alles über talkline berichtet wird? ich könnte kotzen! warum tut der verbraucherschutz nichts wenn alle dieses problem kennnen?

      teddy

      1. Hallo,

        Habt ihr mal bei google geschaut was dort alles über talkline berichtet wird?

        Nein, natürlich nicht.

        warum tut der verbraucherschutz nichts wenn alle dieses problem kennnen?

        Hast Du Dich schon an Deine Verbraucherzentrale gewandt?

        Freundliche Grüße

        Vinzenz

        1. Nein, natürlich nicht.

          Naja, warum solltest du auch..

          Hast Du Dich schon an Deine Verbraucherzentrale gewandt?

          Genau dass werde ich Montag tun.

          1. Hi Teddy!

            Erst mal mein Beileid. Und dann mal die Antworten:

            1. Ja, die Beweislast bezüglich des Versendens der Kündigung liegt bei dir - deshalb solche Kündigungen immer entweder als Einschreiben oder mehrfach (Ich nehm immer FAX dazu, da kriegt man eine Sendebestätigung); auch Zeugen sind OK (Brief dem Nachbarn vorm eintüten zeigen und mit Ihm einwerfen, Frau oder Eltern sind eher schlechte Zeugen...)

            2. Wenn du glaubst, dass du Leistungen berechnet kriegst, die du nicht beziehst: Geh doch zum Anwalt, hinterlege dort die SIM Karte für nen (vollen) Monat und schau dann auf die nächste Rechnung - wenn dann was anderes auf dem Zettel steht, als die Grundgebühr, dann kannst du wirklich wegen Betrugs klagen...

            3. Rein aus Prinzip würd ich mir an deiner Stelle ne Prepaid zum Telefonieren holen - dann musst du zwar immer noch 12*14,99 für den Vertrag zahlen, aber wenigstens wirfst du denen nicht noch mehr Geld in den Rachen.

            In diesem Sinne toi-toi-toi,
            Richard

            1. Hallo

              ... Ich nehm immer FAX dazu, da kriegt man eine Sendebestätigung ...

              Nur mal zur Klarstellung[1]: Das heißt nicht umsonst "Sendebestätigung". Wenn man sich nur darauf verlässt, kann man mit dem Argument der Gegenseite "Bei uns ist nur ein weißes Blatt angekommen." konfrontiert sehen.

              Als Zusatz zum Einschreiben[2] _mit_Rückschein_ gut, aber bitte nicht ausschließlich darauf verlassen.

              1. Wenn du glaubst, dass du Leistungen berechnet kriegst, die du nicht beziehst: Geh doch zum Anwalt, hinterlege dort die SIM Karte für nen (vollen) Monat und schau dann auf die nächste Rechnung - wenn dann was anderes auf dem Zettel steht, als die Grundgebühr, dann kannst du wirklich wegen Betrugs klagen...

              Na, das ist ja mal 'ne Idee.

              [1] Auch wenn ausdrücklich von "mehrfach" die Rede war. Man kann es nicht oft genug betonen.
              [2] Das Argument mit der weißen Seite kann da übrigens auch kommen. Denn was in dem Brief drin war, weißt nur du und der Empfänger. Und wenn der lügt beweise du mal, dass das drin war, was du behauptest, dass drin war.

              Tschö, Auge

              --
              Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
              (Victor Hugo)
              Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
              1. Grüße,
                man könnte das ganze von einem notar erledigen lassen^^ oder den brief in anwesenheit von 2 zeugen einpacken und verschicken - am besten mit 2 unterschriften der "kenntniss genommen" art.
                aber mal ehrlich - wenn du falsch informiert wurdest, ist vertrag eigtl. ungültig - wird bloß schwer es jetzt nach 2 jahren zu beweisen. damals ginge es sicher leichter.
                MFG
                bleicher

                --
                __________________________-
                Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
                Lieber bereuen gesündigt zu haben, als nicht sündigen und es später trotzdem bereuen.
                Boccaccio
              2. Hi Auge!

