Hi,
nach wochenlangen Reparaturversuchen die sich bereits seit November letzten Jahres hinziehen hat nun der Händler meines Laptops "eingesehen" das mir das BGB ein Rücktrittsrecht einräumt möchte vom Kaufpreis jedoch 1/3 abziehen.
Nun muss ich ja laut §346 BGB durchaus "die gezogenen Nutzungen herausgeben" - aber wie hoch sind diese?
Der Händler ist der Meinung das das bei 13 Monaten Nutzung (+ Reparatur) ca. 1/3 des Kaufpreises sei. Ich bin der Meinung das ein Laptop 5 Jahre und nicht 3 Jahre 3 Monate halten sollte.
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Des weiteren muss ich mir nun natürlich ein neues Laptop suchen (was ich heute bereits 5 Stunden lang online getan habe - das Angebot ist riesig...).
Nun wäre ich für Tipps dankbar - die Haupt-Kriterien lauten wie folgt:
- leise (!!!) - wenn ein Lüfter selten an geht ist das ok, wenn ständig etwas rauscht nicht
- 15,4" TFT
- mind. 80 GB HD
- DVD +- r/rw
- mind. 512 MB RAM, möglichst 1GB
- CPU/Graphik stromsparend
- deutscher Händler (wegen dem guten Verbraucherschutz)
- Windows XP (oder Vista) je in der billigsten Version (wird nur ca. 10 mal im Jahr statt Linux gebootet)
Da ich mit Acer nur begrenzt gute Erfahrungen gemacht habe überlege ich nun ob ich diesmal nicht zu einem Gerät von HP oder Siemens oder Dell greifen soll - weiß jemand zufällig etwas zum Lautstärkepegel und zur Kundenfreundlichkeit im Garantiefall von diesen beiden Herstellern?
Sollte jemand sich die Mühe gemacht haben bis hier her zu lesen - vielen Dank.
Sollte dann sogar noch jemand antworten - noch viel mehr Dank!
Grüße
Maax^