Datenbank mit mp3- Chormusik
Kalle_B
- recht
Hallöle,
ich plane eine mp3- Datenbank für europaweite Chormusik. Ein ganz spezielles Genre. Es ist nicht "Gospel", aber in etwa so abgegrenzt.
Sinn der DB soll sein, dass Chorleiter vergleichen können. Beispiel: Ein Chor möchte "Jordan" einstudieren. Dann sollen dem Chorleiter alle vorhandenen Versionen vom Jordan angeboten werden.
Problem: Die böse GEMA (oder wie das europaweit heisst).
Also habe ich mir gedacht, nur einer geschlossenen Benutzergruppe Zugriff zu gewähren.
IDEE:
Ein Chorleiter möchte "Jordan" hören. Dann kann er mir seine Version von "Jorgan" als mp3 schicken und bekommt einen Zugriffscode auf die anderen "Jordan.mp3"
Er verpflichtet sich, die "Jordans ..." nicht weiterzugeben, ansonsten zahlt er die von der GEMA verlangte Gebühr.
Ist das wasserdicht?
Lieben Gruss, Kalle
Hi,
Ist das wasserdicht?
ich empfehle Dir, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen (so noch nicht geschehen), und dessen kostenlose Anwalts-Hotline für diese Frage zu verwenden. Ob das ganze wasserdicht ist, hängt zudem von der Beschaffenheit des Wassers[1] ab, welches sich regelmäßig ändert.
Cheatah
[1] Lies: von der Rechtslage.
Problem: Die böse GEMA (oder wie das europaweit heisst).
Also habe ich mir gedacht, nur einer geschlossenen Benutzergruppe Zugriff zu gewähren.
IDEE:
Ein Chorleiter möchte "Jordan" hören. Dann kann er mir seine Version von "Jorgan" als mp3 schicken und bekommt einen Zugriffscode auf die anderen "Jordan.mp3"
Das hilft Dir IMHO erstmal gar nichts, denn dieses System ist im Grunde nichts anderes als gewöhnlicher Handel, nur dass man nicht bei Jamba|Musicload|Napster|iTunes für Geld kauft, sondern bei Dir gegen "Naturalien".
Davon unabhängig kassiert die GEMA ganz allgemein für die Nutzung, nicht im Speziellen für "öffentliche Aufführung" oder dergleichen. Auch in einem Club mit geschlossener Gesellschaft muss bezahlt werden.
Die GEMA bietet einige Infoblätter für die Internet-Nutzung an, da solltest Du erstmal reinschauen. In der FAQ findet sich zudem ein Extrapunkt für Chöre.
Du kannst Dich auch mit der GEMA in Verbindung setzen, üblicherweise reißen die niemandem den Kopf ab.
Darüber hinaus wird nicht pauchal für jede Musik eine GEMA-Gebühr fällig. Dein Zielbereich hört sich so an, als würde dort viel Allgemeingut oder zumindest solches mit abgelaufenen Rechten vorkommen. Stöber' ein wenig im GEMA-Repertoir.
hi,
Du kannst Dich auch mit der GEMA in Verbindung setzen, üblicherweise reißen die niemandem den Kopf ab.
Aber auch nur deshalb, weil sie das Sprichtwort kennen, dass man einem toten Mann nicht in die Tasche greifen kann.
gruß,
wahsaga
Moin!
Aber auch nur deshalb, weil sie das Sprichtwort kennen, dass man einem toten Mann nicht in die Tasche greifen kann.
Ich liebe Sprichwort- bzw. Redewendungs-Verhunzungen...
Einem *nackten* Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
Ein Sprichwort mit "totem Mann" fällt mir im Momemnt nicht ein, nur "Das letzte Hemd hat keine Taschen".
Wahrscheinlich hast Du die 2 verquirlt ;-)
-- Skeeve
hi,
Ein Sprichwort mit "totem Mann" fällt mir im Momemnt nicht ein, nur "Das letzte Hemd hat keine Taschen".
Wahrscheinlich hast Du die 2 verquirlt ;-)
Natürlich - Mash-Ups sind doch einer der großen Trends im Web 2.0
gruß,
wahsaga
ich plane eine mp3- Datenbank für europaweite Chormusik. Ein ganz spezielles Genre. Es ist nicht "Gospel", aber in etwa so abgegrenzt.
das interessiert mich als Chor- und Ensemlesänger sehr. Gib mir bitte bescheid, wenn's soweit ist: quartett@gmx.de
Problem: Die böse GEMA (oder wie das europaweit heisst).
die GEMA agiert meines Wissens weltweit.
Ein Chorleiter möchte "Jordan" hören. Dann kann er mir seine Version von "Jorgan" als mp3 schicken und bekommt einen Zugriffscode auf die anderen "Jordan.mp3"
Wenn die erreichbaren Dateien von den Musikern freiwillig für andere zur Verfügung gestellt werden, sollte es keine Probleme geben. Die GEMA kassiert für GEMA-Mitglieder. Die GEMA ist nicht die Polizei. Rechtsprobleme könnte es nur mit geschützten Kompositionen geben. Also z.B. Béla Bartók müsste noch geschützt sein, weil er noch nicht 70 Jahre tot ist. Da ist also die Komposition geschützt. Wenn aber einer auswendig ein Schubert Lied singt, hat da keiner Rechte dran außer der aufführende Musiker.
Hallo Andreas,
die GEMA agiert meines Wissens weltweit.
Dann stimmt dein Wissen in der Hinsicht nicht.
Ein Chorleiter möchte "Jordan" hören. Dann kann er mir seine Version von "Jorgan" als mp3 schicken und bekommt einen Zugriffscode auf die anderen "Jordan.mp3"
Wenn die erreichbaren Dateien von den Musikern freiwillig für andere zur Verfügung gestellt werden, sollte es keine Probleme geben. Die GEMA kassiert für GEMA-Mitglieder. Die GEMA ist nicht die Polizei.