                Natürlich hast du recht, dass es immer besser ist, sich mehrfach abzusichern. Aber generell ist es vor Gericht schon nicht schlecht, wenn man zunächst eine Sendebescheinigung für ein Fax hat - und wenn man dann nach t=X noch keine Kündigungsbestätigung (zu der man IMMER auffordert) hat, kann man ja mit einem Einschreiben nachfassen.
                Obwohl die deutsche Justiz oft genug betriebsblind ist: Es geht ja hier um Aussage gegen Aussage.
                Und welcher Richter glaubt dann wohl, dass das FAX ein weisses Blatt enthielt und dass ein bewiesenermaßen versendetes Einschreiben keinen Inhalt hatte, wenn es von Anfang an ja nur Kosten für den Kündigenden verursacht wurden und er nun wegen des unangenehmen Verlaufs auch noch klagen musste - das wissen auch die Beschißbrüder und suchen sich meist ein weniger gut aufgestelltes Opfer (siehe Threadersteller)...

                Aber ich hatte (war glaub ich hier im Forum) ja auch schon gelesen, dass trotz Einschreiben & Rückschein anschließend behauptet wurde, dass der Inhalt des Schreibens Werbung gewesen wäre und das Gericht folgte dem - GENAU, Werbung per Einschreiben mit Rückschein - LOGO.

                Hingegen alles vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, ist halt auch teuer...

                Grüsse,
                Richard

                1. Hi zusammen,

                  Was bisher galt:
                  Eine Sendebestätigung bringt rechtlich rein gar nichts. Es gib zig Möglichkeiten, die ein verschwinden des Faxes plausibel erscheinen lassen. Einwurfeinschreiben reicht in der Regel aus. Wenn man Zeugen hat - um so besser. Frist zur Bestätigung der Kündigung Setzen (2 Wochen sind ok)

                  Aus dem Nähkästchen:
                  Es gibt viele Firmen, bei denen eine Kündigung, die mit normalem Brief ins Haus geflattert kommt, ohne Umweg _direkt_ in der Ablage "P" verschwindet (gängige Praxis).

                  Was vielleicht zukünftig gilt:
                  Dank der Änderung des Fernmeldegeheimnises wäre es gut möglich, dass man innerhalb von sechs Monaten die versendeten Bits und Bytes seines Faxes nachträglich belegen kann... (hehehe...Salve Schäuble *g*)

                  Gute Nacht gary

                  1. Hello,

                    Was vielleicht zukünftig gilt:
                    Dank der Änderung des Fernmeldegeheimnises wäre es gut möglich, dass man innerhalb von sechs Monaten die versendeten Bits und Bytes seines Faxes nachträglich belegen kann... (hehehe...Salve Schäuble *g*)

                    Soweit ich das bisher verstanden habe, sollen nur Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen/müssen, keine Inhalte. Steht jetzt im Gesetz dorch etwas anderes? Wundern würde es mich nicht, aber gelesen habe ich darüber noch nichts.

                    Harzliche Grüße vom Berg
                    http://bergpost.annerschbarrich.de

                    Tom

                    --
                    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                    Nur selber lernen macht schlau
                    Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

                    1. Hi Tom,

                      Soweit ich das bisher verstanden habe, sollen nur Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen/müssen, keine Inhalte. Steht jetzt im Gesetz dorch etwas anderes? Wundern würde es mich nicht, aber gelesen habe ich darüber noch nichts.

                      Das Thema hatten wir doch schon mal. "dürfen/müssen" ist halt relativ. Für mich ist ein deutig klar, dass in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft spioniert wurde und noch wird. Klar wird man nur schwer das ganze Netz speichern können. Aber ich bin mir ziehmlich sicher, dass diverse Filter online sind. Wer tatsächlich glaubt, dieses Gesetz wird so angewendet, wie es verabschiedet wurde, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

                      Kleines Beispiel:
                      Irgendwann wurde beschlossen, dass Ämter bei Verdacht Einblick auf das private Konto haben dürfen. So, jetzt bin ich beispielsweise Angestellter bei einem Amt, und checke kurz mal die Konten von mir Bekannten Personen - das ist kein Witz - das geht. Ist das Fair und Gerecht? Ohne richterlichen Beschluss, so eben mal am Arbeitsplatzterminal? Die Leute in Mittel und Norddeutschland können da einem echt leid tun. Unsere Leutchen fahren halt mal kurz über die Grenze und eröffnen dort ein schweizer Konto - und schon ist Ende mit spionieren. Auf Onlinebanking würde ich aber von Deutschland aus verzichten *g*.

