echo $begrüßung;
Mal noch ein paar Stimmen, die sich nicht auf den bereits RA des gelinkten Artikels beziehen:
- ... und Google liefert noch viiiel Argumente - für beide Richtungen
Das sind alles nur Argumente, Auslegungen, Auffassungen. Ein Argument ist aber kein Gesetz oder ein Urteil. Solange soetwas nicht vorliegt sind diese Meinungen nur Meinungen. Und auch unsere Diskussion ist nicht besser als all die anderen, denn am Ende bringt sie wieder nichts als zwei Meinungen.
Wir sind uns soweit einig, dass in logfiles i.d.R. die IP und der Zeitpunkt des Abrufs steht? Weiterhin sind wir uns auch über die Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung der Provider einig, oder?
Ja und ja. Ersteres geht den Serverbetreiber an, der Zugangsprovider des Besuchers ist aber nicht seine Baustelle. Gegen den hat er keinen Auskunftsanspruch. Dass Dritte irgendwelche Zusammenhänge herstellen können, weil sie das von Gesetztes wegen dürfen, steht auch außer Diskussion. Als Serverbetreiber kann man rein aus der IP-Adresse den Personen-Zusammenhang nicht herstellen.
Folglich _kann_ folgendes zutreffen:
BDSG §3(1): "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über (...) sachliche Verhältnisse einer (...) bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)."
Von _wem_ es bestimmbar sein kann/soll, lässt das Gesetz offen. Fakt ist aber doch, _dass_ es bestimmtbar ist, wenn die entsprechenden Infos zusammenkommen.
Für den Serverbetreiber ist es nicht bestimmbar. Und für das Tun und Lassen Anderer ist er nicht haftbar.
In diesem zusammenhang wird meist unterschieden zwischen dynamischen udn statischen IPs. Für die statischen wird der Schutz i.d.R. bejaht (für dynamische teils, teils nicht).
Es ist bei beiden Arten global gesehen "bestimmbar". Warum wird dann zwischen beiden unterschieden?
Fakt ist dann aber, dass aufgrund der statischen IPs die generelle Speicherung schon scheitert, da Du diese (theoretisch) ja nicht speichern dürftest.
Ob dürfen oder nicht dürfen ist für unsere Diskussion eigentlich nicht relevant. Das ergibt sich von selbst, aber erst, wenn die noch offene Frage geklärt ist: Ist ein Personenbezug herstellbar? Und welchen Bezug hat die Herstellbarkeit zum Serverbetreiber?
Praktisch dürfte auch bei statischen IP-Adressen ein Personenbezug für den Serverbetreiber nicht herstellbar sein, bzw. nur recht selten gelingen. IP-Adressen sind ein knappes Gut. Wieviele Personen können denn von sich behaupten, eine IP-Adresse ihr Eigen zu nennen, die ihnen direkt zugewiesen ist - inklusive Eintrag persönlicher Daten in öffentlich zugänglichen Vergabedatenbanken - und nicht aus dem Kontingent einer vorgelagerten Instituition stammt?
[...] sollte es nicht etwas nachdenklich machen, wenn viele Firmen (u.a. heise) ausdrücklich auf der Datenschutzseite auf die Speicherung der IP-Adresse hinweisen?
Nachdenken sollte man immer :-) Aber "viele Firmen (u.a. heise)" kochen auch nur mit Wasser und sind nicht der Gesetzgeber, der durch eine klarere Formulierung den Auslegungsspielraum eingegrenzt haben könnte, oder ein Gericht, das eine Präzisierung aufgrund eines konkreten Falles formuliert haben könnte.
echo "$verabschiedung $name";