Hallo Manuel,
Ursache-Wirkung-Zusammenhang damit. Argumentiert wird ja so, dass ein Verbot dazu führte, dass diese Ursache für Gewalttaten wegfiele und die Anzahl sich dadurch reduzieren würde.
Ja, da liegt mir wieder das Argument auf der Zunge, wenn man alle Autos verbietet, gibts keine Verkehrstoten mehr, aber darüber diskutieren wir jetzt besser nicht ;)
Und schon wieder tust Du so, als ob die Aussagen der Verbotsbefürworter extremer wären, als sie es tatsächlich sind. Wenn Du schon den Autovergleich haben willst, dann bitte richtig: Alkohol ist für sehr viele Verkehrstote verantwortlich, deswegen ist Autofahren ab einer gewissen Alkoholkonzentration im Blut verboten. Natürlich halten sich längst nicht alle an das Verbot, allerdings zeigt das Verbot durchaus seine Wirkung, denn laut Das Statistische Jahrbuch 2006 (Herausgeber: Statistisches Bundesamt), Kapitel 16: Verkehr, Seite 431 hat sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden, bei der Alkohol im Spiel war, von 1970 bis 2005 mehr als halbiert; genaue Zahlen sind:
Gegenstand der Nachweisung 1970 | 1980 | 1990 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005
Alkoholeinfluss 50 823 | 46 302 | 30 391 | 25 391 | 23 864 | 23 565 | 22 674 | 21 096 | 20 663
Laut der gleichen Seite gelten erst die Zahlen ab 2000 für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Die Statistik enthält wohlgemerkt nicht nur Verkehrstote, sondern auch Verletzte. Dass die Autos seit 1970 sicherer geworden sind, spielt durchaus eine Rolle, allerdings bezweifle ich stark, dass diese Zahlen ausschließlich darauf zurückzuführen sind, denn die Unfälle mit Personenschaden allgemein sind seit 1970 von 588652 nur auf 478 868 zurückgegangen. Im Vergleich:
* Unfälle mit Personenschaden allgemein: -18.65%
* Unfälle unter Alkoholeinfluss: -59.34%
Du siehst also: Wenn es wirklich einen direkten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang gibt, dann kann ein Verbot durchaus wirksam sein. Deswegen ist die Argumentation, sei denn wirklich ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen "Killerspielen" gegeben, so wäre ein Verbot angebracht, zumindest nicht abwägig, wie Du behauptest. Wenn Du also die Position der Befürworter angreifen willst, dann musst Du ebendiesen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang aufbrechen. Ich hoffe, ich konnte Dir nun erklären, warum Deine Argumentatiosweise nicht zielführend ist.
Und nur, damit Du mich nicht falsch verstehst: Ich beziehe hier weder die eine noch die andere Position. Ich spiele nur den Advocatus Diaboli.
Der ethische Aspekt solcher Spiele.
Ich halte es für etisch wesentlich unbedenklicher, auf "Pixelmenschen" zu schiessen, als Hobbyförster, die aus Lust und Laune ein paar Tiere in den Wäldern schiessen. Denn wer Tiere tötet, der ist sehr viel näher an der Grenze zu Gewalttaten, als jemand, der ein Computerspiel spielt.
Und es ist sehr bedenklich, wenn man Dinge nur im Komparativ rechtfertigt. Ich sage nicht, dass man so eine Argumentationsweise pauschal ablehnen sollte, aber wenn man "Killerspiele" damit rechtfertigt, dass sie "weniger schlimm" seien, als andere Dinge, dann könnte ich "jemanden ausrauben, aber am Leben lassen" genauso rechtfertigen - weil's eben weniger schlimm ist, als "jemanden ausrauben und ermorden" [1]. Es gibt in Bezug auf den ethischen Aspekt solcher Spiele in meinen Augen eigentlich nur wenige _konsistente_ Positionen, die man beziehen kann:
* Relativismus: Ist mir egal / Interessiert mich nicht.
* "Killerspiele" sind unethisch, sie sollten verboten werden.
* "Killerspiele" halte ich für unethisch, allerdings bin ich bereit, zu
tolerieren, dass jemand anderes so etwas spielt, solange niemand dabei
zu Schaden kommt.
* Derartige Spiele sind nicht unethisch, sie machen Spaß, man kann damit
Aggressionen abbauen, Spieler erkennen ja den Unterschied zwischen
Fiktion und Realität, etc.
Wenn Du dagegen bist, sie zu verbieten, warum willst Du Dich dann hinter der Maske "das ist doch gar nicht so schlimm" verstecken? Wenn es Dir Spaß macht, solche Spiele zu spielen, gib das doch unumwunden zu.
Viele Grüße,
Christian
[1] Ja, ich weiß, dass das Strafrecht solche Argumentationsweisen unter sehr speziellen Umständen tatsächlich zulässt (z.B. § 34 StGB), allerdings müssen dafür wie bereits erwähnt spezielle Umstände vorliegen, diese Argumentation gilt in ihrer Allgemeinheit nicht.
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"I have always wished for my computer to be as easy to use as my telephone; my wish has come true because I can no longer figure out how to use my telephone." - Bjarne Stroustrup