                      Und bevor wieder die ersten Stimmen auftauchen: "Hast du Beweise, wie kommst du zu der Annahme" - Nein habe ich nicht. Aber ist für mich logisch. Ausserdem, versuche mal was zu Beweisen, was eigentlich nicht sein darf. Wird sicher nicht einfach sein...

                      Viele Grüsse gary

                      1. Hello,

                        Und bevor wieder die ersten Stimmen auftauchen: "Hast du Beweise, wie kommst du zu der Annahme" - Nein habe ich nicht. Aber ist für mich logisch. Ausserdem, versuche mal was zu Beweisen, was eigentlich nicht sein darf. Wird sicher nicht einfach sein...

                        Soweit ich weiß, sind derartige Abfragen an "normalen" Sachbearbeiterplätzen nur möglich, wenn ein entsprechender Vorgang für den "Kunden" aufgemacht worden ist. Außerdem wird eine Abfrage-Historie geschrieben, sodass Fehlhandlungen zumindest behördenintern feststellbar sind.

                        "Einfach so" mag das vielleicht in den höhe4ren Rängen beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen möglich sein, aber nicht bei jeder anderen Behörde.

                        Dass Missbrauchsmöglichkeiten bestehen und das organisierte Verbrechen überall seine Leute hat, würde ich nicht zu betreiten wagen.

                        Harzliche Grüße vom Berg
                        http://bergpost.annerschbarrich.de

                        Tom

                        --
                        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                        Nur selber lernen macht schlau
                        Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

                      2. Hallo gary!

                        Unsere Leutchen fahren halt mal kurz über die Grenze und eröffnen dort ein schweizer Konto - und schon ist Ende mit spionieren.

                        Dir ist bekannt, dass die Quellensteuer dieser Konten an die deutschen Steuerbehörden überwiesen wird? Die deutschen Finanzämter haben zwar keinen direkten Zugriff auf diese Konten, den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt. Der Vorteil ist einfach, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Straftatbestand ist. Dafür sind die Steuerdaten generell öffentlich, jeder und jede darf wissen, wieviel Steuern eine andere Person bezahlt. Was auch für die GmbH eines Ausländers gilt! ;-)

                        Und bevor wieder die ersten Stimmen auftauchen: "Hast du Beweise, wie kommst du zu der Annahme" - Nein habe ich nicht. Aber ist für mich logisch. Ausserdem, versuche mal was zu Beweisen, was eigentlich nicht sein darf. Wird sicher nicht einfach sein...

                        Die ganz legalen Möglichkeiten sind doch in fast allen Fällen ausreichend. Wenn du auf dein Schweizer Bankkonto einen grösseren Bargeldbetrag einzahlen willst, wirst du dessen Herkunft nachweisen müssen. Als Ausländer hast du dich schon strafbar gemacht, wenn du ohne Bescheinigung mit mehr als 15'000.-- CHF in bar eingereist bist. Die SWIFT-Daten für die Überweisungen werden ohnehin in Brüssel gespeichert und sind dort einsehbar. Wenn du Geld wirklich vor den deutschen Finanzämtern verstecken willst, musst du dies nicht in der Schweiz, sondern in London tun. Unter dem Kopfkissen geht auch nicht mehr, die Polizei findet es bei der Hausdurchsuchung. ;-)

                        Beste Grüsse
                        Richard
                        Personal-, Steuer- und Versicherungsnummer: CH 768.41.171.116

                        1. Hello,

                          Unter dem Kopfkissen geht auch nicht mehr, die Polizei findet es bei der Hausdurchsuchung. ;-)

                          Ob ich die einfach mal bestelle? Ich finde da nämlich nichts mehr...

