Rücktritt von Kaufvertrag und Suche nach neuem Laptop
Maax^
- sonstiges
Hi,
nach wochenlangen Reparaturversuchen die sich bereits seit November letzten Jahres hinziehen hat nun der Händler meines Laptops "eingesehen" das mir das BGB ein Rücktrittsrecht einräumt möchte vom Kaufpreis jedoch 1/3 abziehen.
Nun muss ich ja laut §346 BGB durchaus "die gezogenen Nutzungen herausgeben" - aber wie hoch sind diese?
Der Händler ist der Meinung das das bei 13 Monaten Nutzung (+ Reparatur) ca. 1/3 des Kaufpreises sei. Ich bin der Meinung das ein Laptop 5 Jahre und nicht 3 Jahre 3 Monate halten sollte.
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Des weiteren muss ich mir nun natürlich ein neues Laptop suchen (was ich heute bereits 5 Stunden lang online getan habe - das Angebot ist riesig...).
Nun wäre ich für Tipps dankbar - die Haupt-Kriterien lauten wie folgt:
Da ich mit Acer nur begrenzt gute Erfahrungen gemacht habe überlege ich nun ob ich diesmal nicht zu einem Gerät von HP oder Siemens oder Dell greifen soll - weiß jemand zufällig etwas zum Lautstärkepegel und zur Kundenfreundlichkeit im Garantiefall von diesen beiden Herstellern?
Sollte jemand sich die Mühe gemacht haben bis hier her zu lesen - vielen Dank.
Sollte dann sogar noch jemand antworten - noch viel mehr Dank!
Grüße
Maax^
Hi,
Hallo.
nach wochenlangen Reparaturversuchen die sich bereits seit November letzten Jahres hinziehen hat nun der Händler meines Laptops "eingesehen" das mir das BGB ein Rücktrittsrecht einräumt möchte vom Kaufpreis jedoch 1/3 abziehen.
Nun muss ich ja laut §346 BGB durchaus "die gezogenen Nutzungen herausgeben" - aber wie hoch sind diese?
Der Händler ist der Meinung das das bei 13 Monaten Nutzung (+ Reparatur) ca. 1/3 des Kaufpreises sei. Ich bin der Meinung das ein Laptop 5 Jahre und nicht 3 Jahre 3 Monate halten sollte.
Ich vermute(!), dass hier wohl eher dein Händler im Recht ist. Natürlich kann ein Notebook in der Regel fünf Jahre oder sogar länger verwendet werden, kalkuliert wird für eine Rechner aber in der Betriebswirtschaft (und auch im BGB) höchstens drei Jahre.
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Ich denke kaum. S.o..
Des weiteren muss ich mir nun natürlich ein neues Laptop suchen (was ich heute bereits 5 Stunden lang online getan habe - das Angebot ist riesig...).
Nun wäre ich für Tipps dankbar - die Haupt-Kriterien lauten wie folgt:
- leise (!!!) - wenn ein Lüfter selten an geht ist das ok, wenn ständig etwas rauscht nicht
- 15,4" TFT
- mind. 80 GB HD
- DVD +- r/rw
- mind. 512 MB RAM, möglichst 1GB
- CPU/Graphik stromsparend
- deutscher Händler (wegen dem guten Verbraucherschutz)
- Windows XP (oder Vista) je in der billigsten Version (wird nur ca. 10 mal im Jahr statt Linux gebootet)
Deine Bedingungen, bis auf die Lautstärke des Lüfters, das kann ich nicht sagen, müsste dieses recht günstige Notebook erfüllen. Zur tatsächlichen Qualität kann ich dir aber (noch) nichts sagen.
Da ich mit Acer nur begrenzt gute Erfahrungen gemacht habe überlege ich nun ob ich diesmal nicht zu einem Gerät von HP oder Siemens oder Dell greifen soll - weiß jemand zufällig etwas zum Lautstärkepegel und zur Kundenfreundlichkeit im Garantiefall von diesen beiden Herstellern?
Sollte jemand sich die Mühe gemacht haben bis hier her zu lesen - vielen Dank.
Sollte dann sogar noch jemand antworten - noch viel mehr Dank!Grüße
Maax^
MfG.
Hi,
danke für die Antwort.
Ich vermute(!), dass hier wohl eher dein Händler im Recht ist. Natürlich kann ein Notebook in der Regel fünf Jahre oder sogar länger verwendet werden, kalkuliert wird für eine Rechner aber in der Betriebswirtschaft (und auch im BGB) höchstens drei Jahre.
