Ich sage ja nicht, dass Du falsch liegst, ich möchte nur, dass Du Deine Meinung hieb- und stichfest anhand eines Paragraphen begründest.
Eine Meinung ist keine zwangsweise begründ- oder beweisbare Aussage.
Wenn irgendwo "A" steht, dann sollte man schon ordentlich begründen können, warum man daraus "A, aber nur bei B und natürlich nicht bei C" liest.
Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen und juristischen Lage kann man keine der beiden Meinungen "hieb- und stichfest" als richtig oder falsch bezeichnen.
Nun, die derzeitige gesetzliche und juristische Lage scheint zumindest bei jenen Leuten, die sich von Berufs wegen mit dem Thema beschäftigen, recht kräftig in die Richtung zu tendieren, dass "A" auch wirklich einfach "A" bedeutet und nicht "A, aber nur bei B und natürlich nicht bei C". So zum Beispiel hier (Absatz 2), hier (Absatz 4), hier (Abschnitt 2.2, Unterabschnitt "Löschungsfristen"; sowie insbesondere Abschnitt 3.1, Absatz 5) oder auch hier (letzter Punkt).