                          Harzliche Grüße vom Berg
                          http://bergpost.annerschbarrich.de

                          Tom

                          --
                          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                          Nur selber lernen macht schlau
                          Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

                          1. Hallo Tom!

                            Unter dem Kopfkissen geht auch nicht mehr, die Polizei findet es bei der Hausdurchsuchung. ;-)
                            Ob ich die einfach mal bestelle? Ich finde da nämlich nichts mehr...

                            Oh! Dann waren bestimmt die aus Bielefeld schon da. Besser, du legst das Geld das nächste Mal unter mein Kissen. ;-)

                            Beste Grüsse
                            Richard

                        2. Hallo Richard,

                          Hier geht es doch gar nicht um Steuerhinterziehung, sondern um den Gläsernen Bankkunden in Deutschland.

                          Dir ist bekannt, dass die Quellensteuer dieser Konten an die deutschen Steuerbehörden überwiesen wird? Die deutschen Finanzämter haben zwar keinen direkten Zugriff auf diese Konten, den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.

                          Die einzige Quellensteuer die ich kenne wird vom Schweizer Lohn direkt abgezogen. Also einer der in Deutschland wohnt, ind er Schweiz arbeitet,zahlt 4,5 % Quellensteuer an die Schweiz. Die Rechnung mit der BRD wird später fällig (1/4,1/2 oder jährlich). Dafür stellt der Schweizer Arbeitgeber eine Jahresabrechnung für die Deutschen Behörden aus. Vom Bankkonto, wo, welche Nummer und so weiter steht da nichts drauf. Geht ja auch niemand was an. Bei der Lohnabrechnung kann man auch den letzten Satz: "wird überwiesen auf blablabla" abkleben und kopieren. Für die Steuer ist nur relevant, wievielverdient worden ist, nicht auf welches Konto bezahlt worden
                          ist. Wär ja noch schöner...

                          ...den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.

                          Diese Formulierung erweckt den Eindruck, das jeder Beamte (Rathaus und Finanzamt) somal eben locker in der Schweiz anfragen könnte. Dem ist nicht so! Da muss zwingend eine Straftat oder ein Ermittlungverfahren anhängig sein, mit Richterbeschluss und dem ganzen drumrum.

                          Der Vorteil ist einfach, dass Steuerhinterziehung in der Schweiz kein Straftatbestand ist.

                          Ich weiss immer noch nicht wie du auf Steuerhinterziehung kommst?
                          Mir ging es um den Gläsernen Kunden, und wie Privatpersonen durchleuchtet werden können.

                          Die ganz legalen Möglichkeiten sind doch in fast allen Fällen ausreichend. Wenn du auf dein Schweizer Bankkonto einen grösseren Bargeldbetrag einzahlen willst, wirst du dessen Herkunft nachweisen müssen.

                          Nein, definitiv nicht. Musst nur wissen welche Bank *g*, nicht das ich solche Summen über hätte - schön wärs zwar...

                          Als Ausländer hast du dich schon strafbar gemacht, wenn du ohne Bescheinigung mit mehr als 15'000.-- CHF in bar eingereist bist.

                          Wenn du aber an der Grenze wohnst, fährst du eben jeden Tag rüber,mit der maximal erlaubten Sume (nicht mal 5 min Aufwand).

                          Die SWIFT-Daten für die Überweisungen werden ohnehin in Brüssel gespeichert und sind dort einsehbar.

                          Das wäre ja absolut bescheuert, wenn man Geld über die Bank von einem Land ins andere transferiert. Da braucht man dann auch kein schweizer Bankgeheimnis. Never, ever Überweisung. Ist doch logisch. Gleiches gilt für Onlinebanking. Wer es trotzdem tut ist selber schuld.

                          Eine Schweizer Bank wird einem Ausländischem Amt nie und nimmer Auskunft über einen Kunden und dessen Konto machen, nur weil die Betreffende Person Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist. Ohne Handfeste Beweise geht da gar nichts.