Mist.
Naja - wenigstens habe ich dann eine neue Garantie (für die neue Kiste) - man weis ja nie wofürs gut ist :-) .
Deine Bedingungen, bis auf die Lautstärke des Lüfters, das kann ich nicht sagen, müsste dieses recht günstige Notebook erfüllen. Zur tatsächlichen Qualität kann ich dir aber (noch) nichts sagen.
Ah - danke für den Tipp.
Allerdings ist mir das mit der Lautstärke besonders wichtig.
Vielleicht habe ich ja Glück und hier hat jemand einen guten Tipp perat?
Grüße
Maax^
Hallo,
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Das passiert leider desöfteren.
Mir wollte ein Computerversender 10% des Kaufpreises für ein TFT wegen "Gebrauchs" abziehen (damals immerhin 60 Euro), weil ich mir erlaubt habe, das Gerät zu Hause anzuschliessen, um zu sehen ob es geht (klassicher Widerrufsfall).
Die Firma war damals extrem hartnäckig, auch ein Schreiben von meinem Anwalt brachte nix, erst als das ganze vor einer Richterin gelandet ist, haben die ihren Anspruch zurückgezogen.
Wie hoch man den Wertverlust beziffern kann, weiss ich nicht, aber ich fürchte nach 13 Monaten geht da nicht viel.
Wenn Du anderer Meinung bist, solltest Du vielleicht einen Anwalt einschalten oder beim Verbraucherschutz anfragen.
Viel Erfolg,
Jörg
Hi!
Danke für die ausführliche Antwort.
Nun - der Unterschied ist in der Tat dass ich das Ding ziemlich lange genutzt habe - ich würde dafür natürlich auch was zahlen - aber wenn nicht unbedingt nötig nicht gleich 1/3 des Kaufpreises...
Wenn Du anderer Meinung bist, solltest Du vielleicht einen Anwalt einschalten oder beim Verbraucherschutz anfragen.
D.h. die Firma sitzt vermutlich am längeren Hebel. Mist.
Vielen Dank für die Einschätzung
Maax^
Hallo
Wenn Du anderer Meinung bist, solltest Du vielleicht einen Anwalt einschalten oder beim Verbraucherschutz anfragen.
D.h. die Firma sitzt vermutlich am längeren Hebel. Mist.
Nein, er sagt, dass du, wegen der Minderungssumme, einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation befragen sollst. Dass nach 13 Monaten der Benutzung eine Minderung eingetreten ist, sollte unstrittig sein. Die Frage ist, ob sie 1/3 des Wertes beträgt. Das sollte dir ein Anwalt oder auch eine Verbraucherschutzorganisation sagen können.
Tschö, Auge
Hi,
danke für die Antwort.
Nein, er sagt, dass du, wegen der Minderungssumme, einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation befragen sollst. Dass nach 13 Monaten der Benutzung eine Minderung eingetreten ist, sollte unstrittig sein. Die Frage ist, ob sie 1/3 des Wertes beträgt. Das sollte dir ein Anwalt oder auch eine Verbraucherschutzorganisation sagen können.
Ja - mir geht es ja auch nur um die Höhe der Minderung.
Kann man z.B. der Verbraucherschutzzentrale einfach eine EMail schreiben oder muss man mit den von denen zur Verfügung gestellten Infos klar kommen?
Und kostet es etwas die zu fragen?
Danke,
Maax^
Hallo
Ja - mir geht es ja auch nur um die Höhe der Minderung.
Kann man z.B. der Verbraucherschutzzentrale einfach eine EMail schreiben oder muss man mit den von denen zur Verfügung gestellten Infos klar kommen?
Da ich deren Hilfe noch nicht in Anspruch nahm, weiß ich das nicht.
Und kostet es etwas die zu fragen?
Frag' die danach. ;-)
Tschö, Auge
Hi,
Ja - mir geht es ja auch nur um die Höhe der Minderung.
Kann man z.B. der Verbraucherschutzzentrale einfach eine EMail schreiben oder muss man mit den von denen zur Verfügung gestellten Infos klar kommen?Da ich deren Hilfe noch nicht in Anspruch nahm, weiß ich das nicht.