Allerdings gilt im deutschen Recht erstmal die GEMA-Vermutung, d.h. für alle Stücke, von denen man nicht genau weiß, dass sie von Nicht-GEMA-Mitgliedern erstellt wurden, muss man davon ausgehen, dass sie der GEMA unterliegen.
Schöne Grüße,
Johannes
Allerdings gilt im deutschen Recht erstmal die GEMA-Vermutung, d.h. für alle Stücke, von denen man nicht genau weiß, dass sie von Nicht-GEMA-Mitgliedern erstellt wurden, muss man davon ausgehen, dass sie der GEMA unterliegen.
so detailliert kenne ich mich nicht aus, aber im Zweifel müsste die GEMA ja wohl beweisen, daß das Stück von einem Mitglied ist. Denn wenn sie kassiert, muß sie den Betrag ja auch an den Urheber überweisen. In Deutschland gilt ja neben der GEMA-Vermutung (ist mir völlig neu) auch die Unschulds-Vermutung ;-)
Hallo Andreas,
so detailliert kenne ich mich nicht aus, aber im Zweifel müsste die GEMA ja wohl beweisen, daß das Stück von einem Mitglied ist.
Nein, die Beweislast ist hierbei wohl größtenteils umgekehrt: http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml.
Schöne Grüße,
Johannes
Nein, die Beweislast ist hierbei wohl größtenteils umgekehrt: http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml.
"[der Musiker]...hat hierfür den Beweis zu führen. Das kann z.B. durch Vorlage eines vollständigen Musikprogramms für die betreffende Veranstaltung geschehen"
naja, wenn das alles ist. Ich meinte natürlich, wenn auf dem Programm Stücke stehen von denen die GEMA behauptet, dafür sei was zu zahlen. Das muß sie dann schon beweisen. Außerdem ist obiges Zitat von der GEMA-Seite, also von Interessen geleitet. Das würde mir jetzt nicht direkt reichen, um mich rechtlich informiert zu fühlen ;-)
hab' mal drauflosgeguugelt:
http://www.musikveranstalter.de/rechtsprechung.htm#GEMAVermutung
finde ich ganz amüsant ,-) Die GEMA scheint doch ein etwas zwielichtiger Verein zu sein.
Aber noch ein Tip an den OP: die hiesige Musikschule z.B. zahlt an die GEMA eine Pauschale. Dafür kann innerhalb von Musikschulveranstaltungen ALLES gespielt werden. Keine Ahnung was das kostet, aber vielleicht ist sowas für ein großes Portal ja interessant.
Moin!
Wie wäre es denn, wenn in der Datenbank einfach jeder Chorleiter das REpertoire seines Chors hinterlegt und die so privat miteinander in Kontakt treten? Damit wäre das ganze zwar nicht so schnell und nicht mehr das, was Du ursprünglich überlegt hast, aber eine "Singlebörse für Chöre" ;) sollte die Gema nicht interessieren. Was die Chorleiter untereinander, privat per E-Mail tauschen liegt dann nicht in Deiner Verantwortung.
-- Skeeve
Wie wäre es denn, wenn in der Datenbank einfach jeder Chorleiter das REpertoire seines Chors hinterlegt und die so privat miteinander in Kontakt treten? […] Was die Chorleiter untereinander, privat per E-Mail tauschen liegt dann nicht in Deiner Verantwortung.
Naja, dass das auch eine wackelige Angelegenheit sein kann, ist an den großen Tauschbörsen zu sehen. Zumindest braucht man ein sehr dickes Fell.
Eine andere Idee: Wie ursprünglich vorgesehen auf Tauschbasis, also halböffentlich, und die GEMA-Gebühren zahlt das Land, der Staat oder die EU (oder alle) aus irgendeinem Fördertopf für kulturelle Angelegenheiten. Ich fress' ein Dutzend Gummibärchen, wenn ein geschickter Fördermittelbeantrager für sowas keine Fördermittel locker machen könnte, die positive Wirkung in Sachen Kulturaustausch und Völkerfreundschaft ist doch überdeutlich herausstellbar.
Moin!
Naja, dass das auch eine wackelige Angelegenheit sein kann, ist an den großen Tauschbörsen zu sehen.
Das könnte sein, muß aber nicht.
Ich denke für alles, was man ins Internet stellt, muß man sich heutzutage einen "Professionellen" (Berater) nehmen.
Ich denke halt, daß es mit meinem Vorschlag ziemlich sicher sein sollte, gegen kein Recht zu verstoßen, da, im Unterschied zu Tauschbörsen nicht ein Programm dahinter steht, das direkt Dateien austauscht. Hier wird lediglich das Repertoire eines Chors und eine E-Mail Adresse gespeichert und steht interessierten Mitgliedern zur Verfügung. So können Chöre in Kontakt treten um voneinander zu lernen oder miteinander zu singen. Wenn das nun über 'Austausch selbstgebrannter CDs, Musikkassetten oder MP3s geschieht, dann ist ja die Kontaktbörse nicht im Spiel.
-- Skeeve
Ich denke halt, daß es mit meinem Vorschlag ziemlich sicher sein sollte, gegen kein Recht zu verstoßen, da, im Unterschied zu Tauschbörsen nicht ein Programm dahinter steht, das direkt Dateien austauscht.
ja, ich denke da schon lange drüber nach. Nicht nur für Chöre, sondern für alle. Jeder hinterlegt sein Repertoir und die eMail - fertig. Ob die Leute dann z.B. Original-CDs tauschen oder Gummibärchen oder was anderes bleibt doch denen überlassen. ;-)