                          Viele Grüsse gary

                          1. Hallo gary!

                            Hier geht es doch gar nicht um Steuerhinterziehung, sondern um den Gläsernen Bankkunden in Deutschland.

                            Zugriff auf Bankdaten haben die Finanzämter, und die interessieren sich für entgangene Steuern.

                            Die einzige Quellensteuer die ich kenne wird vom Schweizer Lohn direkt abgezogen.

                            Du redest von der Regelung für Grenzgänger. Ich rede von den Bankkonten. Auf die Zinserträge der Schweizer Bankkonten wird eine Quellensteuer erhoben und direkt an die Steuerverwaltungen abgeführt. Die Schweizer können diese Beträge dann in ihreren Steuererklärungen geltend machen. Für in Deutschland wohnhafte Kontoinhaber wird derzeit 20% der Zinserträge direkt an den Deutschen Staat abgeführt, wobei keine Konten- und Namensnennung erfolgt, das Bankkundengeheimnis also gewahrt bleibt.

                            ...den Ermittlungsbehörden wird aber recht bereitwillig Auskunft erteilt.
                            Diese Formulierung erweckt den Eindruck, das jeder Beamte (Rathaus und Finanzamt) somal eben locker in der Schweiz anfragen könnte. Dem ist nicht so! Da muss zwingend eine Straftat oder ein Ermittlungverfahren anhängig sein, mit Richterbeschluss und dem ganzen drumrum.

                            Das gilt für offizielle Rechtshilfeersuchen. Ich rede auch nicht von jedem Beamten, sondern von Ermittlungsbehörden. Wie intensiv hier die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, hat der Fall Jan Ullrich gerade gezeigt.

                            Die ganz legalen Möglichkeiten sind doch in fast allen Fällen ausreichend. Wenn du auf dein Schweizer Bankkonto einen grösseren Bargeldbetrag einzahlen willst, wirst du dessen Herkunft nachweisen müssen.
                            Nein, definitiv nicht. Musst nur wissen welche Bank *g*, nicht das ich solche Summen über hätte - schön wärs zwar...

                            Offenbar hast du damit keine praktische Erfahrung. Die Bank geht ein gewaltiges Risiko ein, sie ist verpflichtet, jeden auch noch so kleinen Verdacht auf Geldwäscherei der Bankenaufsicht zu melden. Und wer unbegründet mit Bargeld daher kommt, unterliegt nun mal diesem Verdacht.

                            Wenn du aber an der Grenze wohnst, fährst du eben jeden Tag rüber,mit der maximal erlaubten Sume (nicht mal 5 min Aufwand).

                            Falls sich der deutsche Zoll nicht gerade mal wieder daran erinnert, dass es sich zur Zeit noch um eine Schengen-Aussengrenze handelt, dann kann das auch etwas länger dauern und die Kontrolle etwas gründlicher ausfallen.

                            Das wäre ja absolut bescheuert, wenn man Geld über die Bank von einem Land ins andere transferiert. Da braucht man dann auch kein schweizer Bankgeheimnis. Never, ever Überweisung. Ist doch logisch. Gleiches gilt für Onlinebanking. Wer es trotzdem tut ist selber schuld.

                            Du hast da wohl reichlich weltfremde Vorstellungen. Die Zeit der Geldköfferchen ist nun mal vorbei.

                            Eine Schweizer Bank wird einem Ausländischem Amt nie und nimmer Auskunft über einen Kunden und dessen Konto machen, nur weil die Betreffende Person Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger ist. Ohne Handfeste Beweise geht da gar nichts.

                            Die Bank wird einem ausländischen Amt überhaupt keine Auskünfte erteilen, die Polizei hingegen schon. Und wenn ein deutscher HartzIV-Empfänger mehrfach mit nennenswerten  Bargeldbeträgen in der Schweiz aufkreuzt, ist dies schlicht ein Fall für die Polizei.