Nur falls das hier mal jemand liest und sich auch die Frage stellt - zumindest auf der Seite der bayerischen Verbraucherschutzzentrale steht das man auch ne Email schicken kann - kostet aber mindestens 15 Euro, die Beratung in der Beratungsstelle (in vielen großen Städten - welche steht ebenfalls auf der Website) kostet 10 Euro.
Sorry das ich nicht lange genug nach den Infos gesucht habe bevor ich nachgefragt habe!
Grüße
Maax^
Moin!
nach wochenlangen Reparaturversuchen die sich bereits seit November letzten Jahres hinziehen hat nun der Händler meines Laptops "eingesehen" das mir das BGB ein Rücktrittsrecht einräumt möchte vom Kaufpreis jedoch 1/3 abziehen.
Nun muss ich ja laut §346 BGB durchaus "die gezogenen Nutzungen herausgeben" - aber wie hoch sind diese?
Nein, mußt du nicht.
Wenn du einen Kauf über einen funktionierenden Laptop durchgeführt hast, dir der Händler aber keinen funktionierenden Laptop verschaffen konnte, kannst du gemäß §323 BGB vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt bewirkt eine komplette Umkehrung und Rückabwicklung des Kaufvertrages, d.h. der Händler kriegt den gesamten Laptop zurück, und du kriegst das gesamte Geld zurück. - ohne Abzüge.
Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. die im Versandhandel üblichen 14 Tage Widerrufsrecht nutzen würdest. Da ist es in der Tat gestattet, dass der Händler einen Abschlag für das nun nicht mehr fabrikneue Gerät vom gezahlten Preis abzieht - und die Versandkosten sind unter Umständen auch noch zu tragen. Aber im Gegensatz zu deinen Schilderungen käme es beim Widerruf nicht auf den Zustand des Geräts an, auch ein perfekt funktionierender Laptop könnte (aber gegen Abschlag für die Abnutzung) zurückgegeben werden.
Es wäre aber aus Käufersich blödsinnig, einen defekten Laptop durch Widerruf zurückzugeben, wenn dann ein Preisabschlag fällig wird. Da verlangt man lieber funktionsfähige Lieferung und tritt dann eben wegen Nicht- oder Schlechterfüllung vom Kauf zurück.
Der Händler ist der Meinung das das bei 13 Monaten Nutzung (+ Reparatur) ca. 1/3 des Kaufpreises sei. Ich bin der Meinung das ein Laptop 5 Jahre und nicht 3 Jahre 3 Monate halten sollte.
Hast du Mängel aufgrund von Gewährleistung reklamiert? Was ist der Hintergrund, dass du dich 13 Monate mit so einem Gerät rumärgerst?
Oder geht es hier um Garantie? Dann wäre es ein anderer Fall.
Habe ich eine Chance mehr Geld zurückzubekommen?
Die Frage ist, ob sich der Preisunterschied so hoch auswirkt, dass man einen Anwalt um Rat fragen sollte.
- Sven Rautenberg
Hi,
vielen dank für die super ausführliche Schilderung die ohnehin sehr aufschlussreich ist.
Allerdings befürchte ich,d ass bei meinem Fall ein winziges Problem vorhanden ist - die 13 Monate habe ich das Teil genutzt (da ging es auch), danach erst hat der Brenner den Geist teilweise aufgegeben.
Wenn ich es richtig verstehe galten die ganzen Schilderungen doch in dem Fall, dass - in meinem Fall - der Brenner von Anfang an nicht komplett funktioniert, oder?
Vielen Dank noch mal
Maax^
Hi,
hat jemand gute/schlechte Erfahrungen mit Dell-Laptops (inkl. 3 Jahre Vor-Ort-Service)? Nach dem mir Dell ein Angebot geschickt hat in dem die mir die Versandkosten erlassen ziehe ich nun den Kauf eines Dell-Laptops in Betracht - inklusive 3 Jahre Vor-Ort-Service würde ich dazu bestellen nach dem ich mit dem alten Laptop nun 3 Monate lang Ärger hatte.
Weiß jemand wie es bei Dell-Laptops so mit der Lautstärke aussieht?
Und noch mal zu dem Fall mit dem alten Laptop - ich rufe morgen mal die Verbraucherschutz-Beratungsstelle an und investiere die 10 Euro um zu erfahren ob ich nicht doch noch ein wenig mehr Geld zurück bekommen kann (nach dem die mir x mal falsche Informationen am Telefon gegeben haben, Emails und Faxe ignoriert haben und auch sonst nicht die personifizierte Kundenfreundlichkeit waren...).
Grüße
Maax^