Auge: Rücktritt von Kaufvertrag und Suche nach neuem Laptop

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Hallo

Wenn Du anderer Meinung bist, solltest Du vielleicht einen Anwalt einschalten oder beim Verbraucherschutz anfragen.

D.h. die Firma sitzt vermutlich am längeren Hebel. Mist.

Nein, er sagt, dass du, wegen der Minderungssumme, einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation befragen sollst. Dass nach 13 Monaten der Benutzung eine Minderung eingetreten ist, sollte unstrittig sein. Die Frage ist, ob sie 1/3 des Wertes beträgt. Das sollte dir ein Anwalt oder auch eine Verbraucherschutzorganisation sagen können.

Tschö, Auge

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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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