                            Beste Grüsse
                            Richard

                            1. Hi Richard,

                              Zugriff auf Bankdaten haben die Finanzämter, und die interessieren sich für entgangene Steuern.

                              Und Sachbearbeiter beim Rathaus. Dort wird kontrolliert, ob hilfsbedürftige Leute grössere Ein- und Auszahlungen getätigt haben

                              Offenbar hast du damit keine praktische Erfahrung. Die Bank geht ein gewaltiges Risiko ein, sie ist verpflichtet, jeden auch noch so kleinen Verdacht auf Geldwäscherei der Bankenaufsicht zu melden. Und wer unbegründet mit Bargeld daher kommt, unterliegt nun mal diesem Verdacht.

                              Doch ich habe indirekte praktische Erfahrung, da ich einmal bei einer solchen Einzahlung "zufällig" zugegen war. Da stand ein Azubi an dem Schalter und meinte er müsse die Herkunft des Geldes erfragen. Daraufhin hat sich die "einzahlende" Person den Vorgesetzten bringen lassen und diesem Herrn zwei Aussagen gemacht: 1. Wo mein Geld herkommt geht sie gar nichts an! 2. Wenn sie ein Problem damit haben, kann ich es auch woanders hinbringen. Und schon gig es ohne Auskunft.  Ich finde das auch nicht mehr wie recht. Das Gesetz kann vorher schauen, das alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn einer sparsam lebt und sich zuhause eine grosse Summe anspart, oder der Opa sagt "hier mein Junge ich schenke dir dir 100'000 Euro, dann ist es mein Geld und basta. (Schenkungssteuer ist eine andere Ungerechte Geschichte)

                              Falls sich der deutsche Zoll nicht gerade mal wieder daran erinnert, dass es sich zur Zeit noch um eine Schengen-Aussengrenze handelt, dann kann das auch etwas länger dauern und die Kontrolle etwas gründlicher ausfallen.

                              Kein Problem, habe ja nichts zu verbergen...

                              Du hast da wohl reichlich weltfremde Vorstellungen. Die Zeit der Geldköfferchen ist nun mal vorbei.

                              Jetzt würde ich dich gerene mal einladen, sagen wir Freitags auf der Deutschen Seite in einer Deutschen Bank im Vorraum. Nur mal da stehen und gewisse Leute beobachten. Da blässt dir der Hohn der Abzocker nur gerade so ins Gesicht. Verstehst du, da holt die Oma Ihre spärliche Rente ab, und hinter ihr packt dann ein "Geschäftsmann" die Kohle _bündelweise_ in eine _Sporttasche_, setzt sich ins Auto und tuckert über die Grenze. Da fällt dir als Arbeiter nichts mehr ein...
                              Dies ist mit keine "Revolverpistole", hab ich selber gesehen und meine Frau ebenfalls. Allein schon die Summen die ein- und ausgezahlt werden sind schon Filmreif

                              Die Bank wird einem ausländischen Amt überhaupt keine Auskünfte erteilen, die Polizei hingegen schon. Und wenn ein deutscher HartzIV-Empfänger mehrfach mit nennenswerten  Bargeldbeträgen in der Schweiz aufkreuzt, ist dies schlicht ein Fall für die Polizei.

                              Ja, der Schweizer Banker weiss ja, wer Hartz IV Empfänger ist. Ausserdem wäre mir neu, das ein Harz IV Empfänger mit grossen Geldsummen hantiert.

                              Also kurz gesagt, was hier unten bei uns abgeht, ist kaum zu glauben - das muss man gesehen haben.

                              Allerbeste Grüsse gary

              3. Hallo liebe SELFHTMLer,

                zusätzlich ist es möglich einen kleinen Satz zu formulieren, in welchem gebeten wird den Eingang der Kündigung bestätigen zu lassen.
                Meldet sich keiner nach Erhalt des Rückscheines kann man der Sache dann auf den Grund gehen.

                So tat ich das bei Voda****** :) als immer wieder meine Kündigungen spurlos verschwanden.

                LG
                kev1n

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