Johannes Zeller: Datenbank mit mp3- Chormusik

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Hallo Andreas,

so detailliert kenne ich mich nicht aus, aber im Zweifel müsste die GEMA ja wohl beweisen, daß das Stück von einem Mitglied ist.

Nein, die Beweislast ist hierbei wohl größtenteils umgekehrt: http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/vermutung.shtml.

Schöne Grüße,

Johannes